In Sachen Kristallnacht-Tweet und Gesinnungsjustiz

Von Alexander Müller veröffentlicht am 27. September 2015 | 2.414 mal gesehen

Ein Sprichwort sagt, „wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen.“ Bei mir trifft dies zu. Ich habe aufgrund andauernder Verleumdungen und Rufschädigungen einen grossen Schaden erlitten und sehe mich in der Folge auch heute noch mit zahlreichen Anfeindungen, Gerichtsverfahren, finanziellen Nöten und einer grossen psychischen und physischen Belastung ausgesetzt. Ich kämpfe alleine gegen unfaire und voreingenommene Vertreter des Schweizer Rechtsstaats und eine grosse Anzahl linksradikaler Täter, die sich an meiner Steinigung als Steinewerfer beteiligen und sich dabei als moralisch überlegene Menschen empfinden.

Wie alles begann:

Am 24. Juni 2012 erschien auf tagesanzeiger.ch ein Artikel der Journalistin Michèle Binswanger mit dem Titel „Tweet von SVP-Mitglied fordert Kristallnacht für Muslime“. Die Journalistin warf mir im Artikel einen Tweet im folgenden Wortlaut vor: „Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht…diesmal für Moscheen.“ Die Quelle für ihre Behauptung war ein anonymer Twitterer. Sie hatte den Tweet nachweislich nicht auf meiner Twittertime-Line gesehen und wusste nicht, was ich wirklich und in welchem Zusammenhang geschrieben habe.

Michèle Binswanger fragt nach der mir vorgeworfenen Aussage, die sie nicht auf meiner Twitter-Timeline findet.
Michèle Binswanger fragt nach der mir vorgeworfenen Aussage, die sie nicht auf meiner Twitter-Timeline findet.

Als Binswanger den anonymen Twitterer danach fragte in welchem Zusammenhang der mir vorgeworfene Tweet veröffentlicht wurde, sagte dieser, dass er das nicht wisse.

Binswanger fragt den anonymen Rufmörder nach dem Zusammenhang,.
Binswanger fragt den anonymen Rufmörder nach dem Zusammenhang,.

Die Tatsache, dass Frau Binswanger selber nicht wusste, was und in welchem Zusammenhang ich geschrieben habe, hielt sie nicht davon ab schwere Anschuldigungen gegen mich zu publizieren. Da der Tagesanzeiger den Titel seines eigenen Online-Artikels noch am Tag seiner Publikation mehrfach änderte, sind nur noch die Tweets mit dem ursprünglichen Titel erhalten, die auf den Artikel verlinkten.

Twitterer verlinkt auf TA-Artikel mit dem Titel "Tweet von SVP-Mitglied fordert Kristallnacht für Muslime"
Twitterer verlinkt auf TA-Artikel mit dem Titel „Tweet von SVP-Mitglied fordert Kristallnacht für Muslime“

Ihre Motivation für den Artikel machte sie gleich selber deutlich.

Michele-Binswanger_TA
Ein unabhängiger Zeuge machte Frau Binswanger darauf aufmerksam, dass ihr Artikel über mich nicht korrekt ist und die mir vorgeworfene Aussage aus dem Kontext gerissen worden war.

Cadonau_Binswanger1

Er präzisierte die mir unterstellte Aussage auf Twitter zudem, indem er sie vollständig wieder gab, nämlich: „Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht, diesmal für Moscheen, damit die Regierung endlich aufwacht.“ – Sowohl Frau Binswanger als auch der Tagesanzeiger entschuldigten sich später bei mir für den Artikel.

Zeuge macht Binswanger auf Kontext und komplette Aussage aufmerksam.
Binswanger wird auf Kontext und komplette Aussage aufmerksam gemacht.

Seither werde ich von der Schweizer Presse und der Schweizer Justiz bzw. Schweizer Richtern bewusst und in voller Absicht in unfairen Verfahren und Schauprozessen und mit ungerechten Urteilen in die Insolvenz und den Selbstmord getrieben. Zuvor verlor ich deswegen bereits meine Arbeitsstelle. Die Arbeitslosenkasse nutzte die Medienberichterstattung um mir eine selbstverschuldete Kündigung vorzuwerfen und mir die Auszahlung von Arbeitslosengeldern zu verweigern. Auch da wehrte ich mich bis zum Bundesgericht. Das Bundesgericht stützte die Auffassung der Arbeitslosenkasse mit einer höchst fragwürdigen Argumentation. Es führte nachweislich nicht meine Twitteraussage sondern die unzutreffende Medienberichterstattung darüber zu meiner Entlassung. Trotzdem wurde mir die Schuld dafür in die Schuhe geschoben. Auf diese Weise wurde ich mit den Gerichtskosten belastet und die Arbeitslosenkasse konnte sich die Auszahlung von Arbeitslosengeldern im fünfstelligen Bereich sparen.

Die Medienberichterstattung bzw. das Anfragen von Journalisten bei der Zürcher Staatsanwaltschaft führten kurz nach meiner Entlassung sogar zu meiner Verhaftung. Einen Tag vor meiner Verhaftung kündigte Corinne Bouvard von der Zürcher Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Medien an, die Zürcher Staatsanwaltschaft prüfe ein Strafverfahren gegen mich zu eröffnen. Ist es üblich, dass Staatsanwälte vor der Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens darüber in den Massenmedien Auskunft geben? In den frühen Morgenstunden des folgenden Tages wurde ich von der Polizei aus dem Bett geholt und verhaftet. – Auch das hat System, denn es gilt das Opfer zu überraschen und einzuschüchtern um es bei der Staatsanwaltschaft mit fragwürdigen Verhörmethoden auseinander zunehmen. Anschliessend wurde im Verhörprotokoll stillschweigend erwähnt, dass ich darüber in Kenntnis gesetzt worden sei, einen Anwalt hinzuziehen zu können. Das gilt nun als beglaubigt, da ich es beim Lesen des Protokolls in meinem Schockzustand übersah. Juristisch ist das höchst fragwürdig, doch aus rechtsstaatlicher Sicht bzw. aus Sicht von Zürcher Oberrichtern völlig in Ordnung.

Staatsanwaltschaft verkündet, dass sie Strafverfahren prüft. Die Boulevardeitung 20min unterstellte mir einen Aufruf zu Gewalt an Muslimen.
Staatsanwaltschaft verkündet, dass sie Strafverfahren prüft. Die Boulevardeitung 20min unterstellte mir einen Aufruf zu Gewalt an Muslimen.

Zu den Verleumdungen

Mir wird von Seiten meiner Gegner immer wieder vorgeworfen, ich hätte ja den Tweet geschrieben und deshalb sei ich für die Verleumdungen, die darauf folgten selber verantwortlich. Das lehne ich ab, da ja jene, die mich verleumdet haben, weder die von mir ursprünglich verfasste Aussage komplett wiedergeben konnten, noch in der Lage waren, sie in den richtigen Kontext zu stellen. Dies, weil sie sie nicht gesehen hatten und auch nicht wussten, was ich wirklich auf Twitter geschrieben habe.  Wie Blinde, die einem Blinden folgen bzw. Schafe, die ihrer Herde folgen, wiederholten sie wie ein Mantra die Behauptungen von Frau Binswanger, so funktioniert der klassische Abschreibejournalismus. Wie der Zeuge Cadonau belegt, hätten Durchschnittsleser den Tweet ganz anders beurteilt, wenn sie ihn in vollständiger Form im richtigen Kontext gesehen hätten. Cadonau informierte die Journalistin Binswanger ja darüber, dass ihr Artikel über mich nicht korrekt sei und meine Aussage, die er komplett wiedergab, aus dem Kontext gerissen worden sei.

Die Problematik

Um die Problematik deutlicher zu machen ein Beispiel, wie eine Verleumdung durch weglassen von Satzteilen und Dekontextualisierung funktioniert, bzw. das Ansehen eines Betroffenen geschädigt werden kann:  Die folgende Aussage gleicht sinngemäss, nicht inhaltlich aber in der Konstruktion, dem Kristallnacht-Tweet:

„Vielleicht brauchen wir wieder einen schweren Verkehrsunfall…diesmal mit mehreren Toten, damit die Regierung endlich eine zweite Gotthardröhre baut.“

Betrachtet man diese sehr ähnliche und sinngleiche Aussage, dann würde wohl niemandem in den Sinn kommen zu behaupten, der Kläger hätte damit schwere Verkehrsunfälle mit Toten legitimiert, einen schweren Verkehrsunfall mit Toten gefordert, sich einen schweren Verkehrsunfall mit Toten gewünscht bzw. gesagt, es brauche einen schweren Verkehrsunfall mit Toten. Bereits das Weglassen des letzten Satzteils kann jedoch dazu führen, dass die Aussage falsch verstanden wird, wenn sie zudem noch ohne Kontext, in diesem Fall eine Diskussion über eine zweite Gotthardröhre, publiziert wird.

Der Satz würde nämlich dann wie folgt lauten: „Vielleicht brauchen wir wieder einen schweren Verkehrsunfall…diesmal mit mehreren Toten.“ Wenn die Aussage so ohne Kontext in einem Artikel publiziert worden wäre, der den Titel „Tweet von SVP-Mitglied fordert schweren Verkehrsunfall mit mehreren Toten“ gehabt hätte, was hätten die Leser des Artikels wohl von der Person gedacht, die den ursprünglichen Tweet verfasst hat? Hätten sie dann das Gleiche gedacht wie jene, die den Originaltweet im richtigen Kontext auf der Twitter-Timeline der betroffenen Person gelesen hätten? Hätten sie noch festgestellt, dass diese Aussage zu einer Diskussion über die zweite Gotthardröhre gehört? Ich bezweifle das. Das macht deutlich um was es hier geht.

Massgebend für die Beurteilung meiner Person sollte die Aussage sein, die ich wirklich gemacht habe und dies im Kontext, indem ich sie geäussert habe. Dies weil nur daraus wirklich ersichtlich wird, was ich geschrieben habe und wie ich es gemeint habe.

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