Schluss mit dem Asylmissbrauch!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 23. Dezember 2016 | 1.093 mal gesehen

Menschen in Not zu Helfen ist in Ordnung, doch der politisch institutionalisierte Asylmissbrauch gehört abgeschafft. Wenn eine Wille bestünde das Problem mit dem Asylmissbrauch zu lösen, hätte die Politik dies schon längst tun können.

Asylmissbrauch
Weggeworfene Pässe am Strand von Lesbos

Die meisten Asylbewerber, die in der Schweiz um Asyl ersuchen, erfüllen nicht die Voraussetzungen um den Asylstatus zu erhalten. Sie sind entweder aus einem sicheren Drittstaat eingewandert oder aber sie sind schlicht und einfach Wirtschaftsflüchtlinge.

Um dennoch eine Chance zu haben um Asyl zu erhalten, verschleiern viele Wirtschaftsmigranten ihre Identität. Dann gaukeln sie den Behörden etwas vor. So wie es der Tunesier Anis Amri gemacht hat. Er gab sich vor den Behörden als politisch verfolgter Ägypter aus. Sie glaubten ihm nicht und verweigern ihm Asyl, da er nicht wie ein Ägypter sprach und auch sonst nicht viel über Ägypten sagen konnte. Da Anis Amri aber seine tunesischen Dokumente nicht mehr hatte, konnte er nicht nach Tunesien ausgeschafft werden. Der Rest der Geschichte ist bekannt, Amri bemächtigte sich gewaltsam eines Lastwagens und wurde in Berlin zum Massenmörder.

Ich erwarte von der Politik ein klares Signal nach aussen. Es muss an all jene gerichtet sein, die in der Schweiz aus wirtschaftlichen Gründen um Asyl ersuchen. Diesen Leuten muss unmissverständlich klar gemacht werden, dass wir in der Schweiz keinen Asylmissbrauch dulden. Wer seine Dokumente wegwirft um Asyl zu erschleichen oder die Abschiebung zu verhindern, der darf dafür nicht mit einem Aufenthaltsrecht belohnt werden. Für solche Leute muss die Schweiz eine Lösung finden. Ein Möglichkeit wäre es, diese Leute in ein Auffanglager in Afrika zu bringen. Dazu müsste die Schweiz ein Abkommen mit einem Land in Afrika abschliessen und ein entsprechendes Gelände beschaffen. In diesem Lager Internierte werden erst aus dem Lager entlassen, wenn sie ihre Identität bekannt geben und von ihrem Herkunftsland zurückgenommen werden. So könnten die Schweiz und andere europäische Länder das Abschiebeproblem lösen und wären obendrein weniger Attraktiv für Wirtschaftsfllüchtlinge, die unser Asylwesen missbrauchen.

Oberstaatsanwaltschaft hebt Bundesgerichtsentscheid 1B_219/2016 auf!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. Dezember 2016 | 498 mal gesehen

Was für eine Farce! Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft bewilligt mir die amtliche Verteidigung doch noch. Dies nachdem mir das Schweizer Bundesgericht diese kurz zuvor mit einer absurden Begründung noch verweigert hatte. Damit hebt die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft den Bundesgerichtsentscheid 1B_219/2016 praktisch auf. Das Bundesgericht hatte in diesem Entscheid noch argumentiert, dass es eine amtliche Verteidigung in einem Strafverfahren nicht brauche, wenn dieses von einem Staatsanwalt geleitet werde.

Es ist schon erstaunlich was in unserer Bananenrepublik, die viele irrtümlich für einen Rechtsstaat halten, alles möglich ist. Zuerst verweigern sie mir über alle Instanzen hinweg in einem Strafverfahren zu Unrecht einen Pflichtverteidiger. Dann wird er mir doch noch gewährt obwohl das Bundesgericht noch im September 2016 ernsthaft die Ansicht vertrat, dass es in einem Strafverfahren keinen Pflichtverteidiger für eine beschuldigte Person brauche.

Die Schweizer Mainstream-Medien, hielten es nicht für nötig über die Sache zu berichten. Dies obwohl es von übergeordnetem öffentlichen Interesse ist, wenn das Bundesgericht die amtliche Verteidigung in Strafverfahren in Frage stellt und damit grundlegende Menschenrechte mit Füssen tritt. Die Mainstreammedien halten mir lieber jahrelang einen Tweet vor und erwähnen mich dabei namentlich. Dafür haben sie, angeblich im Namen der Pressefreiheit, gekämpft und erreicht, dass mich das Bundesgericht zur Person der Zeitgeschichte gekürt hat. Immerhin konnten sie damit erreichen, dass ich in der Schweiz praktisch nicht mehr gerichtlich gegen Persönlichkeitsverletzungen der Medien vorgehen kann.

Diese Farce und weitere Gerichtsurteile in diesem Stil zeigen auf wie weit Schweizer Richter gehen, wenn sie einen Verfahrensbeteiligten auf dem Kicker haben. Für mich ist klar, ich bin für diese Richter ein rotes Tuch. Deshalb muss ich mit ungerechten Urteilen zu meinem Schaden rechnen. Sie wollten mir ja noch nicht einmal ein halbwegs faires Verfahren gewähren!

Hier die Fakten

18.03.2016 – Abweisung amtliche Verteidigung

29.03.2016 – Beschwerde gegen Abweisungsverfügung

17.05.2016 – Urteil des Zürcher Obergerichts (Verweigert mir Pflichtverteidiger)

01.09.2016 – Bundesgerichtsentscheid (Verweigert mir Pflichtverteidiger)

16.12.2016 – Züricher Oberstaatsanwaltschaft (Gewährt mir Pflichtverteiger)

Wird der Blick jetzt wegen Urheberrechtsverletzung verklagt?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 14. Dezember 2016 | 634 mal gesehen

Der Blick verbreitet weltweit ein Schreiben von Wachtmeister Hanspeter Louis von der Kantonspolizei St. Gallen. Auf diesem ist neben dem Namen und Vornamen des Polizisten auch dessen Telefonnummer, Emailadresse und Unterschrift zu sehen. Ob Wachtmeister Louis jetzt den Blick wegen Persönlichkeits- und Urheberrechtsverletzung verklagt? Der Blick gehört zum Medienhaus Ringier und dessen Anwalt Matthias Schwaibold ist in solchen Dingen nicht besonders zimperlich.

Blick Pranger
Der Blick veröffentlicht das Scheiben eines Kantonspolizisten, auf welchem Name, Vorname, Email-Adresse, Telefonnummer und die Unterschrift des Beamten erkennbar ist.

Wachtmeister Louis wird wohl keinen Strafantrag einreichen, denn eine Klage wäre wohl von vorneherein aussichtslos und kontraproduktiv. Sie würde wohl nur noch mehr Medienberichte nach sich ziehen. In einer Zeit, in welcher ein Tweet von einem Kreisschulpfleger von übergeordnetem öffentlichen internationalen Interesse ist, wird es wohl auch ein roter Zettel eines St. Galler Kantonspolizisten am Briefkasten eines Kaffs in Hinterpfupfingen sein. Die Medien haben in der Schweiz ja die völlige Narren- und Verleumdungsfreiheit. Auf Persönlichkeitsrechte müssen sie nicht achten. Dafür sorgen ihre Medienanwälte und deren Freunde auf dem Richterstuhl. Sollten sie doch einmal vor Gericht unterliegen, zahlt ihnen das die Rechtsschutzversicherung.

Hier findet ihr noch einen Strafantrag von Dr. iur. Matthias Schwaibold wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung und Rassendiskriminierung. Dieser angeblich hochintelligente Schweizer Topjurist mit Doktortitel und HSG-Dozent fühlt sich bereits rassistisch diskriminiert, wenn er als Jude bezeichnet wird. Ihr findet die entsprechend Textpassage rot eingekreist auf Seite 3 seines Srafantrags. Ob er Juden für minderwertig hält, dass er sich diskriminiert fühlt wenn er als Jude bezeichnet wird? Kann es sein, dass es bereits Rassismus im Sinne des Schweizer Antirassismus-Gesinnungsgesetzes ist, wenn man jemanden als Juden, Muslim oder Christen bezeichnet? Ringier-Anwalt Matthias Schwaibold, der in seiner Wortwahl gar nicht zimperlich ist, fühlt sich offenbar wie eine fertige Mimose bei jedem Hennenschiss zutiefst betroffen. Ist das nicht eigenartig und grotesk? Oder ist es Heuchelei? Will er vor den Richtern das Unschuldslamm und Opfer spielen und Krokodilstränen heulen? Wie auch immer, er kann sich ja zurücklehnen, denn wie die Presse hat wohl auch er die Richter auf seiner Seite, selbst wenn er im Unrecht ist. Denn die Justiz in der Schweiz taugt in solchen Dingen nicht viel. Der Rechtsstaat bzw. der Schweizer Justizklüngel versagt in Bezug auf Fairness, Logik und Glaubwürdigkeit auf der ganzen Linie.

Richter zerkratzt Auto von Nachbar

Von Alexander Müller veröffentlicht am 8. Dezember 2016 | 643 mal gesehen

Richter sollten aufgrund ihres Amtes integre Persönlichkeiten mit einem ausgeprägten Gerechtigkeitssinn sein. Das dürfte zumindest die Idealvorstellung der überwiegenden Mehrheit sein. Doch die Realität weicht weit von dieser Idealvorstellung ab.

Längst nicht jeder Richter verfügt über den Charakter, den sein Amt erfordert. Die meisten Richter sind angepasste Persönlichkeiten, die in der Gesellschaft nicht besonders auffallen. Sie machen sich dadurch weniger angreifbar. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie charakterlich für ihr Amt geeignet sind, denn auch Kriminelle achten darauf unauffällig zu sein. Manche Richter verhalten sich denn auch nicht nur wie Kriminelle, sie sind kriminell. Es gibt solche, die sich stillschweigend mit wirtschaftlichen Vorteilen und beruflichem Erfolg korrumpieren lassen. Andere fällen aufgrund ihrer politischen Gesinnung oder aufgrund von Regimetreue bewusst Fehlurteile um politisch Andersdenkenden zu schaden. Das ist historisch belegt.

Wie mies der Charakter eines Menschen ist, erkennt man an seiner Niedertracht und anhand seiner Taten. Diese sind jedoch für Aussenstehende nicht immer auf Anhieb erkennbar. Manche tarnen ihre Niedertracht mit Tugenden, die sie nicht besitzen. Andere hoffen darauf, nicht ertappt zu werden. Doch manchmal wird einer ertappt. Der folgende Film zeigt einen Richter, der dem Nachbarn mehrfach das Auto mit einem Schlüssel zerkratzte.

Der Nachbar hatte nach den ersten Kratzern an seinem Auto eine Kamera installiert und damit den Richter überführt. Er stellte den Richter vor seiner Kamera zur Rede und fragte ihn ob er eine Ahnung hätte, wer sein Auto zerkratzt haben könnte. Der Richter log ihm ins Gesicht, dass er es nicht wisse. Der Film zeigt, dass auch solche Charakterlumpen Richter sein können. Wenn solche Leute Recht sprechen, braucht man keine Feinde mehr und muss sich nicht über eine ungerechte Rechtsprechung wundern.