Das Antirassismusgesetz wird politisch missbraucht

Von Alexander Müller veröffentlicht am 30. Juni 2016 | 1.611 mal gesehen

Das Antirassismusgesetz gehört abgeschafft, Linke bringen politische Gegner wegen jedem Mist vor Gericht. Schon wieder hetzen Linke die Justiz auf einen SVPler. Das Antirassismusgesetz macht es möglich. Sie werfen ihm die folgende Aussage vor:

«Wenn man Zigeuner nicht vom Sehen erkennt, dann spätestens mit der Nase»

Die Maschinerie der linken Hetzpresse läuft bereits wieder auf Hochtouren:

Zigeuner

Linke nutzen die Aussage des SVP-Gemeinderats und zeigen ihn an um die Sache politisch auszuschlachten. Mithilfe des Antirassismusgesetzes können sich linke Versager und Nichtsnutze öffentlich mit einer Strafanzeige profilieren und sich als Rassismus-Experten hervortun. Obwohl die Aussage des SVPlers harmlos und politisch irrelevant ist, besteht eine hohe Chance, dass der Mann verurteilt wird. Denn wir haben in der Schweiz eine politische Gesinnungsjustiz, die auf der Grundlage eines politischen Gesetzes, der Antirassismusstrafnorm, Menschen kriminalisiert.

Ich weiss wovon ich spreche, denn ich wurde bereits selber mithilfe dieses Gesetzes kriminalisiert, nachdem Linke und Medien massiv gegen mich gehetzt hatten. Die Jungen Grünen und die GRA-Stiftung nutzten dazu sogar Medienmitteilungen. Anlass war eine Aussage von mir auf Twitter. Ich hatte mich auf Twitter über den ehemaligen Sekretär der muslimischen Gemeinde Basel geärgert. Er hatte im Schweizer Fernsehen vor laufender Kamera die Vergewaltigung von Frauen mit der Scharia legitimiert, wurde deswegen in Basel vor Gericht gestellt und freigesprochen. In meinem Ärger darüber habe ich auf Twitter geschrieben:

„Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht…diesmal für Moscheen, damit die Regierung endlich aufwacht.“

Ich wollte damit die Frage aufwerfen, was es eigentlich noch braucht, bis die Verantwortlichen in der Schweiz endlich aufwachen. Dafür wurde ich von linken Richtern dazu verdonnert dem Juden David Gibor und seinen beiden türkischen Mandanten etwas mehr als 18’000.– Franken Schadenersatz zu zahlen. Dies, weil mein Tweet nach Ansicht der Richter die Gefühle vom Juden Gibor und seinen muslimischen Mandanten verletzt habe.

Auf der anderen Seite spielen meine Gefühle keine Rolle, wenn mich Eduard Ith aus dem Kanton St. Gallen öffentlich ganz konkret und direkt „Dummkopf par excellence“ nennt. Er kommt damit straflos davon. Wie die St. Galler Staatsanwaltschaft ihren Entscheid begründet.

Wer hier nicht mehr merkt, dass wir eine politische Unrechtsjustiz haben, die mit zweierlei Mass misst, bei dem sind Hopfen und Malz verloren.

Auf der einen Seite werden Menschen wegen noch so harmlosen Aussagen mithilfe der Antirassismusstrafnorm kriminalisiert und fertig gemacht und auf der anderen Seite darf man mich z.B. straflos beschimpfen und in meiner Ehre verletzen, weil ich  vor vier Jahren einmal Schulpfleger gewesen bin. Ihr könnt sagen was ihr wollt, doch eine Justiz, die so etwas zulässt, ist weder gerecht noch hat sie die Bezeichnung „rechtsstaatlich“ verdient. Eine solche Justiz ist „politisch“ und „ungerecht“.

In der Schweiz können sich linke Staatsanwälte und Richter alles erlauben, weil ihnen die Politik freie Hand lässt und die Presse einseitig und linkslastig berichtet. Selbst die Redaktion des Beobachters hat sich geweigert über das mir angetane Unrecht zu berichten, als ich sie darauf aufmerksam machte und Einblick in Gerichtsakten anbot (Email des Chefredaktors). Die Ansichten des Chefredaktors vom Beobachter widersprechen der aktuellen Rechtsprechung. Obwohl in Strafverfahren normalerweise nicht namentlich berichtet wird, durften Journalisten im Strafverfahren wegen des Tweets namentlich über mich berichten. Dies weil mein Tweet angeblich von übergeordnetem öffentlichen Interesse sein soll.

Die Journalistinnen Liliane Minor vom Tagesanzeiger und Brigitte Hürlimann von der NZZ sind bis vor das Bundesgericht gegangen um mich weiterhin namentlich in den Medien nennen zu dürfen. Sie haben vom linksgrünen Bundesrichter Denys Recht erhalten. Dieser hat in seinem Urteil die Pressefreiheit über meine Persönlichkeitsrechte gestellt. Die folge davon ist, dass jetzt alle Journalisten meinen, sie könnten mich wegen des Kristallnacht-Tweets lebenslänglich namentlich nennen. Dies unabhängig davon, dass ich schon seit Jahren kein politisches Milizamt mehr inne habe und es auch keinen aktuellen Anlass gibt um über mich zu berichten. Wenn gerade irgend ein SVPler aus einem ähnlichen Grund öffentlich vorgeführt und angeprangert wird, reicht das um mich wieder namentlich zu erwähnen. Zum Beispiel bietet sich jetzt mit dem SVP-Gemeinderat wieder eine Gelegenheit um über mich zu berichten. Journalisten erwähnen in solchen Fällen sehr gerne auch andere SVPler oder ehemalige, die schon vorher aus ähnlichem Grund öffentlich angeprangert wurden. Dies natürlich um das Image der SVP zu torpedieren. So wie das folgende Bild von einem Artikel zeigt, in dem auch ich wieder erwähnt wurde:

Politischer Hetzartikel von Maurice Thiriet auf Watson.ch
Politischer Hetzartikel von Maurice Thiriet auf Watson.ch

Das ist nichts weiter als von der Presse betriebene politische Hetze, die von der Schweizer Gesinnungsjustiz gedeckt und legitimiert wird.

Die Politik lässt den linken Schweinehunden auf dem Richterstuhl und bei der Presse freie Bahn, weil sie die politische Anprangerung und Verurteilung von Menschen mithilfe der Antirassismusstrafnorm will. Damit sollen all jene eingeschüchtert und zum Schweigen gebracht werden, die sich nicht so verhalten, wie es die Hetzer wollen.

Es gibt mehrere Möglichkeiten darauf zu reagieren. Zum Beispiel so wie es die SVP-Parteileitung schon mehrfach getan hat und so wie ich es tue. Die SVP-Parteileitung distanziert sich in der Regel von den betroffenen Personen, spricht von einer unbedachten Äusserung und äussert ihr Bedauern darüber. Ich halte das für falsch. Die SVP muss nicht linken Hetzern und religiösen Organisationen gefallen. Sie sollte sich Gedanken um ihre Glaubwürdigkeit machen. Glaubwürdig macht sie sich indem sie sich für die Interessen und Gedankenbilder ihrer Wähler einsetzt und nicht indem sie das Gegenteil tut.

Wie ich mich verhalte, ist meinen Bloglesern bekannt. Ich lasse mich nicht zum Schweigen bringen. Sie können mir sämtliche Rechte verweigern und dafür sorgen, dass ich wegen meines Tweets nie mehr im Leben Fuss fassen kann. Das wollen sie und sie tun es! Doch der Selbstachtung Willen muss ich tun, was ich für richtig halte.