Koran: Eine frauenfeindliche und rassistische Lehre

Von Alexander Müller veröffentlicht am 28. April 2015 | 3.229 mal gesehen

Laut dem Zürcher Obergericht ist es erlaubt, die im Koran verbreitete Lehre als frauenfeindlich und rassistisch zu bezeichnen. Ebenso ist es erlaubt den Islam als Kampfideologie, die weltweit eine Blutspur hinterlässt, zu bezeichnen. Ausserdem dürfen auch Exponenten von Religionen kritisiert werden. Hingegen ist es nicht erlaubt Muslime mit ihrer Religion gleichzusetzen. Denn das wäre nach Ansicht des Zürcher Obergerichts RassismusSchliesslich, so hält das Zürcher Obergericht fest, seien nicht alle Muslime Vergewaltiger.

Dies berichtete heute der Tagesanzeiger in einem Artikel, welcher uns Bürger über die Grenzen der Meinungsfreiheit aus Sicht von Zürcher Oberrichtern belehrt.

Darstellung von Mohammed bei der Teilnahme an einer wahrscheinlich von ihm in Auftrag gegebenen Enthauptung.
Darstellung von Mohammed bei der Teilnahme an einer wahrscheinlich von ihm in Auftrag gegebenen Enthauptung.

Für mich ist es eine Tatsache, dass wir in der Schweiz eine politische Gesinnungsjustiz haben. Dies belegen ja auch eindeutige Gesinnungsgesetze wie das Antirassismusgesetz, welches aus politischen Gründen mehrheitlich einseitig, unfair und ungerecht ausgelegt wird. Wenn es einem linksgrünen Bundesrichter nicht passt, dann entzieht er dem Schweizer Kläger einfach mit fadenscheinigen Argumenten die Privatklägerschaft. Ich habe darüber berichtet. Auf der anderen Seite haben Richter keine Mühe damit, Klägern der Türkischen Gemeinschaft Schweiz wegen einer Aussage auf Twitter über 18’000 Franken Schadenersatz zuzusprechen. Dies obwohl in der betreffenden Aussage weder Türken noch eine andere Personengruppe genannt wurde.

Gerechte und faire Verfahren können im Schweizer Rechtsstaat nicht erwartet werden. Hingegen darf man von Richtern saudumme, provokative und arrogante Sprüche und Häme erwarten. Doch gerade Richter, die nicht fähig sind faire Verfahren zu gewährleisten, sollten es unterlassen andere Leute moralisch zu verurteilen. Sie zeigen damit nämlich nur wie moralisch verkommen und hinterhältig die verlogene Schweizer Gesinnungsjustiz ist.

Gerichtsverfahren bzw. politische Schauprozesse für die Medien könnten wir uns in der Schweiz eigentlich sparen. Dies, da ja die Urteile in der Regel bereits vor einer Gerichtsverhandlung feststehen und vom Referenten bereits im Vorfeld verfasst wurden. Solche vor einem Verfahren verfasste Vorurteile sind das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben sind.