SVP-Schlitzer

Von Alexander Müller veröffentlicht am 4. Juli 2014 | 2.308 mal gesehen

Vor ein paar Jahren warb die SVP mit einem Inserat für mehr Sicherheit, welches einen Messerstecher zeigt und auf dem der Slogan „Mehr SVP. Mehr Sicherheit“ stand.

SVP-Inserat
SVP-Inserat

In der Stadt Zürich muss sich die Bevölkerung nun offenbar vor einem SVP-Gemeinderat in Acht nehmen, der mit einem Messer auf sich aufmerksam gemacht haben soll. Offenbar heisst mehr SVP nicht zwingend mehr Sicherheit. Wohl eher nur mehr law and order und eine damit verbundene Einschränkung der Bürger- und Freiheitsrechte. Aber was will man anderes von einer Partei erwarten, die zumindest nach meinem Eindruck viele Anhänger mit nur rudimentären Rechtskenntnissen hat?

Quelle: Blick.ch vom 1. Juli 2014
Quelle: Blick.ch vom 1. Juli 2014

Inzwischen wird von allen Seiten in den Medien der Rücktritt des betroffenen SVP-Gemeinderats gefordert. Ich halte diese Forderungen für vorschnell und übertrieben. Einerseits ist die Sache juristisch ja noch gar nicht geklärt und andererseits soll der Mann während des ihm zur Last gelegten Vorfalls alkoholisiert gewesen sein. Forderungen, die gestellt werden bevor der Sachverhalt sauber festgestellt worden ist, sind einfach nicht seriös. Journalisten sind nicht in der Lage solche Sachverhalte sauber abzuklären. Dazu fehlt ihnen die Kompetenz. Medienleute sind weder Ermittlungsbehörden noch Richter!

Ausserdem ist es eine Tatsache, dass erst kürzlich ein vorbestrafter Grüner in den Stadtzürcher Gemeinderat gewählt wurde. Im Nationalrat sitzt mindestens ein wegen Hausfriedensbruch verurteilter SP-Politiker. Gerade die Grünen und Roten sollten sich mit Rücktrittsvorderungen also zurückhalten. Dass von Seiten der eigenen Partei der Rücktritt des Mannes gefordert wird, ehe der Sachverhalt geklärt ist, halte ich für ein Zeichen mangelnden Rückgrats und für schmierig. Kein Mensch ist frei von Fehlern. Das gilt auch für die Herren an der SVP-Führungsspitze! Die Linken haben das im Gegensatz zur SVP-Führungsspitze bereits erkannt. Sie haben bei Wahlkämpfen jedenfalls kein Problem damit auch vorbestrafte Kandidaten aufzustellen. Vielleicht können sie mit solchen Kandidaten das rebellische und anarchische Wählerpotential besser ausschöpfen. Allerdings sollten die Linken auch anderen zugestehen, was sie für sich selbst in Anspruch nehmen. Es ist nicht in Ordnung, wenn linke Politiker lauthals wegen jeder Lappalie den Rücktritt von Bürgerlichen fordern, zumal sie vorbestrafte Politiker in ihren Reihen haben.

Demokratisch gewählte Politiker sollen ein Spiegel der Gesellschaft sein, denn sie sollen ja die Interessen jener vertreten, die sie gewählt haben. Eine Demokratie ist keine Monarchie. Demokraten brauchen keine makellosen Monarchen und unbefleckten Ikonen zum Anbeten.

Wer Politiker mit Ecken und Kanten will, die Klartext reden, der darf sich nicht beschweren, wenn diese sich nicht wie ein schmieriger Aal verhalten. Wer gerne die Moralkeule schwingt, der darf sich nicht über Politiker aufregen, die wenig sagen obwohl sie viel reden.

Antwort von der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat

Von Alexander Müller veröffentlicht am 1. Juli 2014 | 2.536 mal gesehen

Die Geschichte vom Sheriff von Nottingham zeigt, dass es schon in früheren Epochen kritikwürdige Vollstrecker des Gesetzes gab, die von einem Helden für ihr Handeln zur Rechenschaft gezogen werden mussten.

Am 26. Juni 2014 berichtete ich darüber, dass ich gegen einen Affront der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat Einsprache erhoben habe. Gleichzeitig habe ich mich für die ungerechte Behandlung bei der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich beschwert. Diese leitete die Beschwerde an H. B. den leitenden Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat weiter. H. B. schrieb mir am 26. Juni 2014, dass er sich erst Sachkenntnis aneignen müsse und gegebenenfalls eine Stellungnahme des zuständigen Staatsanwalts K. einholen werde, ehe er inhaltlich zu meiner Beschwerde Stellung nehmen werde.

Schreiben des leitenden STA der STAZL
Schreiben des leitenden STA der STAZL

Auf eine Stellungnahme des leitenden Staatsanwalts der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat warte ich noch heute. Ein Tag nach dem Schreiben des leitenden Staatsanwalts erliess die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat eine Verfügung. Dieser zufolge wird der umstrittene Strafbefehl an ein erstinstanzliches Einzelgericht in Zürich überwiesen. Dies weil die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat trotz meiner Argumente an ihrem lächerlichen Strafbefehl festhält. Jetzt bin ich gespannt darauf, wie viele Instanzen ich noch nach oben gehen muss, bis ein anständiges Urteil gefällt wird. Ich bin zuversichtlich. Wie ich berichtet habe, hat das Bundesgericht für weitaus weniger schlimme Vergehen wesentlich härtere Urteile gefällt.

STAZL-Desaster: Verfügung der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat vom 27. Juni 2014
STAZL-Desaster: Verfügung der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat vom 27. Juni 2014

In diesem Land kommt offenbar nur zu seinem Recht wer über genügend Geld, Ausdauer und Kampfbereitschaft verfügt. Duckmäuser haben in unserem Rechtsstaat von Anfang an schlechte Karten. Wer hierzulande zu seinem Recht kommen will, der muss es sich zuweilen gegen den Widerstand von Schweizer Staatsanwälten erkämpfen. In der Schweiz sind gewisse Gesetze wahrscheinlich absichtlich so formuliert, dass Kläger von Anfang an schlechte Karten haben. Hier steckt vermutlich politischer Wille dahinter. Mit gewissen Gesetzen und Verordnungen kann der Rechtsstaat zulasten von Geschädigten sparen.