Staatsverträge gehören vors Volk!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 25. Mai 2012 | 2.188 mal gesehen

Bundesrätin Sommaruga sagte in der heutigen Arena-Sendung, dass bisher kaum Referenden gegen Staatsverträge ergriffen wurden. Deshalb ist es ihr zufolge nicht nötig, dass das Volk über Staatsverträge abstimmen muss. Doch wieso wurde bisher kaum das Referendum bei Staatsverträgen ergriffen? Weil das Volk die Staatsverträge gar nicht kannte und erst dann auf die Welt kam, als diese rechtskräftig wurden und umgesetzt wurden!

Wenn das Volk über Staatsverträge abstimmen muss, dann muss der Bundesrat das Volk über den Inhalt dieser Verträge informieren. Alleine schon deshalb lohnt es sich, dass Staatsverträge dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden.

Die Schweiz wird vom Ausland immer mehr unter Druck gesetzt. Dabei knickt der Bundesrat regelmässig ein und lässt sich über den Tisch ziehen. Gerade deshalb ist es wichtig, dass das Volk bei Staatsverträgen zwingend das letzte Wort hat.

Weiter behauptete Sommaruga, dass die Initiative unsicher definiert sei. So sei unklar, wie  „wichtige Bereiche“ zu definieren seien. Das sehe ich überhaupt nicht so. Hier nochmals der Initiativtext:

Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 140 Abs. 1 Bst. d (neu)
Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet:
d. die völkerrechtlichen Verträge, die:

  1. eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung in wichtigen Bereichen herbeiführen,
  2. die Schweiz verpflichten, zukünftige rechtsetzende Bestimmungen in wichtigen Bereichen zu übernehmen,
  3. Rechtsprechungszuständigkeiten in wichtigen Bereichen an ausländische oder internationale Institutionen übertragen,
  4. neue einmalige Ausgaben von mehr als 1 Milliarde Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 100 Millionen Franken nach sich ziehen.

Wichtig ist, was weitreichende Folgen für die Schweiz und seine Bevölkerung hat. Im Zweifelsfall stimmt man lieber einmal mehr als einmal zuwenig ab.