Biometrischer Pass

Von Alexander Müller veröffentlicht am 16. April 2009 | 6.074 mal gesehen

Am 17. Mai 2009 stimmen wir über die Einführung von elektronisch gespeicherten biometrischen Daten im Schweizer Pass und in Reisedokumenten für ausländische Personen ab. Dies bedingt eine Änderung des Ausweis- und des Ausländergesetzes.

Um was geht es?
Als assozierter Schengen-Staat ist die Schweiz verpflichtet, spätestens ab dem 1. März 2010 nur noch einen Pass mit elektronisch gespeichertem Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücken, den sogenannten E-Pass auszustellen. Die Nichteinführung des E-Passes in der Schweiz würde eine Verletzung des Schengenvertrags mit der EU darstellen.

Beschliesst die EU Neuerungen wie beispielsweise den E-Pass, muss die Schweiz entscheiden, ob sie diese übernehmen will. Lehnt sie ab und kann sie sich nicht binnen 90 Tagen mit allen Staaten der EU auf eine Lösung zur Weiterführung des Assoziierungsabkommens einigen, wird die Schengen/Dublin-Zusammenarbeit mit der Schweiz beendet.

Problematik:
Bundesrat und Bundesparlament wollen Massnahmen ergreifen, welche über die EU-Richtlinie hinausgehen. Biometrischer Pass weiterlesen