Zürcher Staatsanwälte angezeigt

Von Alexander Müller veröffentlicht am 15. April 2013 | 4.815 mal gesehen

Gestern berichtete die NZZ am Sonntag, dass der Zürcher Kantonsrat Claudio Schmid zwei Staatsanwälte der Zürcher Staatsanwaltschaft angezeigt hat. Die Vorwürfe von Schmid an die Zürcher Staatsanwaltschaft sind schwerwiegend und sollten jeden Befürworter eines Rechtsstaats aufhorchen lassen!

Schmid wirft den Zürcher Staatsanwälten laut NZZ am Sonntag Amtsmissbrauch, Urkundenfälschung, Betrug, Irreführung der Rechtspflege und versuchte Nötigung vor. Einer der beiden Staatsanwälte soll versucht haben ihn zum Akzeptieren eines Strafbefehls zu nötigen. Dabei soll er ihm mit ernstlichen Nachteilen gedroht haben!

Ich bin erstaunt darüber, dass die Medien über die Anzeige von Claudio Schmid relativ zurückhaltend berichten. Wenn es um Tweets oder Facebook-Kommentare von Politikern oder einfachen SVP-Mitgliedern geht, sind die Medien weit weniger rücksichtsvoll. Da werden dann Leute schon einmal mit Name, Vorname und Foto an den Pranger gestellt und vorverurteilt. Hingegen wird im vorliegenden Fall nicht bekannt gegeben welche Staatsanwälte Schmid angezeigt hat. Die NZZ gibt jedoch Hinweise. Es soll sich um den ermittelnden Staatsanwalt in der Hildebrand-Affäre und dessen Vorgesetzten handeln. Der ermittelnde Staatsanwalt in der Hildebrand-Affäre ist bekannt, da er diesbezüglich bereits im Schweizer Fernsehen aufgetreten ist. Es handelt sich um Staatsanwalt Umberto Pajarola. Auf Umberto Pajarola deutet auch ein zweiter Hinweis im NZZ-Artikel hin. Nämlich, dass dieser eine Dissertation über Gewaltanwendung im Verhör geschrieben habe. Darüber hat die NZZ im Jahr 2008 auch einen Artikel verfasst und siehe da, der Verfasser ist Umberto Pajarola. So ein Zufall aber auch.

Für mich ist interessant, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft zu den Vorwürfen keine Stellung nehmen will und aus Gründen der Persönlichkeitsrechte auf die Namensnennung der beiden Staatsanwälte verzichten will. Mir sind mindestens drei Fälle bekannt, bei welchen die Zürcher Staatsanwaltschaft bei der Wahrung der Persönlichkeitsrechte weniger zimperlich war. Obwohl auch in diesen Fällen die Unschuldsvermutung gilt. So nannte z.B. Staatsanwalt Pajarola im Schweizer Fernsehen Claudio Schmid namentlich und bezeichnete ihn öffentlich als Tatverdächtigen. Es ist eine Ungeheuerlichkeit, dass nun offenbar genau dieser Pajarola von der Zürcher Staatsanwaltschaft geschützt wird! Hierzu fällt mir der folgende Spruch in George Orwells Roman Animal Farm ein: „All animals are equal, but some animals are more equal than others.“ Soviel zu unserem Rechtsstaat und dem Gleichstellungsartikel (BV Art. 8) in der Schweizerischen Bundesverfassung.

Ich hoffe, dass die Anzeige gegen die betroffenen Staatsanwälte genauso seriös geprüft wird, wie Anzeigen gegen SVP-Politiker. Denn sollte an den Vorwürfen von Claudio Schmid etwas dran sein, dann sind diese Staatsanwälte nicht mehr tragbar. Staatsanwälte, die das Recht beugen, gehören vom Amt suspendiert und aus der Anwaltskammer ausgeschlossen! Ansonsten macht sich der Rechtsstaat lächerlich. Es ist übrigens nicht das erste Mal, dass  negativ über die Zürcher Staatsanwaltschaft berichtet wird.

Das Schweizer Fernsehen berichtete unlängst darüber, dass Straftatbestände im Erb-Prozess verjähren weil das Gerichtsverfahren aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen bei der Zürcher Staatsanwaltschaft verschoben werden muss. Angeblich sei es aufgrund der Komplexität des Verfahrens nicht möglich gewesen eine Stellvertretung zu organisieren. Das klingt ja so als ob die Frau Staatsanwältin so plötzlich schwanger geworden ist, dass nicht mehr rechtzeitig reagiert werden konnte.

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2 Gedanken zu „Zürcher Staatsanwälte angezeigt“

  1. Aus der Anwaltskammer ausgeschlossen? Lieber Blogger, Du hast wirklich keine Ahnung, wie Staatsanwaltschaften und Anwälte organisiert sind. Es gibt keine Anwaltskammer in der Schweiz. Höchsten den Anwaltsverband und kantonale Verbände, deren Mitgliedschaft freiwillig ist. Wer Staatsanwalt ist, muss (im Kanton Zürich) nicht zwingend auch ein Anwaltspatent haben… tja, da stehen noch weitere Unwahrheiten im Blog… schade, dass Du so schlecht recherchierst… gib Dir mal ein bisschen Mühe… Du kannst das doch besser…

  2. Lieber anonymer Kommentarschreiber mit dem Pseudonym Hensel&Gretel, vielen Dank für den Hinweis. Da deine IP-Nummer auf folgende Adresse lautet: „Gerichtezh Obergericht Des Kanton Zurich„, nehme ich mir natürlich die Mühe darauf einzugehen. Es wäre natürlich interessant festzustellen, wer heute um 9.44 Uhr von einer IP-Nummer des Obergerichts des Kantons Zürich auf meine Website zugegriffen hat und sich hier anonym zu einem Artikel zu Wort meldet, in dem es über einen Staatsanwalt des Kantons Zürich geht. Ich finde es schade, dass du dich nicht zu erkennen gibst. Warum tust du das nicht? Hätte es einen Einfluss auf die laufenden Ermittlungen gegen Herrn Staatsanwalt Pajarola?

    So jetzt zu deinem Einwand. Zum einen möchte ich einmal festhalten, dass ich mit meiner Vermutung richtig lag. Laut der Medienberichterstattung von vorgestern handelt es sich tatsächlich um Staatsanwalt Umberto Pajarola. Zum nächsten Punkt, es ist richtig, dass die Anwälte in der Schweiz in Verbänden organisiert sind. So gibt es den Schweizerischen Anwaltsverband (SAV) und kantonale Anwaltsverbände wie z.B. den Zürcher Anwaltsverband.

    Dass es in der Schweiz keine Anwaltskammern gibt, wie du despektierlich behauptest in dem du schreibst „du hast wirklich keine Ahnung“, bezweifle ich indessen. Kennst du denn die Website der St. Galler Anwaltskammer nicht? (Ich bin ja ursprünglich aus dem Kanton St. Gallen.)

    Aufgaben und Zweck der St. Galler Anwaltskammer
    Die Anwaltskammer des Kantons St. Gallen ist eine staatliche Verwaltungsbehörde, die darüber wacht, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften über die Ausübung des Anwaltsberufs (sie gelten sinngemäss auch für den Beruf des Rechtsagenten) eingehalten werden. Sie

    • erteilt die Bewilligung, den Beruf als Anwältin oder Anwalt bzw. als Rechtsagentin oder Rechtsagent im Kanton St. Gallen auszuüben;
    • erteilt die Bewilligung, während befristeter Zeit als Praktikantin oder Praktikant für eine Anwältin oder einen Anwalt tätig zu sein;
    • entscheidet über die Zulassung zur Anwaltsprüfung und zur Rechtsagentenprüfung;
    • kann bei Verstössen gegen die Berufspflichten von Amtes wegen oder auf Anzeige hin Disziplinarmassnahmen verfügen (Verwarnung, Verweis, Busse, befristetes Berufsausübungsverbot und dauerndes Berufsausübungsverbot);
    • entzieht die Bewilligung zur Berufsausübung, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt waren oder dahingefallen sind;
    • verfügt Massnahmen gegen Personen oder Unternehmen, die selbst oder durch ihre Mitarbeiter das Anwaltsmonopol verletzen oder sonstwie Bestimmungen des Anwaltsgesetzes verletzen (insb. Art. 2 AnwG, Titelschutz);
    • führt das Anwaltsregister und das Register der Notare.

    Das Zürcher Gegenstück zur St. Galler Anwaltskammer dürfte übrigens die Aufsichtskommission Rechtsanwälte des Obergerichts des Kantons Zürich sein. Die Namen für diese Kammer scheinen je nach Kanton verschieden zu sein und sich je nach Zeitepoche zu ändern. Das heisst aber nicht, dass es sie nicht gibt. 😉 Weiter würde ich gerne wissen, was du sonst noch zu bemängeln hast. Es geht ja hier nicht um Besserwisserei sondern darum, der Sache auf den Grund zu gehen. Wenn du hierbei hilfreich sein kannst, habe ich nichts dagegen. 😉

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