Zürcher Justizdirektor kritisiert Papst

Von Alexander Müller veröffentlicht am 2. Juni 2013 | 2.074 mal gesehen

Martin-GrafDer Zürcher Justizdirektor Martin Graf wirft laut Blick dem Oberhaupt der katholischen Kirche und dem Churer Bischof Vitus Huonder eine verfassungswidrige Haltung vor.

Demnach soll er an einer Medienkonferenz gesagt haben, dass sich Rom und Chur in einer «geschützten Werkstatt» bewegen würden, wo offenbar «die Zeit im späten Mittelalter stehen geblieben» sei. Weiter soll er gesagt haben, dass «die Rückständigkeit und permanente Verweigerung, gesellschaftliche Realitäten anzuerkennen, bekanntlich der katholischen Kirche weder in der Schweiz noch global viel Ruhm eingetragen habe.»

Ob sich Justizdirektor Graf mit seinen abschätzigen Äusserungen der Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit strafbar gemacht hat, ist unklar. Laut StGB Artikel 261 macht sich strafbar, wer öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder verspottet oder Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt. Wenn ein Oberhaupt der katholischen Kirche der Überzeugung ist, dass das Zölibat zum „richtigen“ Glauben gehört, dann könnte es sich verspottet fühlen, wenn Graf diese Überzeugung als mittelalterlich abtut.

Graf rechtfertigte auf Anfrage seine Äusserungen wie folgt:

«Meine Kritik richtet sich einzig und ausschliesslich gegen die Haltung des Bischofes von Chur und des Papstes», sagt der Justizdirektor. «Sie betrifft somit unter anderem das Zölibat, die Verweigerung der Priesterweihe für Frauen, die Nichtanerkennung gleichgeschlechtlicher Paare und die Weigerung, geschiedene Paare wieder zu vermählen. Deren Haltung widerspricht aus meiner Sicht den in der Bundes- und Kantonsverfassung verbrieften Grundrechten.»

Ich finde es interessant, wie sich ein Spitzenpolitiker wie der Zürcher Justizdirektor  da über die katholische Kirche äussert. Ihm zufolge widerspricht die Haltung der Oberhäupter der katholischen Kirche der Bundes- und Kantonsverfassung.

Diese Ansicht teile ich sogar weitgehend. Denn wir haben in der Bundesverfassung das Gleichheitsgebot, welches festhält, dass Frauen Männern gegenüber gleichgestellt sind. Allerdings müsste Graf, mit diesen Argumenten konsequenterweise auch die Haltung von Oberhäuptern anderer Religionen kritisieren. Denn auch andere Religionen kennen eine Ungleichbehandlung von Mann und Frau bzw. eine Diskriminierung von Homosexuellen.

Ein Justizdirektor sollte meiner Ansicht nach über ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden verfügen. Einseitige Kritiken sind da fehl am Platz. Graf müsste alle fehlbaren Religionen gleichermassen kritisieren!

Martin Graf ist Mitglied der Grünen Partei. Vertreter der Grünen Partei haben in der Vergangenheit vermehrt Kritik gegenüber christlichen Religionsgemeinschaften und deren Vertreter geübt. Von einem Justizdirektor dürfte man mehr Feingefühl erwarten.

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2 Gedanken zu „Zürcher Justizdirektor kritisiert Papst“

  1. „…Denn auch andere Religionen kennen eine Ungleichbehandlung von Mann und Frau bzw. eine Diskriminierung von Homosexuellen“. Wieso drückt man sich um das Wort ISLAM???
    Diese „Religion“ diskriminiert Homosexuelle nicht nur, sondern hängt sie gleich auf.

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