Zur Demokratie-Kritik von links

Von Alexander Müller veröffentlicht am 25. August 2011 | 4.102 mal gesehen

Die Basisdemokratie ist die gerechteste Regierungsform. Sie berücksichtigt bei der Entscheidungsfindung die Stimmen aller Stimmberechtigter. Dabei haben alle Stimmen gleichviel Gewicht. Wer nicht abstimmen geht, überlässt sein Stimmrecht jenen, die abstimmen gehen. Deren Stimmen haben damit aufgrund einer tieferen Stimmbeteiligung ein höheres Gewicht. Aus praktischen Gründen sind in der Realität Stellvertreterdemokratien verbreitet. Bei den meisten Stellvertreterdemokratien haben Bürger lediglich ein Wahlrecht. Schweizer haben weitergehende Rechte. Sie haben neben dem Wahlrecht auch ein weitgehendes Stimmrecht. Dieses Stimmrecht beinhaltet einerseits das Initiativrecht und andererseits das Referendumsrecht.

Bei politischen Diskussionen üben Linke oft Demokratie-Kritik. Sie behaupten, dass zuweit-gehende demokratische Rechte rechtstaatliche Prinzipien gefährden würden.  Diese Linken plädieren für eine Einschränkung demokratischer Rechte. Sie wollen demokratische Bürgerrechte mit juristischen Zwangsnormen einschränken. Diese Zwangsnormen sollen von Eliten definiert und diktatorisch aufgezwungen werden. Die Vertreter dieser Idee sprechen dem Stimmvolk die Kompetenz ab richtige Entscheide zu treffen. Ich erachte diese demokratiefeindliche Sichtweise als sehr gefährlich.

Mir müssen uns vor Augen halten, dass in der Schweiz selbst die Politiker lediglich Milizpolitiker d.h. Laienpolitiker sind. Selbst Berufspolitiker sind jedoch keine Experten für alle Fragen. Sie sind dem Stimmbürger hinsichtlich der Fachkompetenz oft ebenbürtig und wie diese auf die Fachkompetenz von Experten angewiesen.

Bei der Demokratie entscheidend ist, dass im Zuge eines Abstimmungskampfs ein Meinungsbildungsprozess bei den Stimmbürgern stattfindet. Damit dieser optimal abläuft, müssen die Medien, die Parteien und die Behörden für eine möglichst differenzierte und umfassende Information der Stimmbürger sorgen. Sie tun dies indem sie einerseits aufzeigen um was es geht und andererseits Pro- und Kontra-Argumente darlegen. Der Bürger soll auf diese Weise ausreichend informiert werden, so dass er in der Lage ist einen vernünftigen Entscheid zu fällen. So funktioniert Demokratie.

Wer demokratische Bürgerrechte zugunsten eines Richterstaats begrenzen möchte, der ist kein Demokrat. Er ist wie Diktatoren und Tyrannen ein elitär denkender Mensch.

Rate this post

11 Gedanken zu „Zur Demokratie-Kritik von links“

  1. Demokratie und Rechtsstaat sind nicht zwei getrennte Konzepte, sondern direkt miteinander verbunden: Es gibt keine Demokratie ohne Rechtsstaat. Warum? Wenn eine Mehrheit entscheidet, was alle tun sollen, ist sie darauf angewiesen, dass die Minderheit sich fügt. Die Minderheit könnte ja einfach aus dem Staat austreten oder sich weigern, der Mehrheit zu folgen. Das tut sie deshalb nicht, weil sie durch das Recht (z.B. in ihren Grundrechten) geschützt wird. Der Rechtsstaat legt die Spielregeln für die Demokratie fest. Eine Demokratie ohne Spielregeln ist keine Demokratie.
    Was gern vergessen geht: Die Regeln des Rechtsstaates werden ebenfalls demokratisch erlassen. Es ist nicht eine Elite, welche bestimmt, welche Gesetze gelten etc.

  2. Philippe, natürlich sollte eine Demokratie auch ein Rechtstaat sein. Das Grundrecht des Schweizer Rechtstaats ist die Bundesverfassung. Bis dato ist es so, dass das Volk (Volksinitiativen auf Total- oder Teilrevision der Bundesverfassung, BV Art. 138-139) und Volk und Stände (obligatorisches und fakultatives Referendum, BV Art. 140+141) über den Inhalt der Bundesverfassung abgestimmt haben. Linke wollen diese Volksrechte nun einschränken indem sie strengere Regeln für Volksinitiativen und ein Verfassungsgericht einführen wollen. Sie rütteln damit an den Grundfesten unseres demokratischen Systems.

  3. »(…)Diese Zwangsnormen sollen von Eliten definiert und diktatorisch aufgezwungen werden.»

    Es ist natürlich viel besser, wenn die Eliten dem Volk mittels massiver Propaganda einbläuen, was angeblich gut für es ist und das tumbe Volk dann seine Metzger selber wählt. Joa. Kann man so sehen.

    Wer sind denn die «Eliten»? Blocher, Mörgeli, Spuhler, Schlüer ect sind doch selbst alle Akademiker und teilweise Unternehmer. Mach doch mal die Augen auf, wer da die Fäden zieht! Das sind keine einfachen Büezer. Die machen Politik für sich selbst und ihre Unternehmen/Karrieren und nicht fürs „einfache Volk“. Das «Volk» benutzen sie einfach, um an Mehrheiten zu kommen, damit sie ihre ureigensten Interessen schön demokratisch legitimiert durchsetzen können. Darum auch ständig diese Beschwörung der «direkten Demokratie».

    Ich finde die direkte Demokratie auch eine gute und verteidigungswerte Staatsform, aber wenn ausgerechnet jene, die weitaus am meisten Geld zur Verfügung haben, um die Bürger zu beeinflussen, am lautesten die «direkte Demokratie» preisen, dann sollte man sich vielleicht mal fragen, warum.

    Die ganze Schweiztümelei, hochhalten der Schweizer Werte ect, das ist doch Folklore, mit der überdeckt werden soll, worum es eigentlich geht: schlichtweg mehr Macht. Wenn möglich am liebsten die Mehrheit (Plan 51%) auf dass man (wenn man Lust dazu hat) irgendwann auch rechtsstaatliche Prinzipien mittels Volksentscheiden aushebeln kann.

    Wir sind ja schon dabei: es gibt extra Gesetze für Muslime, Ausländer, für Empfänger staatlicher Leistungen ect. Diese Marginalisierung von Minderheiten kann man dann munter weitertreiben, denn die Mehrheit entscheidet ja. Das ist genau so lange ganz toll, solange man selbst zur Mehrheit gehört.

    Ich möchte aber in einer Schweiz leben, in der nicht eine Mehrheit gegen Minderheiten sozusagen Krieg führt und über diese bestimmt, sondern wo man einander respektiert und gemeinsam Lösungen findet, mit der alle einigermassen leben können.
    Dieses ständige Kriegsgeheule, wonach alles, nicht SVP-konform handelt, denkt und aussieht den baldigen Untergang der Schweiz bedeutet, geht mir langsam echt auf die Nerven – und: es macht die Schweiz kaputt.

  4. Hallo Mia, ich habe meine Meinung bereits geschrieben. Hier nochmals zum Nachlesen auf was es ankommt, damit die stimmberechtigte Bevölkerung* einen vernünftigen Entscheid fällen kann:

    „Bei der Demokratie entscheidend ist, dass im Zuge eines Abstimmungskampfs ein Meinungsbildungsprozess bei den Stimmbürgern stattfindet. Damit dieser optimal abläuft, müssen die Medien, die Parteien und die Behörden für eine möglichst differenzierte und umfassende Information der Stimmbürger sorgen. Sie tun dies indem sie einerseits aufzeigen um was es geht und andererseits Pro- und Kontra-Argumente darlegen. Der Bürger soll auf diese Weise ausreichend informiert werden, so dass er in der Lage ist einen vernünftigen Entscheid zu fällen.“

    *Die stimmberechtigte Bevölkerung besteht immerhin aus mündigen und handlungsfähigen Menschen, die in der Lage sind einen Vertrag zu unterzeichnen und ihr eigenes Leben zu meistern. Diese Leute sollten durchaus in der Lage sein vernünftig zu handeln, wenn sie umfassend informiert werden. Die umfassende Information soll durch Behörden, Parteien und die 4. Gewalt (=Massenmedien, Politblogs usw.) sichergestellt werden.

  5. Ein Verfassungsgericht rüttelt nicht an den Grundfesten unseres demokratischen Systems. Es verhindert, dass im Gesetz Widersprüche auftauchen, welche nicht aufgelöst werden können und zu einer allgemeinen Verunsicherung führen.
    Nehmen wir ein Beispiel, an dem man zeigen kann, dass das mit links und rechts nicht so übereinstimmt, wie man vielleicht denken könnte: Die Antirassismusstrafnorm steht in einem möglichen Konflikt mit der Meinungsäußerungsfreiheit, welche von der Verfassung geschützt wird. Will ich nun etwas sagen, so kann ich mir nicht sicher sein, dafür später zur Rechenschaft gezogen werden – ich kann also nicht sicher sein, frei meine Meinung äußern zu können, weil ich nicht sicher bin, wie die Gesetzeslage ist (gilt nun die Verfassung oder das Gesetz). Solche Unsicherheiten könnte ein Verfassungsgericht bereinigen.
    M.E. wäre es auch ehrlicher, wenn man politisch eine Einschränkung der Religionsfreiheit, eine Kündigung der EMRK und Ähnliches fordern würde, anstatt ständig im Konfliktfall auf die »direkte Demokratie« zu verweisen. Schließlich ist auch der Beitritt zur EMRK und die Festlegung der Religionsfreiheit in einem demokratischen Prozess erfolgt. Es ist nicht selbstverständlich, was weshalb gelten sollte. Solche Widersprüche können auf Dauer in einem Staat nicht ausgehalten werden, denke ich.

  6. Philippe, Widersprüche im Grundgesetz (=Bundesverfassung) werden vom Volk bereinigt. Es kann eine Total- oder eine Teilrevision der Bundesverfassung verlangen bzw. vorschlagen und per Volksabstimmung beschliessen. Das Volk ist in unserer Demokratie der Souverän und steht somit über den drei Gewalten und damit auch über dem höchsten Gericht unseres Landes, dem Bundesgericht. Das ist auch gut so, denn gesetzliche Normen begründen ihre Legitimation mit der Zustimmung und der Akezptanz des Volkes.

  7. Im Moment hab ich eher das Gefühl, dass das Volk Widersprüche besiegelt anstatt bereinigt.

    Wie lange geht es bis eine Voll oder Teilrevision der BV durch ist? Was machst du in der Zwischenzeit?

    Die SVP spielt natürlich bewusst damit indem sie Initiativen lanciert, die gegen andere, demokratisch beschlossene, Tatsachen verstossen. Die Begrenzungsinitiative torpediert die bilateralen Verträge, die Ausschaffungsinitiative die BV sowie die EMRK. Danach wird auf allen anderen Politikern rumgehackt, sie würden den Volkswillen missachten, obwohl die Initiativen zu Widersprüchen in der BV gesorgt hat. Wir schaffen uns nur Probleme damit. Wir sollten dafür sorgen, dass unsere BV und unsere Gesetzgebung möglichst ohne Widersprüche auskommt, denn alles andere sorgt für lange und kostspielige Verfahren.

  8. Das sehe ich natürlich anders als du Jonas. Die gesetzgebende Gewalt (Legislative) unseres Landes ist die Bundesversammlung. Sie erklärt Volksinitiativen auf Basis der Bundesverfassung für gültig oder ungültig. Volksinitiativen, die von der Legislative für gültig erklärt worden sind, sind rechtens.

    Es liegt dann in der Verantwortung der Behörden, der Parteien, der Interessensgruppen und der Medien das Stimmvolk umfassend über die Initiative zu informieren, so dass dieses einen richtigen Entscheid fällen kann. Zu einer umfassenden Information gehört die differenzierte Aufklärung darüber um was es geht sowie die Pro- und Kontraargumente.

    Auf Grundlage dieser Information sollten mündige und handlungsfähige Menschen, die einen Vertrag unterzeichnen und ihr Leben meistern können, fähig sein zu entscheiden.

  9. Das hab ich natürlich nicht anders erwartet. 😉

    Die Latte für eine Ungültigerklärung einer Initiative ist ja sehr hoch, an sich auch zu Recht. Sie umfasst ja „nur“ die zwingenden Menschenrechte. Meiner Meinung nach sollte man trotzdem vor der Lancierung einer Initiative eine Abklärung bezüglich der Konformität mit anderen Arikteln der BV zu tätigen.

    Meine Erfahrung zeigt halt, dass sich einige Menschen nur bedingt von Pro- und Contra-Argumenten berieseln lassen. Ein (reales) Beispiel von der Minarettinitiative war ein Kollege, der auf meine Frage warum er denn ja gestimmt habe gesagt hat, dass er nicht wolle, dass sein muslimischer Nachbar ein Minarett aufs Hausdach stelle. Als ich ihm sagte, dass dies aufgrund von Bauvorschriften und anderen Gesetzen eh nicht möglich sei meinte er, er hätte wohl eher ein Nein einlegen sollen. Ich habe einfach das Gefühl, dass viele Menschen an diesem Prozess, den du und ich mitmachen nur bedingt oder gar nicht teilnehmen und dann trotzdem abstimmen. Das ist ihr gutes Recht, natürlich, ob es die Schweiz wirklich weiterbringt will ich mal bezweifeln. Natürlich ist es nur ein Gefühl, gestützt auf persönliche Erfahrungen, aber irgendwie lässt es mich nicht los.
    Und damit will ich mich nicht über das Resultat äussern, wer sich sauber informiert und dann eine andere Meinung hat als ich, ok, aber mich stört es brutal wenn man sich nicht informiert und dann trotzdem abstimmt.

  10. Jonas, stellst du unsere Demokratie in Frage?

    Philippe, ich befürchte, dass es eine Endlosdiskussion gibt, wenn wir über konkrete Beispiele sprechen. Nehmen wir zum Beispiel die Minarett-Initiative. Die Linken behaupten, dass diese zwingende Normen des Völkerrechts verletzen würden. Dies obwohl in der Botschaft des Bundesrats festgehalten ist, dass weder Normen des UNO-Pakts II, der EMRK noch sonstige zwingende Normen nach der Definition im Wiener Übereinkommens (Artikel 53) verletzt sind. Problematik, es gibt keine eindeutige Aufzählung von zwingenden Normen sondern nur eine Interpretation darüber was eine zwingende Norm ist. Wo etwas nicht wortwörtlich und tubelisicher geregelt ist, kann man natürlich immer darüber streiten.

Kommentare sind geschlossen.