Zum Bundesgerichtsentscheid in Sachen Kristallnacht-Tweet

Von Alexander Müller veröffentlicht am 16. November 2015 | 2.661 mal gesehen

Das Urteil des Bundesgerichts in Sachen Kristallnacht-Tweet ist schockierend. Es trägt die Handschrift des linksgrünen Bundesrichters Christian Denys. Denys fällte in meinem Fall bereits zuvor drei krasse Fehlurteile. Einmal sprach er mir das Beschwerderecht ab, weil ich angeblich keine Zivilforderung geltend gemacht haben soll, dies obwohl ich es gemacht hatte! Einmal sprach er es mir ab, weil ich eine Zivilforderung geltend gemacht hatte. Dann sprach er mir das Beschwerderecht beim Vermieter, welcher seine Wohnung nicht an Schweizer vermieten wollte, ab. Wie bei den bereits genannten drei Urteilen, bei welchen der linksgrüne Christian Denys seine Finger im Spiel hatte, handelt es sich bei diesem Bundesgerichtsentscheid eindeutig um ein politisches Urteil. Ich erachte Denys als voreingenommenen, parteiischen und unfairen Richter. Das Urteil in Sachen Kristallnacht-Tweet ist ein weiteres krasses Fehlurteil des Bundesgerichts. Es ist gut möglich, dass sich Christian Denys bei mir rächen wollte, weil ich mich bereits über seine vorangegangenen Fehlurteile auf diesem Blog geäussert habe. Denys ist in meinen Augen für das Amt als Bundesrichter charakterlich ungeeignet. Er sollte an einen Posten versetzt werden, an dem er weniger Schaden anrichten kann.

Zum Urteil über den Kristallnacht-Tweet im Detail:

Mir wurde eine Aussage auf Twitter vorgeworfen, weil darin das Wort Kristallnacht vorkam. Ohne Beweise vorzulegen, behauptete die Anklage, dass ich folgendes auf Twitter geschrieben hätte:

„Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht…diesmal für Moscheen.“

Ich räumte ein auf Twitter eine Aussage mit dem Wort Kristallnacht gemacht zu haben, gab jedoch bei der Zürcher Staatsanwaltschaft zu Protokoll, dass meine Aussage auf Twitter wie folgt gelautet hat:

„Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht…diesmal für Moscheen, damit die Regierung endlich aufwacht.“

Meine Aussage wurde vom Zeugen Manuel Cadonau bestätigt.

Zeugenaussage von Manuel Cadonau
Zeugenaussage von Manuel Cadonau

Sowohl das Bezirksgericht Uster, als auch das Obergericht und das Bundesgericht hielten an der Version der Anklage fest, obschon diese keine Beweise für ihre Behauptung vorlegen konnte. Die ganze Anklage stützt sich auf meine Aussage mit dem Zusatz „damit die Regierung endlich aufwacht“. Trotzdem berücksichtigten sowohl die Anklage als auch die Gerichte diesen Zusatz nicht.

Das Zürcher Obergericht warf mir vor, in Kauf genommen zu haben, dass der Kristallnacht-Tweet als Rechtfertigung des Holocaust verstanden werden könne. Laut den Zürcher Oberrichtern soll ich mit dem Kristallnacht-Tweet eine Gruppe von Personen aufgrund ihrer Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabgesetzt und aus einem dieser Gründe einen Völkermord an den europäischen Juden gerechtfertigt haben.

Ich lehne diesen Vorwurf entschieden ab. Denn zum einen habe ich in der damaligen Diskussion, in welcher ich das Wort Kristallnacht verwendete, weder über den Holocaust gesprochen noch dieses Wort erwähnt. Es ging auch nicht um Juden. Ich sprach damals über Leute, welche die Vergewaltigung von Frauen mit der Scharia und dem Koran legitimieren. Zudem ist die Kristallnacht nicht dasselbe wie der Holocaust (siehe auch diesen Artikel). Das Bundesgericht zitiert in seinem Urteil Reinhard Heydrich, den Chef der NS-Sicherheitspolizei und sagt, dass nach dessen Aussage während der Reichskristallnacht 101 Synagogen verbrannt wurden. Heydrich schrieb in einem Schreiben an Göring, dass während der Reichskristallnacht 36 Juden umgekommen waren. 1997 wurden in Luxor 36 Schweizer erschossen. War die Tat von Luxor ein Völkermord? Der Holocaust hingegen gilt eindeutig als Völkermord, da ihm Schätzungen zufolge über 6 Millionen Menschen zum Opfer fielen. Meiner Meinung nach wurde mir unterstellt den Holocaust gerechtfertigt zu haben, um mir die Rechtfertigung von Völkermord zu unterstellen. Das hätten Sie mir mit dem Wort Kristallnacht alleine nicht unterstellen können. Die Rechtfertigung von Völkermord stellt in der Schweiz einen strafbaren Verstoss gegen das Antirassismusgesetz dar. Da die Kristallnacht kein Völkermord ist, unterstellten mir die Richter eben, den Holocaust legitimiert zu haben. Dies um mich verurteilen zu können. Meiner Meinung nach verharmlosen die Richter damit den Holocaust. Denn sie setzen die Kristallnacht mit dem Holocaust gleich. Mit dieser Verharmlosung verletzen die Richter meiner Meinung nach die Schweizer Anti-Rassismusstrafnorm.

Die Richter werfen mir vor, mit dem Kristallnacht-Tweet der islamischen Glaubensgemeinschaft die Existenzberechtigung und Gleichwertigkeit abgesprochen zu haben. Der Witz dabei ist, dass ich mich gar nicht über die islamische Glaubensgemeinschaft äusserte, als ich den Kristallnacht-Tweet verfasst habe. Folglich kann ich ihr auch nicht die Existenzberechtigung abgesprochen bzw. ihre Gleichwertigkeit in Frage gestellt haben. Logisches Denkvermögen gehört offensichtlich nicht zum Anforderungsprofil von Richtern.

Nach Ansicht des Bundesgerichts ist für die strafrechtliche Beurteilung einer Äusserung der Sinn massgebend, welchen ihr unbefangene durchschnittliche Dritte unter den gesamten konkreten Umständen beilegen. Nur, wie wollen Dritte meine Aussage auf Twitter beurteilen, wenn ihnen diese unvollständig und aus dem Kontext gerissen für sich isoliert vorgelegt wird? Klar ist, dass die Richter den Sinn meiner Aussage nicht verstanden haben oder nicht verstehen wollten. Sie halten meine Aussage für eine Hassrede. Habt ihr schon einmal eine Hassrede gesehen, die mit dem Wort „vielleicht“ begonnen hat? Sie haben mich also für etwas verurteilt, was sie entweder nicht begriffen haben oder nicht begreifen wollten. Ich halte das für skandalös. Es zeigt auf, zu was die Schweizer Gesinnungsjustiz fähig ist.

Widersprüchlich ist das Urteil auch auf die Frage ob die Aussage „gedankenlos“ war oder nicht. Das Zürcher Obergericht meinte ja und schlussfolgerte draus, dass die Äusserung deshalb nicht in einer politischen Diskussion gefallen sei. Das Bundesgericht meinte hingegen, dass von einer gedankenlosen Äusserung angesichts prägnant formulierter „Implikationen“ des Tweets nicht die Rede sein könne.

Hier noch das skandalöse Fehlurteil

David Gibor hat seine Forderung mir gegenüber schon geltend gemacht. Er hat sich tatkräftig dafür eingesetzt, dass ich verurteilt werde. Wenn ich mich richtig erinnere, hatte er die Idee, mir die Legitimierung des Holocausts vorzuwerfen. Die Beamten der Staatsanwaltschaft dürften dafür zuwenig kreativ und pfiffig gewesen sein. Gibor hat sich am Strafverfahren gegen mich als Vertreter der Türkischen Gemeinschaft Schweiz und als Privatkläger beteiligt. Er gab an als Jude wie die beiden Türken ebenfalls vom Kristallnacht-Tweet unmittelbar betroffen zu sein.

David-Gibor_Kristallnacht-Tweet

Auch das Zürcher Obergericht hat mir schon eine Rechnung für CHF 4’800.00 geschickt. Das Bezirksgericht Uster wird mir sicher auch bald noch eine vierstellige Rechnung für das erstinstanzliche Fehlurteil schicken.

Schnellbrief vom 11. November 1938 von Reinhard Heydrich an Göring

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2 Gedanken zu „Zum Bundesgerichtsentscheid in Sachen Kristallnacht-Tweet“

  1. Heute lese ich in den Zeitungen, dass Glückwünsche an die Terroristen von Paris straffrei publiziert werden dürfen. Was haben wir nur für eine Justiz? Aussagen: Keine Schweizer erlaubt, keine Muslime strafbar.

  2. Einschätzung eines Juristen zum Urteil in Sachen Kristallnacht-Tweet:

    Quelle

    Die Sache ist eindeutig. Ich wurde aus gesinnungspolitischen Gründen verurteilt. Das Urteil entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage und ist ein krasses Fehlurteil. Es ist nicht das erste Fehlurteil des linksgrünen Bundesrichters Christian Denys.

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