Wird der Blick jetzt wegen Urheberrechtsverletzung verklagt?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 14. Dezember 2016 | 624 mal gesehen

Der Blick verbreitet weltweit ein Schreiben von Wachtmeister Hanspeter Louis von der Kantonspolizei St. Gallen. Auf diesem ist neben dem Namen und Vornamen des Polizisten auch dessen Telefonnummer, Emailadresse und Unterschrift zu sehen. Ob Wachtmeister Louis jetzt den Blick wegen Persönlichkeits- und Urheberrechtsverletzung verklagt? Der Blick gehört zum Medienhaus Ringier und dessen Anwalt Matthias Schwaibold ist in solchen Dingen nicht besonders zimperlich.

Blick Pranger
Der Blick veröffentlicht das Scheiben eines Kantonspolizisten, auf welchem Name, Vorname, Email-Adresse, Telefonnummer und die Unterschrift des Beamten erkennbar ist.

Wachtmeister Louis wird wohl keinen Strafantrag einreichen, denn eine Klage wäre wohl von vorneherein aussichtslos und kontraproduktiv. Sie würde wohl nur noch mehr Medienberichte nach sich ziehen. In einer Zeit, in welcher ein Tweet von einem Kreisschulpfleger von übergeordnetem öffentlichen internationalen Interesse ist, wird es wohl auch ein roter Zettel eines St. Galler Kantonspolizisten am Briefkasten eines Kaffs in Hinterpfupfingen sein. Die Medien haben in der Schweiz ja die völlige Narren- und Verleumdungsfreiheit. Auf Persönlichkeitsrechte müssen sie nicht achten. Dafür sorgen ihre Medienanwälte und deren Freunde auf dem Richterstuhl. Sollten sie doch einmal vor Gericht unterliegen, zahlt ihnen das die Rechtsschutzversicherung.

Hier findet ihr noch einen Strafantrag von Dr. iur. Matthias Schwaibold wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung und Rassendiskriminierung. Dieser angeblich hochintelligente Schweizer Topjurist mit Doktortitel und HSG-Dozent fühlt sich bereits rassistisch diskriminiert, wenn er als Jude bezeichnet wird. Ihr findet die entsprechend Textpassage rot eingekreist auf Seite 3 seines Srafantrags. Ob er Juden für minderwertig hält, dass er sich diskriminiert fühlt wenn er als Jude bezeichnet wird? Kann es sein, dass es bereits Rassismus im Sinne des Schweizer Antirassismus-Gesinnungsgesetzes ist, wenn man jemanden als Juden, Muslim oder Christen bezeichnet? Ringier-Anwalt Matthias Schwaibold, der in seiner Wortwahl gar nicht zimperlich ist, fühlt sich offenbar wie eine fertige Mimose bei jedem Hennenschiss zutiefst betroffen. Ist das nicht eigenartig und grotesk? Oder ist es Heuchelei? Will er vor den Richtern das Unschuldslamm und Opfer spielen und Krokodilstränen heulen? Wie auch immer, er kann sich ja zurücklehnen, denn wie die Presse hat wohl auch er die Richter auf seiner Seite, selbst wenn er im Unrecht ist. Denn die Justiz in der Schweiz taugt in solchen Dingen nicht viel. Der Rechtsstaat bzw. der Schweizer Justizklüngel versagt in Bezug auf Fairness, Logik und Glaubwürdigkeit auf der ganzen Linie.

4/5 - (11 votes)

4 Gedanken zu „Wird der Blick jetzt wegen Urheberrechtsverletzung verklagt?“

  1. Hallo Alexander,

    Erlaube mir bitte eine persönliche Stellungnahme :

    In der Sache hast Du völlig recht – meine Meinung.
    Mit einer einzigen kleinen Ausnahme:
    „.. eine Klage wäre wohl von vorneherein aussichtslos und kontraproduktiv..“
    Ob eine Klage kontraproduktiv ist, hängt davon ab, welche Ziele man mit dieser Klage verfolgt.
    Wenn das Ziel darin besteht, dass keine weiteren Medienberichte über die Sache erfolgen, dann stimmt wohl die Prognose „kontraproduktiv“. Wenn das Ziel jedoch darin gesehen wird, eine breitere Öffentlichkeit zu informieren und im Idealfall sogar eine offene Diskussion zum Fall zu initiieren, dann kann eine Klage durchaus Sinn machen – Nutzen und Aufwand (beide materiell und immateriell betrachtet) wären dann prognostisch gegeneinander abzuwägen, und gegebenenfalls könnte man durchaus zum Schluss kommen, dass eine Klage sich *trotzdem“ lohnt.

    Zum Thema „kontraproduktiv“ :
    Ich halte zum Beispiel das Attribut „angeblich“ in der nachfolgend zitierten Passage Deines Blogs für kontraproduktiv :
    „… Dr. iur. Matthias Schwaibold wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung und Rassendiskriminierung. Dieser ANGEBLICH hochintelligente Schweizer Topjurist mit Doktortitel und HSG-Dozent fühlt sich bereits rassistisch diskriminiert, wenn er als Jude bezeichnet wird.“

    Ich hätte anstelle der nicht-beweisbaren, vermutlich sogar widerlegbaren Infragestellung der Intelligenz des besagten Ringier-Anwalts und des nachfolgenden Rundumschlags gegen Presse und Rechtswesen hier ganz dezent auf Folgendes hingewiesen :
    *Dr. Iur. Schweigbald hat sich mit seinem Strafantrag wegen Rassendiskriminierung möglicherweise selber einer falschen Beschuldigung im rechtlichen Sinne schuldig gemacht
    (Frage: ist es rassistisch, jemanden als Jude zu bezeichnen ?) ,
    und ein entsprechender Strafantrag gegen besagte Person wird ernsthaft in Erwägung gezogen.*

    Aber auch das ist natürlich nur meine persönliche Meinung.

    Kollegiale Grüsse
    Werner Klee

  2. Hallo Werner, ob es eine öffentliche Diskussion gäbe ist zweifelhaft und selbst wenn, dann stellt sich immer noch die Frage in welche Richtung diese geht. Denn die Schweizer Medien sind ja dafür bekannt, dass sie gezielt Informationen vorenthalten, bewusst falsch informieren und politisch motivierte einseitige Berichterstattung betreiben. Sie könnten den Polizisten locker aushebeln, denn er hat ja keine Plattform mit grosser Reichweite zur Verfügung wie die Presse. Ausserdem könnte ihn die Presse unter Druck setzen und seine Vorgesetzen dazu drängen ihn zum Schweigen zu bringen oder vom Amt zu suspendieren. Die haben in der Schweiz diese Macht. Man spricht ja nicht von ungefähr von der 4. Gewalt im Staat (neben Legislative, Exekutive und Judikative).

    Laut Machiavelli lässt sich der Verstand von Menschen in drei Kategorien einteilen, Zitat:
    „Der Verstand des Menschen ist von dreierlei Art. Entweder begreift er die Sache mit eigenem Scharfsinn oder erst, wenn sie ihm von anderen erklärt worden ist, oder drittens: er begreift weder von selbst, noch was ein anderer ihm darlegt.“

    Ich gehe einmal davon aus, dass jener der meisten Journalisten und Blickleser in die 2. und 3. Kategorie fällt. Leute mit einem Verstand der 2. und 3. Kategorie lassen sich leichter manipulieren und hinters Licht führen. Im Manipulieren ist die Schweizer Presse meisterhaft.

    Zu deiner Meinung betreffend dem Wort „angeblich“, du kannst das natürlich so sehen, doch ich sehe bei diesem Wort kein Problem. Zum einen ist es Wortklauberei, wenn du jetzt hier ein einzelnes Wort herauspickst und überbewertest und zum anderen wird damit ja nicht seine Intelligenz in Frage gestellt. Allerhöchstens wird damit offen gelassen ob er „HOCHINTELLIGENT“ ist. Dies in Frage zu stellen ist legitim, wenn man seinen Strafantrag anschaut.

  3. Zurzeit nicht und es bringt auch nichts. Der Schweizer Justizklüngel hat dem Beklagten bereits mehrfach signalisiert, dass er unfair entscheiden wird und nicht auf seiner Seite ist. So hat er ihm den Pflichtverteidiger verweigert obwohl er ihm die unentgeltliche Rechtspflege zugesprochen hat und den Fall nicht als Bagatelle einstuft. Das ist ein klarer Verstoss gegen geltendes Recht bzw. Art. 29 Abs. 3 der Schweizerischen Bundesverfassung, Art. 132 StPO und Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Beklagte kann sich jetzt ohne Pflichtverteidiger als juristischer Laie gegen drei Rechtsanwälte wehren. Das Bundesgericht hat das in einem skandalösen Bundesgerichtsentscheid mit der Ansicht begründet, dass es in einem Strafverfahren keinen Pflichtverteidiger braucht, da der Staatsanwalt die belastenden und entlastenden Umstände gleichermassen prüfen müsse. Dieser Bundesgerichtsentscheid ist ein unfairer und höchst fragwürdiger Entscheid mehr in einer langen Kette von ungerechten Gerichtsentscheiden zulasten des Beklagten. Die Medienöffentlichkeit hat das praktisch nicht mitbekommen, da es die mehrheitlich linke Presse für nicht wichtig erachtet, wenn ihre Gesinnungsgenossen auf dem Richterstuhl im Verfahren gegen einen Andersdenkenden die amtliche Verteidigung in einem Strafverfahren in Frage stellt. Angesichts solch unfairer Bedingungen lohnt es sich für den Betroffenen schlicht und einfach nicht juristisch gegen diese Unantastbaren vorzugehen. Der Schweizer Rechtsstaat ist anders als zu viele glauben alles andere als fair. Die Chancen, dass der Beklagte in der Schweiz ein faires Verfahren bekommt, sind gleich Null.

    Bundesrichter der CVP, der SP und der Grünen sind alles andere als fair. Sie entscheiden überwiegend politisch. Dabei missachten sie die Bundesverfassung, Bundesgesetze und sogar fundamentale Menschenrechte wie Art. 6 EMRK. Das ist erstaunlich, da sich die Parteien, denen diese Richter angehören, in der Öffentlichkeit und in der Presse oft als Gralshüter der Menschenrechte aufspielen. Dies insbesondere dann, wenn es darum geht Initiativen der SVP zu bekämpfen.

    Eine öffentliche Kontrolle der Gerichtsentscheide findet nicht statt, da die überwiegend linke Schweizer Lügenpresse in Bezug auf ihre Kontrollfunktion auf der ganzen Linie kläglich versagt. Sie vertuscht es oder führt ihre Leser mit ihrer Berichterstattung bewusst hinters Licht. Der Schweizer Justizklüngel braucht sich also keine Sorgen machen und kann weiterhin politisch motivierte ungerechte Fehlurteile fällen.

Kommentare sind geschlossen.