Wie Staatsanwälte einen mutmasslichen Rassisten verteidigen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. Dezember 2014 | 2.431 mal gesehen

Es ist schon ungeheuerlich wie willkürlich im Rechtsstaat Schweiz das Anti-Rassismusgesetz ausgelegt wird. Wenn die linksgrüne Rasselbande mit tatkräftiger Unterstützung linker Journalisten einem Bürgerlichen etwas vorwerfen, handelt die Staatsanwaltschaft unverzüglich. Wenn dann aber ein türkischer Einwanderer Schweizer diskriminiert, dann wollen Staatsanwälte das Verfahren einstellen ohne vorher richtig ermittelt zu haben. Der Rechtsstaat Schweiz ist ein fertiger Sauladen! Er ist ein ungerechtes Justiztheater, bei dem eine Justizposse die Nächste jagt. Es besteht dringender Handlungsbedarf von Seiten der Politik um die gravierenden Missstände im Rechtsstaat Schweiz zu beheben. Staatsanwälte, die ihren Job nicht richtig machen, gehören auf der Stelle des Amtes enthoben und sofern nötig, wegen ungetreuer Amtsführung strafrechtlich verfolgt.

Ihr erinnert euch sicher noch an den Fall des Vermieters, welcher seine Wohnung nicht an Schweizer vermieten wolle. Dies weil er mit „Schweizern“ schlechte Erfahrungen gemacht habe, wie er gegenüber Medien aussagte.

Begründung des Angeklagten für sein Inserat
Begründung des Beschuldigten (Quelle)

Die Staatsanwaltschaft St. Gallen blieb zunächst untätig und wurde erst halbherzig aktiv nachdem ich am 11. September 2013 eine Strafanzeige einreichte. Kurz danach reichte auch ein zweiter Kläger eine Strafanzeige ein. Die Ermittlungen beschränkten sich auf eine mündliche Befragung durch die Polizei und eine schriftliche Befragung durch die St. Galler Staatsanwaltschaft. Wobei der Beschuldigte bei der schriftlichen Befragung durch die Staatsanwaltschaft lediglich als „Auskunftsperson“ einvernommen wurde, was bereits den Rückschluss zulässt, dass voreingenommen ermittelt wurde.

Meiner Meinung nach hat die Staatsanwaltschaft halbherzig und voreingenommen ermittelt. Deshalb erstaunt es mich nicht, dass die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren mit einer Nichtanhandnahmeverfügung einstellte, nachdem der Beschuldigte schriftlich aussagte, dass er das doch alles nicht so gemeint habe.

Sowohl ich als auch der andere Kläger erhoben daraufhin Beschwerde bei der St. Galler Beschwerdeinstanz. Diese forderte daraufhin die St. Galler Staatsanwaltschaft zu einer Stellungnahme auf. Die Stellungnahme der leitenden Staatsanwältin des Untersuchungsamts Altstätten der St. Galler Staatsanwaltschaft liegt nun vor. Sie ist absolut lächerlich. Die Staatsanwältin fasst ihren Job offensichtlich als Verteidigerin des Beschuldigten auf, dies bei einem Rassismusverfahren!

Die Tat des Beschuldigten ist nach Sicht der St. Galler Staatsanwaltschaft als “pflichtwidrige Unvorsichtigkeit” anzusehen. Dies, da es dem Beschuldigten nach Aussage in der schriftlichen Befragung als Auskunftsperson eben nicht um eine generelle Herabsetzung gegangen sei. Er habe lediglich die schlechten Erfahrungen, die er mit mittellosen Schweizern gemacht habe, nicht wiederholen wollen.

Ich halte die schriftliche Aussage des Beschuldigten nicht für glaubwürdig und bin der Ansicht, dass die Staatsanwaltschaft richtig hätte ermitteln müssen. Wo in einem Strafverfahren Zweifel bestehen, darf eine Staatsanwaltschaft ein Verfahren nicht einfach mit einer Nichtanhandnahmeverfügung einstellen. Diese Zweifel konnte die Staatsanwaltschaft mit ihrer schriftlichen Befragung des Beschuldigten nicht ausräumen! Im Zweifel hat ein Gericht zu urteilen. Trotzdem hat die St. Galler Staatsanwaltschaft das Verfahren einfach eigenmächtig eingestellt. Zu einer richtigen Ermittlung gehört zumindest eine persönliche Einvernahme des Beschuldigten unter Anwesendheit der Nebenkläger, sofern diese das wünschen. Dieselbe Staatsanwaltschaft verlangt übrigens in einem anderen Verfahren, welches lediglich ein Antragsdelikt ist, sogar von einem Kläger eine persönliche Einvernahme! Wie kommt sie also darauf, dass sie bei einem Offizialdelikt darauf verzichten kann? Vergehen gegen das Anti-Rassismusgesetz sind Offizialdelikte.

Meine Beschwerde, dass das Verfahren nicht korrekt durchgeführt wurde, weil der wegen Rassismus Angezeigte, lediglich mündlich von der Polizei bzw. schriftlich als “Auskunftsperson” von der STA befragt wurde, wurde einfach mit dem Vermerk weggewischt, dass dies nicht für eine Beschwerde reiche.

Ich halte das für unerhört und inkazeptabel. Es ist wirklich ein Jusitztheater, welches hier veranstaltet wird. Wenn einer ums Verrecken verurteilt werden soll, dann schickt die Staatsanwaltschaft auch einmal morgens um 6 Uhr ein Polizeikommando zum Beschuldigten nachhause, stellt dessen Wohnung auf den Kopf und lässt diesen verhaften. Dies ohne Beweise vorliegen zu haben. Wenn die Staatsanwaltschaft keine Verurteilung will, ermittelt sie einfach nicht richtig. So läuft das im Rechtsstaat Schweiz. Es ist im höchsten Masse unbefriedigend.

Am Ende müssen dann noch die Kläger dafür bezahlen, dass die Staatsanwaltschaft St. Gallen ihren Job nicht richtig gemacht hat. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird sie von der St. Galler Anklagekammer eine Reinwaschung erfahren. Ich gehe jedenfalls schwer davon aus, denn so beschissen funktioniert unsere lächerliche Justiz. Es ist leider eine Tatsache.

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3 Gedanken zu „Wie Staatsanwälte einen mutmasslichen Rassisten verteidigen“

  1. Das Gericht in Steckborn lehnt eine Begründung zu „keine Muslime“ des Angeklagten ab. Nun sollte auch die Gerichte in St. Gallen bei „keine Schweizer“ ebenfalls so entscheiden.

  2. Was in St. Gallen beim vorliegenden Offizialdelikt abgeht, darf eigentlich gar nicht sein. „In dubio pro duriore“ heisst es. Die können bei einem Rassismusverfahren den Beschuldigten nicht einfach per Brief als Auskunftsperson befragen und dann das Verfahren eigenmächtig einstellen. So nehmen die uns als Privatkläger ja sogar die Möglichkeit bei einer Einvernahme des Beschuldigten Fragen zu stellen. So geht das gar nicht. Sollte das die St. Galler Justiz wegen allfälliger grenzenloser Unfähigkeit und Inkompetenz nicht kapieren, muss ihr halt das Bundesgericht zeigen wo es langgeht.

    Ich habe die Frist überprüft und werde fristgerecht eine Replik einreichen. Es ist völlig inakzeptabel wie die leitende Staatsanwältin des Untersuchungsamts Altstätten meine Beschwerde weggewischt hat. Ein Minimum an Rechtsstaatlichkeit muss es auch im Kanton St. Gallen geben. Im Zweifel hat ein Gericht zu entscheiden und nicht eine eigenmächtige Staatsanwaltschaft.

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