Widersprüche in der Zürcher Rechtsprechung

Von Alexander Müller veröffentlicht am 18. August 2015 | 1.490 mal gesehen

Offensichtlich sind sich die Richter eines Zürcher Bezirksgerichts selber nicht ganz im Klaren was sie denken sollen. Die entscheiden einmal hüh und einmal hott. Nicht gerade rühmlich für die Rechtsprechung im Schweizer Rechtsstaat. Die Jurisprudenz ist definitiv keine exakte Wissenschaft und die Vertreter des Rechtsstaats sind mehrheitlich wohl nicht gewissenhaft. Die Justiz ist ein Instrument der politischen Machthaber, so handelt sie auch.

Aus zwei Urteilen bezüglich derselben Sache vom selben Gericht.

Wenn Sie es gegen mich verwenden wollen, habe ich an einer politischen Diskussion teilgenommen:

CG140006
Auszug aus Urteil CG140006-I

Wenn es mir nützen könnte, habe ich nicht an einer politischen Diskussion teilgenommen. Hinter beiden Entscheiden steht dasselbe Bezirksgericht und es geht um dieselbe Aussage auf Twitter.

SB140436
Auszug aus Urteil SB140436-O (Vorinstanz dasselbe Bezirksgericht wie bei CG140006-I)

Was nun? Habe ich nun an einer politischen Diskussion teilgenommen oder nicht? Wirklich eigenartig diese Art und Weise Recht zu sprechen. Da soll mir noch einer sagen Richter seien nicht voreingenommen. Aber so funktioniert das offenbar in der Schweiz oder aber zumindest im Kanton Zürich.

Ich habe an den Schweizer Rechtsstaat geglaubt. Das war ein gewaltiger Fehler.

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2 Gedanken zu „Widersprüche in der Zürcher Rechtsprechung“

  1. Lieber Alexander der Rechtsstaat Schweiz ist nich nur Dir abhanden gekommen, er ist auch vielen Bürger nicht mehr glaubwürdig. Liest man über Verbrechen und deren Gerichts Urteile fragt man sich schon ob man auf dem richtigen Planeten zu Hause ist. Das traurige ist, dass wie schon geschrieben die Bürger dem Rechtssystem nicht mehr vertrauen führt zu einem stillschweigendem hinnehmen der Geschehnisse.

  2. Hallo Josef, kürzlich habe ich einem Gerichtsschreiber gesagt, dass Richter aufpassen müssen mit ihren Entscheiden. Damit sie mit diesen nicht vollends die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats verspielen. Kommentare wie deiner und Zuschriften per Email bestätigen mich in meiner Aussage.

    In „dubio pro reo“ (in Zweifel für den Angeklagten) heisst es normalerweise bei Strafverfahren. Bei mir galt das von Anfang an nicht. Ich wurde von der Zürcher Staatsanwaltschaft verhaftet und unter Druck gesetzt obwohl sie nichts gegen mich in der Hand hatte. Warum wohl hat sie eine Hausdurchsuchung angeordnet und mich morgens um 6 Uhr von der Polizei aus dem Bett holen lassen? Anschliessend wurde ich in zwei Schauprozessen für die Medien ohne Vorliegen von belastenden Beweisen verurteilt. Gibors Mandanten, Vorstandsmitglieder der Türkischen Gemeinschaft Schweiz, haben jeweils für genügend Publikum gesorgt. In Uster wurden die Leute mit mindestens einem Reisebus angekarrt.

    Sie machen mir flächendeckend das Leben schwer. In St. Gallen darf mich einer als „Dummkopf par excellente, der für seine Blödheit bitter bezahlt“ beschimpfen. Die St. Galler Staatsanwaltschaft verschleppt das Verfahren. Sie will es einstellen, weil es angeblich erlaubt ist Politiker zu beschimpfen und der Beschuldigte sagt, er habe mich als Politiker beschimpft. Nur, im fraglichen Artikel, den er mit seiner Ehrverletzung und Beschimpfung kommentierte, ging es um den privatwirtschaftlichen Arbeitgeber, der mich damals aufgrund der Medienhetze entlassen hat. Im selben Artikel hiess es noch, dass die SVP an meinen politischen Ämtern festhält. Die machen was sie wollen und sie begründen ihre Urteile beliebig und widersprüchlich.

    Im Moment stehe ich vor der Frage ob ich die Zivilverfahren noch weiterführen kann. Ich stehe vor enormen finanziellen Problemen, weil mir die unentgeltliche Prozessführung verweigert wird. Gleichzeitig muss ich die Zivilverfahren aus finanziellen Gründen ohne Rechtsanwalt bestreiten. Meine Gegner bieten Leute wie den ehemaligen Bundesrichter Wiprächtiger als Verteidiger auf. Ich wurde für zwei Hauptverhandlungen an einem Tag aufgeboten. Bildlich gesprochen, ein Amateurboxer darf an einem Tag gleich zwei Boxkämpfe gegen zwei Boxprofis führen. Soll das noch eine faire Justiz sein?

    Ich komme mir wie der Hauptprotagonist im folgenden Film vor:

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