Vom Anstand linker Dreckwerfer und Rufmörder

Von Alexander Müller veröffentlicht am 3. Juni 2016 | 2.806 mal gesehen

Linke Dreckwerfer und Rufmörder haben weder Anstand noch Moral, trotzdem zeigen sie gerne moralisierend mit dem Finger auf andere. Dahinter steckt politisches Kalkül und die Absicht politische Gegner mit Empörungsrhetorik und Verleumdung auszuschalten.

Wer im deutschsprachigen Raum nicht das Gedankengut des dümmlichen linken Mainstreams teilt, der muss sich so allerhand gefallen lassen. Auf den Schutz des Rechtsstaats kann er in der Schweiz nicht bauen, da Rechte in der Schweiz weniger Rechte haben als Linke. Ich kann das mit Gewissheit sagen, denn ich wurde von linken Richtern wegen eines einzigen Tweets kurzerhand zur Person der Zeitgeschichte erklärt. Anschliessend haben sie mir auf der Grundlage dieses Entscheids in mehreren Verfahren sämtliche Persönlichkeitsrechte abgesprochen. Der Entscheid der Richter, mich zur Person der Zeitgeschichte zu erklären, ist weder rational verständlich noch legitim, er ist politisch motiviert. Journalisten der NZZ und des Tagesanzeigers haben einen regelrechten Kampf geführt um mich namentlich in der Presse diffamieren zu können. Dies vordergründig im Namen der Pressefreiheit. Wie verlogen das ist, zeigt ein NZZ-Artikel mit dem Titel „Berichterstattung mit Grenzen„. Im Artikel steht, dass Journalisten bei der Berichterstattung über Ermittlungsverfahren gegen Prominente eine namentliche Nennung sorgfältig abwägen sollten. Dies wegen der Unschuldsvermutung, die gilt solange einer nicht verurteilt ist. Bei mir und vielen SVPlern gilt diese Regel aber offensichtlich nicht. Ich wurde wegen einem Tweet namentlich und mit Fotos in der Presse erwähnt, bevor überhaupt ermittelt wurde und obwohl ich eindeutig kein Prominenter bin! Es hat mich meinen Job gekostet.

Wer meint, dass dies nur mir passiert, der sei eines Besseren belehrt. Ich bin nicht der Einzige, der sich von linken Dreckwerfern und Rufmördern so einiges bieten lassen muss. Dahinter steckt System. Auch andere Rechte und anständige Bürger werden von linken Dreckwerfern und Rufmördern wegen einzelner Aussagen oder ihrer politischen Ansichten persönlich angegriffen. Nachfolgend ein paar Bilder von eindeutigen Ehrverletzungen und Verleumdungen, die ich auf Facebook gefunden habe.

Dreckwerfer 1

Facebook-Verleumdung3
Immerhin sind jene, die als „braune Voll-Nuss“ beschimpft werden in bester Gesellschaft mit einem ehemaligen Schweizer Bundesrat.

Dreckwerfer6

Dreckwerfer2

Dreckwerfer3

Dreckwerfer5

Dreckwerfer4

Dreckwerfer7

Das Ziel der linken Dreckwerfer, Rufmörder und Richter ist es, Menschen wie mich auf diese Weise zum Schweigen zu bringen. Der linke Mainstream und die linke Obrigkeit dulden in der Schweizer Pseudodemokratie nur das Gedankengut, welches ihnen genehm ist. Wer ein anderes Gedankengut vertritt, hat zu schweigen. Tut er dies nicht, muss er mit rigoroser Häme, Menschen verachtender Hetze in den linken Mainstream-Medien und den sozialen Medien oder gar mit Strafverfolgung rechnen. Ein Tweet reicht dafür in der Schweiz bereits aus, was ein Armutszeugnis für die Schweizer Gesellschaft ist.

Es ist natürlich eindeutig Ehrverletzend und diffamierend, wenn unterstellt wird man sei ein „Brauner“ oder ein „Nazi“ bzw. wenn man als „braune Vollnuss“ und anderes Beleidigendes bezeichnet wird. Leider bringt ein rechtliches Vorgehen dagegen in der Schweiz ausser Kosten und Ärger nichts. Die Staatsanwälte und Richter stehen hinter den linken Dreckwerfern und Rufmördern und schützen sie. Sie tun dies genauso, wie sie die Reitschüler, 1.-Mai-Gewaltverbrecher und linke Häuserbesetzer decken. Mir durfte ein Dreckwerfer sogar öffentlich Dummkopf par excellente sagen und kam damit straflos davon, weil er von der St. Galler Staatsanwaltschaft geschützt wurde. Ich habe darüber auf diesem Blog ausführlich berichtet.

Wenn auf der anderen Seite ein David Gibor mit lächerlichen Ehrverletzungsklagen kommt, wird die Sache ernsthaft verfolgt und dem Beklagten, in diesem Fall mir, wird der Pflichtverteidiger verweigert. Dies wohl mit dem Ziel, dass ich mich nicht richtig wehren kann, wenn mir ein unfairer Prozess gemacht wird. So ist es eben leider im Schweizer Pseudorechtsstaat, der nur zum Schein so funktioniert, wie ein Rechtsstaat funktionieren sollte. Es hat im Schweizer Rechtsstaat zu viele linke Idioten an den Schalthebeln der Macht, die anstatt Recht zu Sprechen auf dem Richterstuhl Politik betreiben. Diese elenden Schweinehunde, die auf dem Richterstuhl ihre Macht missbrauchen, können dabei auf ihre Verbündeten von der linken Lügenpresse und deren selektive, verlogene und einseitige Berichterstattung zählen.

Nachtrag vom 11.06.2016

Heute habe ich eine anonyme Email erhalten und beantwortet. Da anonym, sehe ich kein Problem damit, es zu publizieren. Mich darf man ja auf gerichtlichen Beschluss hin wegen eines einzigen Tweets namentlich nennen. Denn Schweizer Richter sprechen mir sämtliche Persönlichkeitsrechte ab und begründen dies eben mit einem  Tweet, den ich vor ziemlich genau fast vier Jahren einmal geschrieben habe. Der Entscheid ist natürlich politisch und ungerecht, aber ich kann in der Schweiz nichts dagegen machen. Die Schweiz ist kein wirklicher Rechtsstaat. Die Schweiz ist ein Land mit politischen Gesinnungsgesetzen und politisch urteilenden Richtern.

Email-Korrespondenz vom 11.06.2015

Ich habe mich überdies bereits bei der Staatsanwaltschaft Uster erkundigt, ob sie sich der Sache annehmen würde, wenn ich einen Strafantrag einreiche. Das habe ich gemacht, weil ich in der Vergangenheit bei ähnlichen Sachverhalten immer wieder eine Nichtanhandnahmeverfügung von den Staatsanwälten erhalten habe. Einmal in St. Gallen sogar bei einem Dreckwerfer, der mich „Dummkopf par excellente“ genannt hat (weitere Infos dazu). Also bei einer eindeutigen Beschimpfung und Ehrverletzung. Die Email-Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft Uster ist ernüchternd (Staatsanwalt Welti ist übrigens Mitglied der Grünen Partei Schweiz).

Email-Verkehr 1 STA Uster

Email-Verkehr 2 STA Uster

Email-Verkehr 3 STA Uster

Email-Verkehr 4 STA Uster

Email-Verkehr 5 STA Uster

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2 Gedanken zu „Vom Anstand linker Dreckwerfer und Rufmörder“

  1. Da Sie scheinbar so viel Wert auf die Meinungsfreiheit legen und gegen Zensur politisch Andersdenkender sind, würde es interessieren, ob Sie diesen Beitrag tatsächlich ungekürzt freischalten.

    Folgendes: Sie sprechen in einem einzigen Satz von „Dreckwerfern“ und bemängeln gleichzeitig die (angebliche) Abwesenheit deren Anstand. Bisschen paradox, finden Sie nicht?

    Weiter behaupten Sie, es gäbe zu viele „linke Vollidioten“ an den Schalthebeln der Macht. Sofern ich mich richtig erinnere, ist unser Parlament jedoch seit den letzten Wahlen eindeutig rechtsgerichtet. Und brüstet sich nicht gerade die SVP allzeit damit, die wählerstärkste Partei zu sein? Sie widersprechen sich ganz eindeutig.

    Sie sprechen davon, dass Sie in einem Pseudo-Rechtsstaat leben. Wem dem so wäre, würde dieser (Ihr) Blog nicht existieren.

    Und dass Sie zum einen nicht müde werden, in jedem noch so zusammenhangslosen Blog über Gibor herzuziehen, sich aber über dessen Recht, sich juristisch zur Wehr zu setzen (wie war das mit der Bemängelung unseres Rechtsstaats?) erbosten können, lässt tief blicken.

  2. Hallo Narziss, hier ist Goldmund.

    Spass beiseite, bevor ich an die Beantwortung deiner Frage gehe, muss ich dich noch etwas fragen. Wieso äusserst du dich anonym? Bist du zu feige um zu deinen eigenen Worten zu stehen? Darf ich nicht wissen wer du bist? Bist du Staatsanwalt, Richter, Journalist, ein Prozessgegner oder ein linker Politiker, dass du es nötig hast, dich hinter einem Pseudonym zu verstecken?

    So jetzt beantworte ich deinen Kommentar.

    1. Ich bin nicht nur scheinbar für Meinungsfreiheit und gegen Zensur, ich bin tatsächlich für die Meinungsäusserungsfreiheit, solange dabei keine Persönlichkeitsrechte von Dritten verletzt werden, und gegen Zensur. Die Meinungsäusserungsfreiheit ist die zentrale Grundlage, welche Demokratie überhaupt erst möglich macht! Wie du siehst, habe ich deinen Kommentar vollständig freigeschaltet.

    2. Was soll daran paradox sein, wenn ich DRECKWERFER als das bezeichne, was sie sind? Ich bezeichne jene als DRECKWERFER, die den Ruf anderer mit Verleumdungen beschmutzen. Denn diese Leute werfen Dreck auf andere, um deren Ansehen zu beschmutzen. Wenn die im Artikel aufgeführten SVP-Politiker und ich als „braune VOLL-Nuss“, „NAZI“, „Sprechroboter“, „Rassisten“ usw. bezeichnet werden, dann ist das eindeutig eine Verleumdung, die das Ziel verfolgt die so betitelten im Ansehen von Dritten herabzusetzen. Wer das tut ist ein DRECKWERFER und RUFMÖRDER. Linke DRECKWERFER geniessen in der Schweiz die völlige Narrenfreiheit und werden von den ihnen politisch nahestehenden Justizbehörden kaum verfolgt. Es ist wie bei den Berner Reitschülern, die können einen Sachschaden nach dem anderen Verursachen, für die angerichteten Schäden kommen die Steuerzahler auf, die Reitschule wird weiterhin subventioniert und es wird kaum je einer strafrechtlich verfolgt. Auch in Zürich können Häuserbesetzer einen Sachschaden von mehreren hunderttausend Franken anrichten ohne, dass sie dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Der Steuerzahler kommt für den angerichteten Schaden und den Polizeieinsatz auf. So wollen es linke Politiker wie der Zürcher Stadtrat Wolff und so wollen es offenbar auch linke Staatsanwälte und Richter. Sie wollen es sich offenbar nicht mit ihren Wählern verscherzen, was bereits eine Schwäche des Justizwesens aufzeigt. Wie unabhängig sind wählbare Richter?

    3. Lese meinen Artikel richtig. Ich habe dort nichts von den Verhältnissen im Parlament geschrieben. Wir wären uns ohnehin wohl nicht einig, was dort rechts und was links ist. Ich habe von Staatsanwälten, Richtern und linken Idioten an den Schalthebeln der Macht unseres Rechtsstaats geschrieben. Es ist leider so, dass wir ein mangelhaftes Justizwesen haben, welches unfair ist und Ungerechtigkeit ermöglicht. Zudem haben wir leider kein Bundesverfassungsgericht, welches in einem anständigen Rechtsstaat einfach zwingend notwendig ist. Ich habe auf diesem Blog schon mehrfach über das geschrieben, was mir unter anderem von einem grünen Bundesrichter angetan wurde. Einmal sprach er mir das Beschwerderecht ab, weil ich angeblich keine Zivilforderung geltend gemacht hätte (was ich aber hatte, wie aus den Akten hervorging) und ein anderes Mal sprach er es mir ab und begründete dies damit, dass mir die Beschwer fehle, da ich eine Zivilforderung geltend gemacht hätte usw. Aus dem gründlichen Studium meiner Akten geht hervor, dass hier nur nach formalen Gründen gesucht wurde um mir das Recht zu verweigern. Mit Fairness und professionellem Verhalten hat das nichts mehr zu tun. Auch der Umstand, dass ich wegen eines angeblich „provokativen“ Tweets zur Person der Zeitgeschichte erklärt wurde, ist ja der absolute Hammer. Dann müssten ja alle, die einmal in ihrem Leben einen provokativen Tweet oder Facebook-Kommentar geschrieben haben, Personen der Zeitgeschichte sein. Das macht deutlich wie stumpfsinnig und einfältig die Argumentation dieser linken Richter ist.

    4. Die SVP ist kein Synonym für rechts. Eine Partei wie die SVP hat eigene Interessen und ich bin nicht für die Politik der SVP verantwortlich. Ich bin ja noch nicht einmal SVP-Mitglied. Insofern sehe ich den angeblichen Widerspruch, den du mir vorwirfst nicht. Wende dich diesbezüglich an die SVP. Was ich feststelle ist, dass SVPler und ich in der Schweiz ungestraft beschimpft, in der Ehre verletzt und verleumdet werden dürfen. Schau dir die Bilder im Artikel an. Hat eine linke Zeitung (Tagesanzeiger, NZZ, Blick usw.) schon darüber berichtet? Ich habe dort nichts dergleichen gelesen. Das ist wieder einmal typisch. Mir wurde hingegen wegen eines Medienartikels über einen Tweet, der bereits gelöscht war, die Hölle heiss gemacht und zwar so heiss, dass ich verhaftet wurde, den Job verloren habe und zur Person der Zeitgeschichte erklärt wurde. Ich war bis zu diesem Zeitpunkt weder prominent noch gegenüber der breiten Bevölkerung wirklich öffentlich bekannt. Ist das nicht eigenartig?

    5. Die Schweiz ist ein Pseudorechtsstaat mit politischen Gesinnungsgesetzen und politischen Richtern. Das Justizsystem unterbindet weder Willkür in der Rechtsprechung noch ist es möglich Urteile auf ihre Verfassungsmässigkeit hin zu überprüfen, weil wir kein Verfassungsgericht haben. Mir wird in dem von Gibor gegen mich angestrengten Strafverfahren ja sogar ein Pflichtverteidiger verweigert, weil ich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft und von Zürcher Oberrichtern einen solchen als 40 jähriger Schweizer nicht benötigen würde (ich habe darüber berichtet). Deine Argumentation mit meinem Blog ist absurd. Mein Blog ist natürlich kein Beweis für die Existenz eines Rechtsstaats in der Schweiz. Wieso sollte mein Blog nicht existieren? Das Internet ist nicht an ein spezifisches Land gebunden.

    6. Hast du Gibors Strafanträge gelesen? Da du anonym bist und ich nicht weiss wer du bist, lasse ich deine Aussage einfach mal so stehen. Du könntest ja Gibor selbst oder eine ihm nahe stehende Person sein. Wer anonym kritisiert, der ist nicht fair und spielt nicht mit offenen Karten. Rückschlüsse auf den Charakter von solchen Falschspielern, lasse ich jetzt einmal offen.

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