Verzicht auf die allgemeine Volksinitiative?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 15. September 2009 | 3.580 mal gesehen

DemokratieVorgeschichte: Am 9. Februar 2003 hatte das Volk mit 70.3% Ja-Stimmen (die Stimmbeteiligung lag damals bei 28%) die allgemeine Volksinitiative gutgeheissen.

Mit der allgemeinen Volksinitiative wollte man es dem Stimmvolk ermöglichen mittels einer Anregung oder eines ausgearbeiteten Entwurfs Gesetze einzuführen, abzuändern oder aufzuheben. Es ging dabei also um die Erweiterung des bis damals gültigen Initiativrechts, welches Volksinitiativen nur für Verfassungsänderungen vorsah.

Problematik: Bundesrat und Bundesversammlung (National- und Ständerrat) tun sich bei der Umsetzung der im Jahr 2003 vom Volk mit 70.3% Ja-Stimmen angenommen Vorlage schwer. Nun wollen sie diese ersatzlos und ohne Gegenvorschlag aus der Verfassung streichen und damit das Initiativrecht wieder auf Verfassungsänderungen beschränken.

Das Stimmvolk darf nun darüber abstimmen ob es die von ihm im Jahr 2003 gutgeheissene Vorlage wieder rückgängig machen möchte und somit seine demokratischen Rechte freiwillig wieder einschränken will.

Wie ich unser Stimmvolk einschätze, wird es den Forderungen von Bundesrat und Bundesversammlung folgen und sein Initiativrecht freiwillig wieder einschränken. Leute, die sich über eine Beschneidung der demokratischen Rechte des Volkes sorgen sind jedenfalls keine auszumachen. Sogar die Befürworter von direkten Bundesratswahlen aus den Reihen der SVP sind auffällig still. Ob es daran liegt, dass die Einführung der allgemeinen Volksinitiative damals von FDP und CVP gegen den Widerstand von SVP und Linken durchgezwängt wurde?

Die Annahme der allgemeinen Volksinitiative im Jahr 2003 wurde damals als Sieg der Mitte gefeiert. Diese Mitte ist heute schwach und zerstritten. Morgen Mittwoch kämpfen die beiden Mitteparteien um den freiwerdenen Bundesratssitz.

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