Verfassungsgerichtsbarkeit

Von Alexander Müller veröffentlicht am 4. Dezember 2012 | 3.217 mal gesehen

Die Schweiz ist eines der wenigen demokratischen Länder, die über kein Verfassungsgericht verfügen. Dabei wäre ein Bundesverfassungsgericht für unsere Demokratie von entscheidender Bedeutung. Ein Bundesverfassungsgericht könnte sicherstellen, dass Bundesgesetze der Bundesverfassung entsprechen müssen. Das wäre wünschenswert, denn bekanntlich wird der Inhalt der Bundesverfassung von Volk und Ständen festgelegt.

Leider hat die Legislative kürzlich eine wichtige Vorlage in Richtung Verfassungsgerichtsbarkeit verworfen. Die Vorlage sah die Streichung des Bundesverfassungsartikels 190 vor. Laut BV Art. 190 sind Bundesgesetze und das Völkerrecht für das Bundesgericht und andere rechtsanwendende Behörden massgebend. Der Entscheid des Parlaments ist bedauerlich, denn BV Art. 190 widerspricht dem Grundsatz das untergeordnete Gesetze im Einklang mit der Bundesverfassung sein müssen. Wir werden folglich noch länger mit Bundesgesetzen leben müssen, die der Bundesverfassung widersprechen.

Die Gegner der Vorlage führten als Argument hauptsächlich die Angst vor einem Richterstaat ins Feld. Diese Angst ist jedoch unbegründet und absurd. Denn Verfassungsrichter müssten sich ja an die Bundesverfassung halten. Der Inhalt der Bundesverfassung wiederum  wird von Volk und Ständen festgelegt. Es wäre als ein Schritt in Richtung mehr Demokratie gewesen.

Einzige Hoffnung bleibt nun wohl eine Volksinitiative. Denn die Legislative wird seine übermässige Macht freiwillig kaum preisgeben. Das haben National- und Ständerat soeben bewiesen. Die Initiative müsste allerdings einfach gehalten sein, denn es wird schwierig werden das Volk zu überzeugen. Befürworter eines Bundesverfassungsgerichts, die bereit sind bei einer Volksinitiative mitzumachen sollen sich bei mir via Kontaktformular melden.

Ja zu einer Verfassungsgerichtsbarkeit, dem Volkswillen zuliebe!
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