Urteil gegen Google zum Schutz der Persönlichkeitsrechte

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. Mai 2014 | 2.094 mal gesehen

Wegweisendes Urteil aus der EU. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Google Verweise zu Artikeln mit diffamierenden Inhalten aus dem Suchindex entfernen muss, wenn dies ein Geschädigter von Google verlangt. Persönlichkeitsrechte werden damit besser geschützt.

Der Entscheid ist begrüssenswert, denn bislang konnten Schmutzfinken, Diffamierer und Rufmörder mithilfe von Google massiven Schaden anrichten. Einige anonyme Schmutzfinken benutzen sogar gratis Blogdienste wie „Blogger“ von Google für ihre kriminellen Handlungen. Google verweigerte bislang systematisch die Rechtshilfe, was sowohl die Strafverfolgung als auch die zivilrechtliche Verfolgung der Täter erschwerte oder sogar verhinderte. Damit ist nach diesem Entscheid nun Schluss, da Google jetzt zumindest in der EU Verantwortung übernehmen muss.

Mit dem Entfernen von Verweisen aus dem Google-Suchindex verschwinden die Artikel zwar noch nicht aus dem Internet, doch damit werden sie nicht mehr so schnell gefunden. Die Zeiten, in denen diffamierende Medienartikel auf Spitzenplätzen im Google-Suchindex positioniert waren, dürften damit schon bald der Vergangenheit angehören. Das ist ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung.

Bislang entfernte Google Verweise auf Anfrage erst, nachdem der verantwortliche Website Betreiber den beanstandeten Artikel entfernte. In der Schweiz kann das Jahre dauern, wenn dieser Website-Betreiber erst auf dem strafrechtlichen und/oder zivilrechtlichen Weg dazu gezwungen werden muss. Dies insbesondere wenn es sich bei den beanstandeten Artikeln um Artikel auf Websites von Medienkonzernen handelt, die der Mehrheit der Schweizer Medienanwälte damit ein gutes Einkommen verschaffen.

Es ist daher zu hoffen, dass die Schweiz den Entscheid des Europäischen Gerichtshofs so schnell wie möglich übernimmt. So kann den Diffamierern und Schmutzfinken auch hierzulande wenigstens ein Stück weit das Handwerk gelegt werden.

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4 Gedanken zu „Urteil gegen Google zum Schutz der Persönlichkeitsrechte“

  1. Ich finde, es ist nicht Aufgabe der Suchmaschinen, Links löschen zu müssen – an der Quelle sind sie ja immer noch einsehbar. Darüber hinaus verfälscht es die Ergebnisse im Netz. Ich informiere mich teilweise im Internet über bestimmte Personen oder auch Unternehmen. Können nun negative Inhalte verschleiert werden, wie z.B. Betrügereien, hat ein krimineller Mensch im Internet eine saubere Weste und kann weiter betrügen!

    1. Für mich ist das ein suboptimaler Ansatz. Es sollte ermöglicht (bzw. erleichtert) werden persönlichkeitsverletzende Inhalte beim Anbieter der Informationen löschen zu lassen. Sind diese dort nicht mehr vorhanden, verschwinden auch die Links in den Suchmaschinen. Die Suchmaschinen sind ein Abbild der Informationen im Web. Wenn die Informationen gegen Gesetze verstossen, findet man diese wohl nicht zuletzt dank Google & Co. und kann dagegen vorgehen. Wollen wir Feuer bekämpfen, in dem wir die Alarme stumm stellen oder in dem wir an der Quelle löschen?

      1. Es ist in der Realität eben nicht so einfach diffamierende Texte entfernen zu lassen. Einige Diffamierer verfügen über eine hohe kriminelle Energie. Sie benutzen z.T. Websites, die im Ausland gehostet sind oder aber sie benutzen Gratisblogplattformen wie z.B. Blogspot oder Blogger von Google. Auch diese werden im Ausland z.B. in den USA gehostet. Damit wird die Strafverfolgung enorm erschwert, weil in anderen Ländern teils andere Gesetze gelten und es für Einzelpersonen mitunter gar nicht so einfach ist mal eben schnell in einem anderen Land juristisch gegen eine linke Terroristen- und Diffamiererorganisation vorzugehen. Was meinen Sie wie viele Otto-Normal-Schweizer mal eben so einfach in den USA eine Klage einreichen können? Also, wie wollen Sie Inhalte entfernen lassen, die in Tuvalu oder einem Piraten-Server irgendwo auf einer Bohrinsel im Niemandsland gehostet sind? Mal eben schnell als Otto-Normalbürger ein Kanonenboot mit ein paar Söldner chartern und die Pirateninsel angreifen?

        Selbst in der Schweiz ist es mitunter gar nicht so einfach diffamierende Artikel entfernen zu lassen. Wer in der Schweiz zivilrechtlich vorgeht, der muss sehr viel Geld in die Hand nehmen um zu seinem Recht zu kommen. Das mit der Prozesskostenhilfe für Mittellose funktioniert eigentlich nur bei Sozialhilfeempfängern einigermassen. Wer mehr als CHF 3’000/Monat verdient, hat in der Schweiz Pech gehabt. Es sei denn, er verdient gut. Aber auch Gutverdienende kommen an ihre Grenzen, wenn sie gegen mehrere Diffamierer gleichzeitig vorgehen müssen. Selbst wer übrigens das Geld hat, oder in der Lage ist ohne anwaltliche Hilfe Prozesse zu führen, muss in der Schweiz jahrelange Prozesse führen, ich spreche aus Erfahrung.

        Die Suchmaschinen zur Verantwortung zu ziehen ist richtig. Wer Diffamierern beim Verbreiten von rufmörderischen Texten hilft, der gehört ebenfalls bestraft. Es ist nichts anderes als Beihilfe zu einem Verbrechen!

  2. Die Suchmaschinen sind für ihre Handlungen verantwortlich. Deshalb ist das Urteil zu begrüssen. Wohlverstanden es geht nur um Persönlichkeitsverletzungen, also um widerrechtliche Handlungen. Ein Unternehmen, welches sich ethischen Standards verpflichtet fühlt, kann es sich einfach nicht leisten widerrechtliche Machenschaften zu fördern. Ich hoffe, dass sich auch ein Konzern wie Google ethischen Standards verpflichtet fühlt.

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