Unzumutbare Zustände bei Zürcher Sozialversicherungsgericht

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. November 2013 | 4.928 mal gesehen

Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich ist die oberste kantonale Instanz für Streitigkeiten des Sozialversicherungsrechts. Dreizehn ordentliche Richter und fünf Ersatzrichter entscheiden über rund 2’500 Fälle pro Jahr. Im Schnitt beurteilt jeder Richter somit rund 139 Fälle pro Jahr, was offensichtlich zu langen Wartezeiten führt.

Wie lange diese Wartezeiten sind, bekommt zu spüren, wer im Kanton Zürich eine Klage beim Sozialversicherungsgericht einreicht. Er muss nach der Beweiserhebung und nach der Stellungnahme der Verfahrensbeteiligten mit einer Wartefrist von 12-15 Monaten rechnen, bis es zu einer Urteilsverkündung kommt! Wohlverstanden, das Sozialversicherungsgericht ist die oberste kantonale Instanz. Wer an dieses Gericht gelangt, hat meist schon einen monatelangen Instanzenweg hinter sich. Eine Wartefrist von 12-15 Monaten ist eine Zumutung, die sowohl gegen die Bundesverfassung als auch gegen die Verfassung des Kantons Zürichs verstösst.

In Artikel 29, Absatz 1 der Schweizerischen Bundesverfassung heisst es:

Allgemeine Verfahrensgarantien
Jede Person hat in Verfahren vor Gerichts- und Verwaltungsinstanzen Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung sowie auf Beurteilung innert angemessener Frist.

In Artikel 74, Absatz 1 der Verfassung des Kantons Zürichs heisst es:

Die Gerichtsorganisation und das Verfahren gewährleisten eine verlässliche und rasche Rechtssprechung.

Ich stelle mir unter einer angemessenen Frist und einer raschen Rechtssprechung etwas anderes vor als eine Wartefrist von 12-15 Monaten.

Ein Verfahren stellt eine Belastung für die daran beteiligten Personen dar. Je länger es sich hinzieht, desto grösser sind die Belastungen, denen die Verfahrensbeteiligten ausgesetzt sind. Aus diesem Grund ist in der Bundesverfassung von einer angemessenen Frist und in der Zürcher Kantonsverfassung von einer raschen Rechtssprechung die Rede.

Die offensichtliche Überlastung des Sozialversicherungsgerichts ist kein Rechtfertigungsgrund für solch lange Wartefristen. Überlastete Gerichte sind personell so aufzustocken, dass sie in der Lage sind ihre Aufgaben so zu erledigen wie es vom Gesetz vorgesehen ist.

Ich fordere den Regierungsrat und den Kantonsrat des Kantons Zürich auf, für zumutbare Zustände beim Zürcher Justizwesen zu sorgen. Budgetkürzungen zulasten des Gerichtsbetriebs sind angesichts solch unzumutbarer und gesetzwidriger Zustände inakzeptabel. Leider setzen sich offenbar weder die Vertreter der bürgerlichen noch jene der linken Parteien für ein Justizwesen ein, welches der Bundesverfassung und der Verfassung des Kantons Zürich gerecht wird.

Sowohl das Zürcher Justizdepartement als auch die Zürcher Justizkommission sind in der Hand von Grünen Politikern. Der Justizdirektor des Kantons Zürich ist Martin Graf (Grüne) und der Präsident der Justizkommission des Zürcher Kantonsrats ist Hans Läubli (Grüne). Die Wähler sollten sich bei den nächsten Wahlen gut überlegen wem sie die Verantwortung für das Zürcher Justizwesen übertragen!

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14 Gedanken zu „Unzumutbare Zustände bei Zürcher Sozialversicherungsgericht“

  1. Nö. Das Verfahren ist schriftlich. Auf Antwort gibt es Klageantwort. Hin und Her. Duplik Replik etc. Zu Gunsten des Schwächeren werden auch Antwort-Fristen verlängert und bewilligt. Bis zu einem Spruchreifen Urteil dauert das begründet und logischerweise so lange. Ein IV Dossier welches die Richter Bearbeiten hat Anfangs ca. 400 Seiten. Dazu kommen die seitenlangen Klagen der Parteien. Ich hörte, es ist ein Gericht mit wenig Willkür im vergleich zu anderen.

  2. @Antifeminist, Sie irren! Ich habe am 3. April 2013 eine Beschwerde beim Sozialversicherungsgericht eingereicht. Der Beschwerdegegner beantragte am 24. April 2013 die Abweisung der Beschwerde. Dies wurde mir am 26. April 2013 vom Sozialversicherungsgericht mitgeteilt. Das Sozialversicherungsgericht teilte im diesem Schreiben zudem mit, dass es zu gegebener Zeit über weitere Verfahrensschritte informieren wird.

    Nun haben wir den 18. November 2013 (es ist also schon mehr als ein halbes Jahr vergangen) und ich habe immer noch nichts vom Sozialversicherungsgericht gehört. Natürlich habe ich mich auch schon telefonisch danach erkundigt bis wann ich denn mit einer Info über die nächsten Verfahrensschritte rechnen könne. Die Dame am Telefon teilte mir daraufhin mit, dass es im Schnitt zwischen 12-15 Monate daure. Meiner Ansicht nach ist das eine zu lange Wartezeit, die mit einer angemessenen Frist nichts mehr zu tun hat. Mir ist ein Bundesgerichtsentscheid bekannt, der meine Ansicht stützt (BGE 1B_549/2012).

    Bei mir geht es im Übrigen nicht um IV-Gelder sondern um Arbeitslosengelder. Es geht dabei bei weitem nicht um 400 Seiten. Meine Beschwerde umfasst 2 Seiten, welche einseitig bedruckt sind. Dazu hatte ich noch 5 Beilagen (Belege, Schriften von Vorinstanzen usw.). Die Stellungnahme des Beschwerdegegners umfasst 1 Blatt Papier, welches zweiseitig bedruckt ist. Es ist gewiss keine Sache, die monatelanger Sichtung bedarf. Das ist auch nicht das Problem. Wie man mir auf Anfrage am Telefon sagte, ist Überlastung des Gerichts das Problem. So etwas darf aber gemäss Auffassung des Bundesgerichts nicht zur Verzögerung von Verfahren führen. Wenn Politik und Justiz organisatorische Probleme nicht lösen können, müssen sie sich halt die Hilfe eines Organisationsberaters holen bzw. mehr Personal einstellen oder aber die Gesetze ändern.

  3. Herr Müller, auf der Webseite des Versicherungsgericht wird auf aktuelle Wartezeiten von 1 1/2 Jahren verwiesen, was somit 18 Monate ergibt und nicht nur 15 Monate wie Sie glauben.

    In meinem Fall wurde Mitte Mai 2012 eine Beschwerde gegen die IV Renten -Verfügung eingereicht. Die erste Antwort des Zürcher Sozialversicherungsgericht kam erst Anfang November 2013, es wurde mir darin mitgeteilt dass die IV Anfang Juli 2012 eine Abweisung der Klage vom Mai 2012 beantragt habe.

    Neben der Kopie des Schreibens der IV wurde mir mitgeteilt: „Allfällige weitere Verfahrensschritte sowie der Endentscheid werden den Verfahrensbeteiligten zu gegebener Zeit mitgeteilt.

    Ich habe also bereits 18 Monate gewartet bis ich das erste mal etwas vom Gericht hörte.Doch noch immer liegt per Ende November 2013 kein Ergebnis vor. Die Angaben auf der Homepage des Gerichts stimmen also auch nicht mehr, es kann somit zu noch längeren Wartezeiten kommen als 1 1/2 Jahren.

  4. Vielen Dank für diesen Hinweis. Das mit den 15 Monaten habe ich vom Sozialversicherungsgericht. Als ich mich dort erkundigte wie lange es geht, erhielt ich die Antwort, dass ich mit zwischen 12-15 Monaten Wartefrist rechnen müsse.

    1. Das Entscheidende an diesen langen Wartezeiten ist wohl die Tendenz in Politik und Wirtschaft, Geld durch möglichst langes Aussitzen der Behörden, auf Kosten der Versicherten sparen zu lassen. Ich bin 2007 erkrankt, meldete mich dann Anfang 2008 bei der SVA-IV Zürich an.

      Schon von der Anmeldung bis zur Durchführung bei der Medas dauerte es 6 Monate (2 Jahre nach IV-Anmeldung). Wobei dann die Medas trotz komplexer Sachlage sich nicht einmal mit aktuellen medizinischen Berichten vorbereitet zeigte. Kam noch hinzu dass die Anmeldung bei der Medas dort angeblich „verloren“ ging, so dass ich die IV sogar selbst auffordern musste um dafür zu sorgen dass mir die Vorladung endlich geschickt werde.

      Zwischen 2008 und 2012 erhielt ich von der IV nur 4 Schreiben, alles vorfabrizierte Dokumente, wobei zwei davon Verspätungsmeldungen waren.
      Die Behörden zeigten sich immer maximal verspätet und Unvorbereitet und Unabgeklärt, während aber von den Versicherten pünktliches Einreichen gefordert wird, um nicht die Ansprüche zu verlieren.
      Gegenüber meiner Pensionskasse wurde von der IV beklagt, dass diese „enorm“ überlastet wäre, so dass es auch hier zu Verspätungen kam.

      Die Tendenz zu Verspätungen ist durchgehend in allen mir bekannten Sozialbehörden, daher muss ich ein Konzept dahinter annehmen.

  5. Die Regierung und der Kantonsrat des Kantons Zürich wären eigentlich verpflichtet für Rahmenbedingungen zu sorgen, in denen die korrekte Anwendung des Gesetzes möglich ist. Ich gehe davon aus, dass es am politischen Willen fehlt für eine korrekte Handhabung der Gesetze durch die Behörden zu sorgen.

    Wie Sie, vermute ich auch ein System dahinter. Dieses System hat, wie es scheint, den Zweck Geld auf Kosten der Versicherten zu sparen.

    1. Vermutlich herrscht nicht nur kein Wille dazu, es erscheint mir als ob in die Behörden angenommen wird dass Verspätungen komplementär zu den Spar- Reformen dazu gehören.

      Es kommt leider nicht nur zu Verspätungen.

      Im Verlauf der Abklärungen kann es auch zum völligen Ausfall der Behörden kommen, die um einen Dienst angefragt wurden. Zum Beispiel erhielt ich von der IV niemals eine direkte Antwort auf meine Gesuche um Eingliederung, selbst dann nicht als die Arbeitslosenkasse dort darum gebeten hatte. Erst zum Schluss nach 4 Jahren IV-Verfahren (bei dem ich von 5 Ärzten allesamt über die gesamte Zeit hinweg zu 80-100% Arbeitsunfähig geschrieben war), wurde mir sowohl Rente als auch Eingliederung in einem 4 Zeiler-Brief (ohne Begründung, rein auf ein einziges Medas Gutachten bezogen), abgewehrt.

      Und eine weitere Tatsache ist mir aufgefallen, der kantonale Datenschutz gilt offenbar nicht wenn ein Sozialversicherungsverfahren läuft. Mir wurde mitgeteilt vom Zürcher Datenschutz -beauftragten, dass ich mich nur beim Sozialversicherungsgericht gegen Urkundenfälschung im Verfahren beschweren könne. In diesem Fall können die mutmasslichen Täter bei der IV nicht mal strafrechtlich eingeklagt werden.

      Inzwischen bin ich auf alles gefasst -selbst das völlig absurde erscheint mir nun eher Wahrscheinlicher als anzunehmen dass irgend etwas in den Sozialverfahren mit rechten Dingen abläuft..

  6. Lieber Herr Müller, nachdem ich per Zufall herausfinden konnte wie schnell bzw. langsam das Zürcher Sozialversicherungsgericht im Jahr 2006 noch Entscheide fällen konnte, will ich mich hier nochmals zu Wort melden.

    Gemäss diesem Internetlink der einen Artikel des Tages-Anzeiger wiedergibt, war die Verfahrensdauer im Jahr 2006 von 7,5 auf 8,2 Monate gestiegen.

    Der Titel des Arikels lautete: Gericht überlastet wegen IV Fällen
    http://www.zslschweiz.ch/z_alteseite/Archiv/Texte/Gericht%20ueberlastet%20wegen%20IV%20Faellen.htm

    Da darf man heute sicher fragen, was denn derzeit eine Verfahrensdauer von 18 Monate bedeutet, kann man hier noch von einer Überlastung sprechen oder eher einer permanenten Rechtsverzögerung?

    Da diese Verfahrenszeit seit Jahren ansteigt, kann man aus meiner Sicht nicht mehr von einer Überlastung sprechen, vielmehr muss man von einer gezielten Verzögerungsstrategie durch die Politik ausgehen um Sozialkosten zu sparen. Dies wurde offenbar dadurch erreicht indem das Gericht nicht über genügend Personal verfügt um die durch die gesetzlichen Sparmassnahmen angeheizten Beschwerdeverfahren abzufedern.

    Auch haben Sie sicher Recht, wenn man damals bereits einen solchen Titel beim Tagi gewählt hatte, dann bedeutet eine Dauer von 18 Monaten mit Sicherheit nicht mehr eine „angemessene Frist“ und wohl kaum eine „rasche Rechtssprechung“.

    Die Verfahrensdauer hat sich innerhalb von 7 Jahren mehr als verdoppelt, von einem damals bereits ungewöhnlichen Zustand zu einer permanenten Rechtsverzögerung.

  7. Die Beurteilung der angemessenen Verfahrensdauer entzieht sich starren Regeln. Es ist vielmehr in jedem Einzelfall zu prüfen, ob sich die Dauer unter den konkreten Umständen als angemessen erweist. Der Streitgegenstand und die damit verbundene Interessenlage können raschere Entscheide erfordern oder längere Behandlungsperioden erlauben. Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung wird der Anspruch auf Beurteilung innert angemessener Frist missachtet, wenn eine Sache über Gebühr verschleppt wird. Das festzustellen ist für die Betroffenen nicht immer einfach wenn die Behörden ihnen Informationen vorenthalten. Wie will ich wissen ob ein Verfahren verschleppt wird, wenn mir die Akteneinsicht verweigert wird und ich somit nicht weiss was die tun bzw. ob die überhaupt etwas machen?

    Das betrifft übrigens nicht nur das Sozialversicherungsgericht. Ich habe im Mai 2013 einen Strafantrag wegen Ehrverletzung und Diffamierung eingereicht. Der zuständige Staatsanwalt, übrigens ein SVPler, hat mir bis heute keine Akteneinsicht gewährt. Noch im November sagte er mir auf Anfrage, dass die polizeilichen Ermittlungen noch laufen würden und er mir solange noch keine Akteneinsicht gewähren könne. Ob er den Fall erst gerade auf meine Anfrage hin der Polizei übergeben hat, ist denkbar, ich kann es jedoch nicht beweisen, da ich keine Akteneinsicht habe. 😉

    Gemäss Artikel 107 StPO habe ich übrigens das Recht auf Akteneinsicht. Allerdings kann mir der Staatsanwalt gemäss Artikel 101 StPO die Einsicht solange verweigern, bis Einvernahmen stattgefunden haben. Diese haben somit offenbar noch nicht stattgefunden. Aus meiner Sicht eine Schweinerei. Am Telefon sagte mir die Assistentin des Staatsanwalts, dass es halt darauf ankäme wann der Beschuldigte Zeit für einen Termin für die Befragung habe. Das ist doch eine Verarschung pur, aber sowas sagen die einem nur am Telefon – die wissen schon warum.

  8. Hallo Herr Müller, wie ist der Stand der Dinge bei Ihnen?
    Bei mir ist die Wartezeit in meinem IV- Fall inzwischen auf 20 Monate angestiegen.

  9. Bis jetzt habe ich nichts gehört. Es wird wohl noch ein paar Monate dauern, eventuell sogar bis Ende 2014. Die lassen sich Zeit. Ich habe nicht mehr nachgehakt, da 12 Monate noch nicht um sind und mir mitgeteilt wurde, dass ich mich zwischen 12-15 Monate gedulden müsse.

    1. Durchaus möglich Herr Müller, dass Sie bis Ende 2014 zuwarten müssen. Gestern habe ich erfahren dass ich selbst wohl noch bis Ende April warten muss, was dann fast exakt 2 Jahre Wartezeit (24 Monate!) ergeben würde. Merkwürdig ist, dass die Wartezeiten nicht so aussehen als würde nach dem Prinzip first in first out abgearbeitet. Wenn man die veröffentlichten Fälle durchsieht gibt es zum Teil monatelange Unterschiede bei den Wartefristen herauszulesen. Das Gericht ist offenbar stark überlastet, aber niemanden in der Politik kümmert das..

  10. Ja, die Zustände in unserem Rechtsstaat sind eine Zumutung. Es wird von der Politik billigend in Kauf genommen, dass Rechtsvertreter Grundsätze unseres Rechtsstaats missachten. Die Masse des Volks hat ja keine Ahnung davon und wo kein Kläger da kein Richter bzw. wo keine Lobby ist, da kann man von Politikern auch nicht viel erwarten.

    Beim Sozialversicherungsgericht werden ja hauptsächlich Fälle von Benachteiligten behandelt, die mit dem Staat im Krieg sind. Was kratzt das die Mehrheit der Bevölkerung, wenn diese Leute schlecht behandelt werden? Was kratzt es die Behörden, wenn der Staat auf Kosten der sozial Schwächeren Schindluder treibt?

    Unser Rechtsstaat ist ein fertiger Witz. Die Stärkeren, also die Behördenvertreter können nach dem Faustrecht-Prinzip weitgehend schalten und walten wie sie wollen. Es gewinnt nicht mehr wer im Recht ist sondern, wer den längeren Atem hat und wer am längeren Hebel sitzt, sprich mehr Macht hat. Wenn das so weitergeht, muss man sich nicht wundern, wenn es wieder einmal einen Leibacher gibt, der das Gesetz selber in die Hand nimmt und es den Behörden, Staatsanwälten, Politikern usw. zeigt. Dies sehr zur Freude der Medienvertreter, die dann wieder auf die Heuldrüse drücken können und Krokodilstränen vergiessen dürfen um auf sich aufmerksam zu machen.

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