Über das Dubliner Übereinkommen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. Juni 2015 | 1.411 mal gesehen

Das Dubliner Übereinkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten wie der Schweiz, welche diesen Vertrag ebenfalls ratifiziert haben. Das Übereinkommen regelt welcher Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist.

Wenn ein Asylbewerber nach Europa kommt, hat er in dem Land einen Asylantrag zu stellen, welches er zuerst betreten hat. Wenn also ein Asylbewerber zuerst nach Griechenland oder Italien kommt, dann hat er dort einen Asylantrag zu stellen. Wenn er dies nicht tut und z.B. von Italien in die Schweiz weiter zieht, so hat die Schweiz das Recht, ihn nach Italien zurückzuweisen. Das Übereinkommen soll verhindern, dass Asylbewerber mehrere Asylanträge stellen. Das macht Sinn. Soviel zur Theorie. In der Praxis funktioniert es nicht so einfach.

Problematik

Wenn ein Asylbewerber verschweigt wie er in die Schweiz gekommen ist und Beweise fehlen, ist es schwer ihn in den Staat zurückzuweisen, der für die Prüfung des Asylantrags zuständig ist.

Das Übereinkommen benachteiligt die Staaten an der EU-Aussengrenze. Dies weil die meisten Asylbewerber zuerst in diese Staaten einreisen und folglich dort einen Asylantrag zu stellen haben. Am meisten betroffen sind Griechenland, Italien und Spanien und wahrscheinlich auch Malta. Diese Länder sind mit der Völkerwanderung nach Europa überfordert und können diese nicht alleine stemmen. Deshalb halten sie die Regeln des Übereinkommens nicht ein. Sie lassen die Asylbewerber in andere Staaten weiterziehen. Rücknahmen erschweren sie mit bürokratischen Hürden sowie einem sturen Pochen nach Beweisen.

Lösung

Die EU-Aussengrenze muss besser überwacht werden. Alle Staaten, die das Übereinkommen und die Nachfolgeabkommen ratifiziert haben, haben sich daran zu beteiligen.

Es muss einen Ausgleich geben. Die Länder, welche mehr Asylanträge zu bearbeiten haben, sollten finanziell von jenen Staaten unterstützt werden, die weniger Asylanträge zu bewältigen haben.

Asylbewerber, deren Asylantrag abgelehnt wurde, gehören konsequent ausgeschafft. Notfalls mit der Unterstützung der übrigen Vertragspartner. Mehrere Länder haben mehr Gewicht und können mehr erreichen als ein einzelner Staat. Dies zumindest theoretisch. Um einen praktischen Erfolg herbeizuführen, ist ein kompetentes Management erforderlich. Viele Köche können einen Brei verderben.

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