Übertriebener Datenschutz für Kriminelle

Von Alexander Müller veröffentlicht am 17. März 2010 | 2.282 mal gesehen

EinbruchDie SVP hat kürzlich Bilder von Einbrechern ins Netz gestellt, weil die Zürcher Kantonspolizei diese Bilder nicht veröffentlichen will. Damit hat sie eine umstrittene Debatte ausgelöst. Felix Schindler und Liliane Minor vom Tagesanzeiger halten das Vorgehen der SVP für einen Fehler. Felix Schindler verweist in seinem Beitrag auf eine Aussage des Informationschefs des Datenschutzbeauftragten. Demzufolge ist das Veröffentlichen von solchen Bildern Sache der Polizei. Liliane Minor wirft der SVP Selbstjustiz vor, die dem Ruf des Rechtsstaats schade. Zudem wirft Minor der SVP eine vorschnelle Veröffentlichung der Bilder vor.

Liebe Frau Minor, bevor die SVP die Bilder veröffentlicht hat, hat Tele Züri bereits über die Sache berichtet und diese Bilder im TV gezeigt. Man kann der SVP deshalb mit Sicherheit keine vorschnelle Veröffentlichung der Bilder vorwerfen. Diesen Vorwurf könnte man einzig den Medien machen, die bereits ausführlich über die Sache berichtet haben ehe die SVP gehandelt hat. Die SVP dürfte via Medien auf die Sache aufmerksam geworden sein.

Auch der Vorwurf der Selbstjustiz stimmt nicht. Selbstjustiz wäre es, wenn Bürger die Täter fassen und lynchen würden. Beim Vorgehen der SVP handelt es sich aber lediglich um Selbsthilfe. Selbsthilfe ist legitim, wenn Behörden und Polizei die Persönlichkeitsrechte von Verbrechern höher gewichten als die Interessen von Geschädigten. Das Ansehen eines Rechtsstaats leidet dann, wenn die Öffentlichkeit wahrnimmt, dass die Behörden zu Helfershelfern von Verbrechern werden. Dann geht nämlich das Vertrauen in den Rechtsstaat flöten.

Zudem wo war der Datenschutz als es um den ehemaligen Armeechef Roland Nef ging? Da gewichteten Medienvertreter und Behörden das öffentliche Interesse höher als die Persönlichkeitsrechte von Nef. Wie sich im Fall Nef zeigte, war die Staatsanwaltschaft unfähig vertrauliche Daten sicher aufzubewahren und ein Polizist klaute die Daten. Fördern solche Vorgänge das Vertrauen in den Rechtsstaat?

Und jetzt wenn es um die Daten von immer noch frei herumlaufenden Verbrechern geht, sollen die Persönlichkeitsrechte dieser Leute auf einmal höher gewichtet werden als die Interessen der Öffentlichkeit? Kennen Sie jemanden, der es gerne hätte, wenn bei ihm eingebrochen würde? Ich nicht.

Die gegenwärtige Praxis, welche eine Veröffentlichung von Bildern nur bei schweren Verbrechen vorsieht ist gefährlich. Sie führt dazu, dass sich Verbrecher bei uns wohl fühlen. Sinnvoller wäre es wenn man diese Trennlinie zwischen Vergehen und Straftaten ziehen würde. Vergehen können absichtlich oder unabsichtlich verübt werden. Straftaten hingegen werden in der Regel immer absichtlich verübt. Man weiss, dass man jemanden schädigt, wenn man bei ihm einbricht und ihm etwas klaut. Wer sowas trotzdem tut, sollte mit Konsequenzen rechnen. Es kann nicht im Interesse der Öffentlichkeit sein, wenn man ihr Informationen über frei herumlaufende Straftäter vorenthält. Gerade Medienschaffende sollten dies wissen.

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