Tödlicher Unfall wegen Polizeikontrolle?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 25. März 2012 | 2.837 mal gesehen

Heute kam ein 16 jähriges Mädchen bei einem Autounfall in der Stadt Zürich ums Leben. (Quelle) Offenbar ergriff der 17 jährige Lenker kurz zuvor die Flucht weil er keinen Führerausweis hatte. Meiner Ansicht nach, hat die Polizei mindestens eine Teilschuld am Tod des Mädchens. Denn ohne Kontrolle wäre es höchstwahrscheinlich nicht zu dieser halsbrecherischen Fluchtfahrt des Jugendlichen gekommen. Klar war das eine Kurzschlusshandlung des „Jugendlichen“, doch damit muss die Polizei rechnen. Deshalb muss sie Fluchtmöglichkeiten unmöglich machen.

Wahrscheinlich werden wir künftig mit mehr Todesopfern dieser Art rechnen müssen. Denn der Nulltoleranz-Wahn und die Hetzkampagnen von Road-Cross und den Massenmedien dürften zu mehr Polizeikontrollen und noch härteren Strafen führen. Gleichzeitig dürften bei den Delinquenten Panik und Motivation zur Flucht zunehmen. Dies aufgrund knallharter Strafen, die drohen.

Ich werfe der Polizei vor, dass sie eine Fluchtmöglichkeit zuliess, welche die Todesfahrt überhaupt möglich machte. Polizisten sollte eigentlich klar sein, dass ihre Kontrollen einige Autofahrer zur Flucht motivieren können. Wenn ein Auto vor der Polizei flieht, sind nicht nur die Insassen des Autos in Gefahr. Auch unbeteiligte Passanten können gefährdet werden. Wenn dann die Ursache für so eine Flucht und Verfolgungsfahrt noch eine Polizeikontrolle ist, ist das umso ärgerlicher.

Auch Blitzkästen können die Unfallgefahr erhöhen. Wenn z.B. ein auf der Autobahn geblitzer Fahrer erschreckt und deshalb brüsk auf die Bremse tritt und ins Schleudern gerät oder es deswegen zu einer Auffahrkollision kommt. Dann hat der „Freund und Helfer“ zum Unfall verholfen.

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4 Gedanken zu „Tödlicher Unfall wegen Polizeikontrolle?“

  1. Mich ärgert es immer wieder, mit welch hahnebüchener Logik immer wieder Gründe gefunden werden, der Polizei ans Bein zu pinkeln !
    In diesem Fall war es völlig egal, was die Polizei macht: hätte sie den 17-jährigen Autofahrer einfach laufen lassen, und er hätte einen Unfall verursacht, dann hätte man selbstverständlich der Polizei auch eine mittelbare Schuld zugewiesen (und das wäre dann eher sogar gerechtfertigt gewesen). Hätte sie den Fahrer beim Fluchtversuch kurzerhand erschossen, dann wäre das selbstverständlich auch falsch gewesen.

    Wir müssen endlich wieder dazu stehen, dass WIR der Polizei den Auftrag gegeben haben, für die Einhaltungen der Gesetze zu sorgen. Entweder sind also WIR alle und die Polizei mittelbar schuldig am Tod des 16-jährigen Opfer des Unfalls, oder wir weisen die Schuld wieder demjenigen zu, der den Tod das Mädchens effektiv verschuldet hat.

    Kleiner hinweis am Rande: ein Totschlag wird zum Mord, wenn er zur Verdeckung einer Straftat (bzw zur Vereitelung einer Strafe) begangen wird, und das bewirkt eine massive Strafverschärfung. Wenn der Grund des Fahrers für den tödlichen Unfall also in der Flucht vor der Verantwortlichkeit für seine Straftat (unerlaubtes Führen eines Fahrzeugs) besteht, müsste das eigentlich ebenfalls massiv strafverschärfend sein.

  2. Werner, hast du in deiner Jugend nie einen Seich gemacht? Jugendlicher Leichtsinn kommt vor. Folglich sollte die Polizei bevor sie Kontrollen durchführt Vorkehrungen treffen, damit Schlimmeres wie z.B. eine Fluchtfahrt vermieden werden kann.

    Bei Fluchtfahrten und Verfolgungsjagten besteht auch Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer. Es kommt deswegen immer wieder zu Unfällen! Der Freund und Helfer soll nicht zu Unfällen verhelfen, er soll helfen, diese zu vermeiden.

    Und eins ist ja wohl sonnenklar, ohne Kontrolle wäre es nicht zur tödlichen Fluchtfahrt gekommen. Der Junge ist in Panik geraten und hat eine Kurzschlusshandlung begangen. Er hat Panik bekommen, weil er keinen Führerausweis hat und hat dann falsch reagiert. Aber er ist eben wie gesagt noch kein Erwachsener. Was, wenn er erst 14 gewesen wäre? Es gibt auch 14 jährige Crash-Kids. Soll die Polizei unsere Kinder jagen, damit diese im Stress einen Unfall bauen?

  3. Polizeikontrollen an einer fahrenden Kolonne können nie so gemacht werden, dass keine Fluchtmöglichkeit besteht. Schliesslich sollen die Autos nach der Kontrolle möglichst schnell wieder weiterfahren, damit der nächste Wagen kontrolliert werden kann.
    Ich habe eine andere Kritik. Und zwar, dass die Polizisten eine falsche Gewichtung vorgenommen haben. Der Verlust von Menschenleben ist viel schlimmer, als wenn mal ein Jugendlicher unkontrolliert aus einer Polizeikontrolle abhaut. Die Polizei konnte ja sehen, dass da ein ‚Grünschnabel‘ am Steuer sitzt, der die Gefahren seiner Flucht nicht voraussehen würde. Das hätte sie berücksichtigen müssen und auf eine Verfolgungsjagd mit vier Streifenwagen verzichten müssen. Nun hat die Polizei ein totes Mädchen auf dem Gewissen und wird von vielen Jugendlichen für den Unfall verantwortlich gemacht. Dass ist saublöd, weil die Polizei dadurch noch verhasster wird, als sie ohnehin schon ist, und ihre Arbeit dadurch bloss noch schwieriger wird. Das nächste Mal wird dann vielleicht bereits scharf geschossen …

  4. Stefan Flüeler, man kann eine Polizeikontrolle an einer stehenden Kolone so durchführen, dass Fluchtmöglichkeiten praktisch ausgeschlossen sind. Indem z.B. nur eine Spur besteht und damit die Flucht nach vorne durch die vorderen Fahrzeuge unmöglich ist. Weiter wäre es natürlich ideal, wenn ein paar hundert Meter nach dem Kontrollpunkt noch ein paar Einsatzfahrzeuge sind, welche die Strasse im Notfall innert Sekunden dichtmachen können oder eine Nagelsperre errichten können.

    Den anderen Vorwurf von Ihnen an die Polizei sehe ich nicht unbedingt. Da ich davon aussgehe, dass die Beamten zum Zeitpunkt der Verfolgung nicht wussten wer sich hinter dem Steuer befand. Die wussten nicht, dass es ein Minderjähriger war. Es hätte auch ein gesuchter Mörder oder Terrorist sein können.

    Was mir der Vorfall einfach zeigt ist, dass 100% Verkehrssicherheit ein Ideal ist, welches nicht erreicht werden kann. Dies, da sogar Sicherheitsmassnahmen, wie z.B. Kontrollen, zu tödlichen Unfällen führen können. Denn eins ist ja wohl klar, ohne die Kontrolle hätte der Jugendliche keine Panik gekriegt und hätte folglich auch keine Kurzschlusshandlung begangen.

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