Tierquälerei im Rahmen der Religionsfreiheit

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. September 2010 | 2.737 mal gesehen

Die Islamisierung Europas führt in Europa zu einem Anstieg der Nachfrage nach Halal-Lebensmitteln. Es ist ein florierendes Geschäft, bei dem auch Imame gut mitverdienen. Alleine in Deutschland gibt es bereits über 400 Firmen, die Halal-Produkte anbieten. Halal bedeutet „rein bzw. erlaubt“. Diese Bezeichnung ist jedoch irreführend und unzutreffend. Diese Speisen sind nicht reiner als andere Lebensmittel und werden, zumindest was das Fleisch anbelangt, unter ethisch und moralisch fragwürdigen Umständen produziert. Da Juden und Muslimen der Verzehr von Blut verboten ist, gibt es natürlich auch Halal-Fleisch.  Halal-Fleisch wird durch Schächten, eine rituelle Schlachtung von Tieren, hergestellt. Durch Schächten soll das Ausbluten der Tiere sichergestellt werden. Der folgende Horror-Film zeigt wie Kühe geschächtet werden, ACHTUNG!, nichts für Kinder, schwache Nerven und Sensibelchen:

Koran Sure 5, Vers 3
Es ist euch verboten zu essen: von selbst Gestorbenes, Blut und Schweinefleisch und das, bei dessen Schlachtung eines anderen als Allahs Name angerufen worden war, und Ersticktes und Erschlagenes oder durch Fall zu Tode Gestürztes oder das durch die Hörner eines anderen Tieres Getötete und das von wilden Tieren Zerrissene, ausser ihr selbst habt es erst völlig getötet….

Schächtung von Schafen um dem Gewissen religiöser Menschen gerecht zu werden.

Darf man das Quälen von Tierem im Rahmen der Religionsfreiheit zulassen?
In der Schweiz ist das ungerechtfertigte Quälen von Tieren verboten. Tierschutzgesetz Art. 4 Abs. 2:

Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, es in Angst versetzen oder in anderer Weise seine Würde missachten. Das Misshandeln, Vernachlässigen oder unnötige Überanstrengen von Tieren ist verboten.

Das Schächten von Säugetieren ist verboten, bei Geflügel jedoch erlaubt.  Inzwischen hat der Bundesrat das Gesetzt jedoch gelockert und den Import von geschächtetem Fleisch zugelassen. Begründet wurde der Entscheid damit, dass das Verbot unvereinbar mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit gemäss Bundesverfassung Art. 15 sei. Es handle sich ausserdem beim Schächtverbot um eine Ausgrenzungs-massnahme gegenüber einer Minderheit.

Ich kann den eigenmächtigen Entscheid des Bundesrats nicht nachvollziehen. Es ist ein Kuschen vor bar-barischen Kulten und Traditionen.  Doch auch die Religionsfreiheit muss Grenzen haben. Tierquälerei zur Befriedigung von religiösen Bedürfnissen ist ethisch nicht vertretbar! Dabei ist irrelevant ob es sich bei den Tierquälern um Angehörige einer grossen Religion oder um Angehörige einer kleinen Sekte handelt, es geht um das Wohl des Tieres. Schächten ist unnötig. Auch normales Schlachten, indem man ein Tier durch Bolzenschlag tötet, lässt Ausbluten zu. Man sollte Schächten weltweit verbieten und unter Strafe stellen.

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