SVP-Familieninitiative entlastet Reiche!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 20. Oktober 2013 | 4.162 mal gesehen

Am 24. November 2013 stimmen wir über die Familieninitiative der SVP ab. Die SVP will Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, mindestens den gleich hohen Steuerabzug gewähren, wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen. Mit dieser Bauernfängerei macht die SVP einmal mehr deutlich, dass sie nur zum Schein eine Volkspartei ist. Was verlockend klingt, nützt vor allem den Reichen.

Wortlaut der SVP-Familieninitiative

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 129 Abs. 4 (neu)

4 Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, muss für die Kinderbetreuung ein mindestens gleich hoher Steuerabzug gewährt werden wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen.

Der von der SVP geforderte Steuernachlass würde vor allem Einverdienerfamilien mit überdurchschnittlich hohem Einkommen zugute kommen. Rund die Hälfte aller Familien mit Kindern bezahlt nämlich laut Auskunft der eidgenössischen Steuerverwaltung gar keine direkte Bundessteuer! Somit bringt die SVP-Familieninitiative Familien, die keine Bundessteuern zahlen bei der Bundessteuer gar nichts. Wer seine Kinder selber betreut, aber keine Bundessteuern zahlt, kann natürlich auch keine Abzüge bei den Bundessteuern machen.

Anders sieht es bei den Familien mit hohem Einverdienereinkommen aus. Aufgrund der Steuerprogression fallen die Abzüge bei hohen Einkommen stärker ins Gewicht. Die Gutverdiener zahlen also weniger Bundessteuern oder gar keine mehr, wenn die SVP-Familieninitiative angenommen wird. Profitieren würde einzig die obere Hälfte des Lohnsegments.

Auf der anderen Seite müsste der Bund die massiven Steuerausfälle in Milliardenhöhe, die aufgrund der Entlastung hoher Einkommen anfallen würden, entweder durch Leistungskürzungen oder andere Steuern z.B. durch eine Anhebung der Mehrwertsteuer kompensieren. Dabei wäre zu Befürchten, dass die Entlastung der hohen Einkommen von allen getragen werden müsste.

Die Kantone wiederum gewähren weniger umfassende Steuerabzüge als der Bund. Die Annahme der SVP-Familieninitiative würde hier zu noch grösseren Steuerausfällen führen. SVP-Vertreter halten dem entgegen, dass es den Kantonen frei stünde die Umsetzung der Familieninitiative kostenneutral zu gestalten. Dafür müssten jedoch die für die Fremdbetreuung gewährten Abzüge massiv gekürzt werden. Familien, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen, würden damit schlechter gestellt. Gerade sozial schwächere Familien sind jedoch auf die Einkommen beider Elternteile und damit auch auf die Fremdbetreuung ihrer Kinder angewiesen.

Für mich ist daher klar, ich lehne die SVP-Familieninitiative entschieden ab. Die SVP macht einmal mehr deutlich, dass sie eine Schein-Volkspartei ist. Sie hat sich in der Vergangenheit vermehrt für Leistungskürzungen bei sozial Schwächeren ausgesprochen. So zum Beispiel bei der letzten AVIG-Revision. Wie die SVP-Familieninitiative zeigt, setzt sich die SVP dafür aber für die Entlastung hoher Einkommen ein. Das dürfte ganz im Sinne von SVP-Tribun und Milliardär Christoph Blocher und seiner reichen Entourage sein, nicht jedoch im Sinne des Volkes!

Abstimmungsempfehlung für den 24. November 2013: NEIN zur SVP-Familieninitiative

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29 Gedanken zu „SVP-Familieninitiative entlastet Reiche!“

  1. Alexander Müller, glauben Sie ausgerechnet derzeit dem Vater Staat/insbesonders Steuervögten alles?

    JA zu Familieninitiative im Sinne der Rechtsgleichheit.

    – Ein Nein diskriminiert alle Mütter, welche keine Staatskinder züchten wollen

  2. Frau Habegger, Sie sollten sich vielleicht einmal vor Augen halten wer aus welchem Grund ein Interesse daran hat die Glaubwürdigkeit von Bundesvertretern zu untergraben.

    Ich rate Ihnen sich auch einmal ausserhalb der SVP zu informieren und sich die Fakten einmal seriös anzusehen anstatt nur auf SVP-Vorbeter zu hören und diesen blind zu vertrauen.

  3. Also, dass nur ‚Werktätige‘, wie es eine Schreiberin in Vimentis zu bezeichnen beliebte, diesen Steuerabzug machen dürfen sollen, ist schon mehr als schräg. Und wieivle Alleinverdienende es denn gibt, die überdurchschnittlich verdienen (wieviel wäre das übrigens), geht für mich irgendwie in eine Neiddiskussion.

    Im Grundsatz ist nicht einzusehen, dass nur ‚Werktätige‘ diesen Abzug machen könnten. Überigens, ist eine Mutter, die nicht ‚geldwerktätigarbeitet‘, aber ‚kinderwerktätigarbeitet‘, denn keine Werktätige? Dieser Begriff ‚Werktätige‘ stammt aus alten DDR Zeiten und hat in dieser Diskussion nichts zu suchen. ganz abgesehen davon, dass die DDR mit dieser Art von Werktätigeit mehr als gstrandet ist. Lassen wir das doch in der sozialistischen Mottenkisten.

    Entweder können diesen Abzug alle machen oder keiner. Das läuft sonst nämlich in eine ähnlichen Situatiuon hinein, wie die steuerliche Heiratsstrafe, bei der beide Einkommen zusammenversteuert werden. Dies nicht bei Kon-Ku-Paaren nicht der Fall. Die Bereinigung lässt seit Jahren auf sich warten. Auch so eine nette Erfindung, die vornehmlich aus der CVP kam.

    Wie man es auch dreht oder wendet, nach augenblicklichem Kenntnisstand zur Sache werde auch ich ja stimmen. Die SP Argumenatation ist für mich eine Mogelpackung.

    Wenn die Schweiz ca. CHF 11 mia. für Entwicklungshilfe (für 4 Jahre) locker machen kann, dann ist die Diskussion über diese angeblichen CHF 1.5 mia. Steuerausfälle für mich obsolet und ‚peanuts‘.

    Und wenn BR EWS in den schlimmsten Farben darlegt, was mit den Bundeseinnahmen in negativer Form geschieht usw. usw., dann erinnere ich mal daran, dass der Bund an den IWF mal eben CHF 10.- mia. Kredite locker machen konnte, die mit lausigen 3% verzinst werden.

    Die Betreuung bzw. Erziehung von Kindern zu Hause bringt zwar keine sichtbaren Zinsen, aber der Gesamtgewinn für die Familien und die Kinder dürfte einiges mehr sein.

    Ferner darf daran erinnert werden, dass EWS seit ca. 4 Jahren unbudgetierte Steuerüberschüsse von fast CHF 8.- mia. eingesackt hat. Was mit diesem Geld geschah, ist mir mindestens nicht bekannt.

    Indessen, Schwedische Verhältnisse möchte ich mir hier nicht vorstellen.

  4. Herr Selk, es liegt in der Natur der Sache, dass Einkommenssteuern nur von Personen gezahlt werden können, die ein Einkommen erwirtschaften. 😉

    Hier geht es nicht um eine Neidsache, wie es z.B. bei der 1:12 Initiative der Fall ist. Es geht ja nicht darum, dass den Leuten vorgeschrieben werden soll wieviel sie verdienen dürfen. Es geht um die Frage wer entlastet werden soll.

    Die SVP-Familieninitiative begünstigt Reiche, Familien mit geringem Einkommen müssen hingegen gar damit rechnen, dass sie bei einer Annahme der SVP-Familieninitiative benachteiligt werden. Das kann es ja wohl nicht sein oder?

  5. Und wer sich einen KITA Platz berappend leisten kann, gehört nicht dazu, soll aber gleichzeitig Steuerabzüge machen können? Entweder habe ich da was übersehen oder verstehe die ‚Logik‘ nicht.

    Wer Einkommen hat, versteuert dieses und zwar je mehr, je dynamischer nach oben. Wenn jemand praktisch kein steuerliches Einkommen hat, bezahlt er/sie wohl nur Kopfsteuer. Das macht doch irgendwie keinen Sinn, Herr Müller.

  6. Die steuerliche Entlastung für die Fremdbetreuung kommt den einkommensschwachen Eltern bei der Finanzierung der Fremdbetreuung entgegen. Das Geld, welches sie für die Fremdbetreuung vom steuerbaren Einkommen abziehen können, können sie zur Finanzierung der Fremdbetreuung verwenden. Zudem finanzieren sie damit auch die Arbeitsplätze der Fremdbetreuer, die wiederum Steuern zahlen.

    Zur Einkommenssteuer, wer kein Einkommen hat, der bezahlt auch keine Einkommenssteuer.

  7. Einkommensschwache bezahlen ohnehin kaum Steuern, also dann überhaupt keine mehr? Wenn Einkommensschwache kaum oder dann keine Steuern bezahlen können, können die es sich eigentlich folglich auch nicht leisten, die Fremdbetreuung zu bezahlen. Woher sollen die denn die Kohle nehmen? Das ganze geht für mich von der Logik her schon nicht auf.

  8. Bleiben wir bei den Fakten Herr Selk. Die Kostenbeteiligung für die Kinderbetreuung richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Eltern können zudem einen Subventionsantrag stellen. Davon können in der Stadt Zürich Eltern profitieren, die zusammen inklusive Abzüge weniger als CHF 120’000 pro Jahr verdienen.

  9. Im Kern geht es um Einverdiener, die unter diesem Einkommen liegen. Warum das so ist, wäre eine Diskussion wert

    Da wir bei dieser Klientel i.d.R. aber immer Konkubinat oder Patchworkers finden, die vielfach getrennt verdienen, zusammen aber doch auf > 120’000 kommen, aber getrennt versteuern, ist das alles eine miesen Augenwischerei und soziale Zockeverzerrung der miserablen Art und, pardon, mit dümmlichen Neidaspekten!

  10. Falsch, auch bei unverheirateten Elternteilen wir das Einkommen und das Vermögen als Bemessungsgrundlage herangezogen. Lesen Sie dazu Artikel 11 (Bemessungsgrundlagen) der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreung in der Stadt Zürich.

  11. Es kann doch nicht sein, dass man als Familie anders behandelt wird, je nach Familienmodell. Weshalb kann man 10000 pauschal abziehen für Fremdbetreuung egal was es wirklich kostet und bei einer Eigenbetreuung gar nichts? Wenn meine Frau nicht arbeitet weil sie sich um die Kinder kümmert, entsteht dadurch auch ein Lohnausfall.

    Entweder können alle pauschal für die Kinderbetreuung abziehen oder niemand, alles andere ist ein einseitiger Eingriff des Staates in die Familienpolitik.

    Ein richtiger Schritt alle Familien zu entlasten und nicht das einseitige staatliche Model der Fremdbeteuung zu bevorteilen: JA am 24.11.!

  12. Herr Kurt Müller, ein pauschaler Abzug käme einer Steuerbegünstigung nach dem Giesskannenprinzip gleich. Genau das ist eben nicht erwünscht. Es geht ja nicht darum die Reichen noch reicher zu machen indem wir sie steuerlich begünstigen. Kosten für die Fremdbetreuung soll nur abziehen können, wer diese Kosten auch tatsächlich hat!

    Die Familieninitiative der SVP begünstigt Reiche auf Kosten der Allgemeinheit. Gerade die Reichen haben das aber gar nicht nötig. Ich lehne die Familieninitiative deshalb entschieden ab!

  13. Die Sache an sich ist durchaus diskutabel. Weil die SVP-Familieninitiative aber eine verkappte Steuersenkungsinitiative ist und die Familien, welche die Entlastung wirklich nötig hätten gar nichts davon sehen bin ich da ganz bei Alexander.

    Wenn man schon Familien unterstützen will welche ihre Kinder zu Hause betreuen dann soll man ein Modell wählen welches allen Familien zu Gute kommt und nicht nur einem Teil.

  14. Bei den Steuern gibt es die Progession, mit welcher die höheren Einkommen seit eh und je beglückt werden. Der Abzug seit 2009 ist eine sozialistische Verirrung. Er muss rückgängig gemacht werden. Das steht aber nicht zur Diskussion und deshalb ist für mich ein JA dieser Initiative vollkommen klar.

  15. Die Familieninitiative der SVP begünstigt nach dem Gieskannenprinzip jene, die es gar nicht nötig haben, nämlich die Reichen. Die SVP macht damit einmal mehr deutlich wessen Interessen sie vertritt, es sind ganz gewiss nicht jene des Volkes. Ich lehne die Familieninitiative der SVP entschieden ab.

  16. Wer was nicht nötig hat oder nicht, ist nicht via die Steuern zu betrachten. Darum: der 2009 gesprochene Abzug ist ersatzlos zu streichen, SVP hin oder her. Und da es nicht um die Streichung geht, also zur INI, lieber Herr Müller.

  17. Eine Möglichkeit solltet ihr nicht Ausser Acht lassen! Der Initiativtext lautet wie folgt:

    „Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, muss für die Kinderbetreuung ein mindestens gleich hoher Steuerabzug gewährt werden wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen.“

    Das heisst, wenn keine Abzüge für die Fremdbetreuung gewährt werden, dann muss auch jenen kein Abzug gewährt werden, die ihre Kinder selber erziehen. So könnten sich z.B. Kanton vor Einbussen bei den Steuereinnahmen schützen. Es kann natürlich auch dazu führen, dass Kantone, die gegenwärtigen Abzüge für die Fremdbetreuung reduzieren um das drohende Defizit bei den Steuereinnahmen zu minimieren.

  18. Herr Müller, 2009 hat sich eine Minderheit Steuervorteile durch das Parlament zugeschanzt. Um wieviele sog. Geringverdiener es sich dabei handelt, weiss vermutlich niemand. Das geht bis hin zu 20% Jobs. Und wie hoch die Steuerausfälle deshalb sind, weiss auch niemand.

    Das war ein sog. steuerpolitischer Südenfall. Inzw. sind staatliche KITAs abgelehnt worden. Auf der anderen Seite besteht nun mal dieser Abzugsunsinn.

    Damit ist klar: das muss für alle gelten und scheint mir auch gerecht, und zwar unabhängig von der Einkommenshöhe, die ja heute schon intransparent ist.

    Also: klares ja zu INI.

  19. Herr Selk, jene, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen, können die Kosten für die Fremdbetreuung von der Steuer abziehen. Wer seine Kinder selber betreut hat keine solchen Kosten. Wenn er dennoch einen Steuerabzug vornehmen kann, dann ist das eine steuerliche Bevorzugung. Er hat sich Geld gespart und kann es erst noch von der Steuer abziehen. So etwas lehne ich entschieden ab. Deshalb ein ganz klares NEIN zur ungerechten Familieninitiative der SVP.

  20. O-Ton Herr Müller:
    ‚ … jene, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen, können die Kosten für die Fremdbetreuung von der Steuer abziehen. Wer seine Kinder selber betreut hat keine solchen Kosten…‘

    Herr Müller, ich nehme an, Sie haben keine Kinder? Egal. Also, wenn jemand seine Kinder in eine Fremdbetreuung gibt, verlagert er/sie nur seinen Job an den Kindern.

    Und nun kommen Sie und sagen, dass jene, die das nicht tun, keinen Aufwand oder Arbeit damit haben. Das jedenfalls schliesse ich aus Ihre Zeilen. Das wäre aber grotesk und eine Herabwürdigung der tausenden von Selbsterziehern, Das lehne ich in dieser Form rundweg ab!

    Familien INI deshalb klar: JA!

  21. Zitiert haben Sie richtig, aber Ihre Schlussfolgerung ist falsch. Auch wer seine Kinder selber betreut hat natürlich einen Aufwand, einen Erziehungs- und Betreuungsaufwand. Allerdings haben diese Leute keine Fremdbetreuungskosten, die vom verdienten Einkommen abgehen.

    Ich habe tatsächlich keine Kinder, aber wissen Sie was? Ich komme jetzt dann auch und verlange einen Steuerabzug weil ich mich in meinem Haushalt selber betreue. Verstehen Sie was ich meine? Das ist doch absurd sowas.

  22. Herr Müller, also bitte, wenn ich zur Arbeit ein Auto kaufe, ist das meine eigene Sache und nicht die des Staates. Den Wagen muss ich nämlich aus bezahlen und kann nicht aus irgendwelchen Gründen beim Staat ‚vorstellig‘ werden.

    Wenn ich, um zu arbeiten, meine Kinder in die KITA gebe, ist das ebenfalls meine Sache und nicht die des Staates. Die Kosten der KITA muss ich blechen, denn die KITA arbeitet für meine Belange, weil ich anderes mache. Ich source meine eigene Aufgabe gegen Bezahlung also aus.

    Und jemand, der seine KInder selbst erzieht, hat exakt auch diese Auslagen und soll die nicht abziehen können?

    Ihre Haushaltsbeispielt trifft den Nagel auf den Kopf: der 2009 eingeräumte Abzug für die Fremdbetreuung Ihre Haushaltes, weil Sie etwas anderes in der Zeit zu machen wünschen, ist Polsterklassendenken für eine kleine Minderheit und das ist unakzeptabel.

    Also entweder weg mit dem Steuerabzug, wie er heute ist, aber darüber stimmen wir nicht ab. Also deshalb ja zur INI!

  23. Mit dem Haushaltsbeispiel wollte ich das „Polsterklassendenken“ der Befürworter der Familieninitiative aufzeigen.

  24. Lieber Herr Müller, Sie haben m. E. damit genau das Gegenteil erreicht. Aber wie auch immer, korekt wäre vermutlich eine Zwischenlösung, z.B. ein gestaffelter Abzug. Da wir aber darüber nicht abstimmen und die die Kammern 2009 eine Bärendienst geleistet haben, gibt’s nur eins, nämlich ein Ja zu der INI.

  25. Die Initiative kommt einer weiteren Umverteilung von arm zu reich gleich, ich lehne sie daher entschieden ab.

  26. Herr Müller, Ihre Meinung in Ehren, ich teile sie nicht, vielmehr ist das die Umkehr von Ursache und Wirkung und unfair gegen die Mehrheit. Also ja zur INI.

  27. Her Selk, gerade in einer Zeit, in welcher Scheidungen Hochkonjunktur haben macht es einfach keinen Sinn ein Familienbild aus Pestalozzis-Zeiten zu fördern. Die SVP-Initiative begünstigt Alleinverdiener-Familien mit hohem Einkommen. Das ist weder sozial noch gerecht, daher NEIN zur SVP-Familieninitiative.

  28. Dann haben wir halt verschiedene Meinungen. Ich sehe das gelassener und was das Familienbild anbelangt, müssen wir Fehlentwicklungen nicht via die Steuern betonieren, denn aus meiner Sicht haben wir eine funktionierendes Familienbild, kurz: ja für die INI.

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