Schweizer Rechtsstaat quo vadis?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 27. August 2013 | 2.327 mal gesehen

Je länger je mehr muss ich mir die Frage stellen ob ich unseren Rechtsstaat noch ernst nehmen kann. Aus eigener Erfahrung weiss ich inzwischen, dass inkompetente und unanständige Staatsanwälte in der Schweiz keine Seltenheit sind. Leider ist auch die Schweizer Strafprozessordnung alles andere als perfekt. Sie lässt inkompetenten Staatsanwälten zuviel Spielraum um den Job falsch zu machen.

Doch nicht nur Gesetze für Erwachsene sind mangelhaft, auch das Schweizer Jugendstrafrecht ist ein Witz. Weil jugendlichen Straftätern in der Schweiz nach der vorherrschenden Ideologie nicht die Zukunft verbaut werden soll, werden diese gehätschelt und verwöhnt. Alles in der Hoffnung, dass sie so doch noch auf einen guten Weg kommen. So kommt es, dass der Doppelmörder vom Muotathal mit lächerlichen 9 1/2 Monaten bedingt bestraft wurde. Dies obwohl die Tat als kaltblütig eingestuft wurde. So wenig sind in der Schweiz offenbar zwei Menschenleben wert. Das milde Urteil beim Doppelmord vom Muotathal ist kein Einzelfall.

Am vergangenen Wochenende strahlte das Schweizer Fernsehen eine Reportage über einen linken Chef-Jugendanwalt namens Gürber aus. Dieser ist offenbar selber vorbestraft, sieht aus wie ein Alt-Hippie und ist Mitglied in der SP. In der Reportage wird über ein Sozialkonzept von Gürber berichtet, das er an einem 17jährigen Wiederholungsstraftäter ausprobiert.

Das Konzept sieht vor, dass der Straftäter zusammen mit einer Beträuerin in einer 4 1/2 Zimmer Wohnung lebt, ihm Privatlehrer zur Verfügung gestellt werden und er mit einem zehnfachen Weltmeister im Thaiboxen trainieren darf. Ob Kampfsport für einen wegen Gewaltdelikten Vorbestraften die richtige Therapie ist, wage ich zu bezweifeln. Doch es kommt noch besser, das Experiment von Gürber kostet im Monat 22’000 Schweizerfranken! Gürber versuchte in der Reportage zu beschwichtigen indem er sagte, es habe auch schon doppelt soviel gekostet.

Welcher Jugendliche hätte nicht gerne eine Viereinhalbzimmerwohnung, Privatlehrer und ein Team von Betreuern, inklusive Trainings-Gelegenheit mit einem Weltmeister? Offenbar lohnt es sich als Jugendlicher straffällig zu werden.

Ich kann nur noch den Kopf schütteln, wenn ich sehe  wie linke Staatsjuristen Wiederholungstäter verhätscheln, denen schwere Straftaten zur Last gelegt werden. Auf der anderen Seite zerstören der Staat und einige Winkeladvokaten mit immensem Aufwand das Leben von Leuten, denen ein Tweet oder ein Facebook-Eintrag vorgeworfen wird. In unserem Rechtsstaat läuft etwas gewaltig schief. Es ist an der Zeit, dass das korrigiert wird. Andernfalls läuft der Rechtsstaat Gefahr von grossen Teilen der Bevölkerung nicht mehr ernst genommen zu werden. Dass dem so ist, zeigt ja bereits der kaum noch vorhandene Respekt gegenüber Polizisten und Ordnungshütern. Das sind die Folgen einer offenbar von Linken dominierten Justiz, die zusehends aus dem Ruder läuft.

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5 Gedanken zu „Schweizer Rechtsstaat quo vadis?“

  1. UNGLAUBLICH!

    Und wer kommt für die monatlichen Kosten von 22’000 Franken auf? Das Sozialamt? Der Staat?

    Wenn zum Beispiel

    die SVP-Sektionen Horw, Kriens, Emmen und der Stadt Luzern auch den Austritt aus dem SKOS fordern, weil sie der Meinung sind, dass Sozialhilfebezüger zu hohe Bezüge kassieren und deshalb kein Interesse daran haben, eine neue Stelle zu finden …..

    obwohl der Kanton Luzern im Jahre 2011 4’824 Sozialhilfefälle und 7’706 Sozialhilfeempfänger zählte (neueste Zahlen fehlen leider), die Stadt Luzern alleine derzeit 1’100 Dossiers betreut und man die im Juli 2013 gemeldeten Arbeitslosen (3’918) und Total 6’360 Stellensuchende hinzurechnet …..

    diesen jedoch lediglich 334 gemeldete offene Stellen angeboten werden, ist es sehr verwegen und weltfremd, zu behaupten, dass Sozialhilfeempfänger nicht arbeiten wollen.

    Ja, dann wirft dies tatsächlich die Frage auf, wieso ein Einzelner, der nicht arbeiten will, über Jahre mit 22’000 Franken monatlich unterstützt werden solll, aber alle anderen notleidenden Sozialhilfeempfänger gezwungen werden, wegen einer unrealistischen Mietzinsobergrenze ihr wichtiges sozial Beziehungsnetz aufzugeben, um in die Agglo-Gemeinden auszuweichen. Damit werden Kosten wieder einmal mehr umgeschichtet, man ist die unbequemen Arbeitslosen selber los und die Agglo-Gemeinden müssen zusehen, wie sie finanziell klarkommen.

    Da läuft Einiges schief in der Schweiz und die Politiker sollten sich daher nicht wundern, wenn die Bürger genug von solchen Machenschaften haben und an der Urne ihren Unmut demonstrieren!

  2. Ingrid, laut Filmbeitrag wird die 4 1/2 Zi-Wohnung von der Jugendanwaltschaft bezahlt. Der Rest wahrscheinlich auch. Also letztlich zahlt das der Steuerzahler.

  3. Die Luxusbetreuung des jugendlichen Messerstechers sei also noch teurer als bisher bekannt.

    Am Mittag erklärte Marcel Riesen, Chef der Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich, den Fall gegenüber BLICK zur «Chefsache».

    Es sei alles noch viel schlimmer! Carlos’ Luxusbetreuung koste nicht 22 000 Franken pro Monat, wie Jugendanwalt Hans­ueli Gürber in der SRF-Sendung «Reporter» sagte – sondern sogar 29 000 Franken, wie Gürbers Chef Riesen bestätigt. Insgesamt habe die Betreuung des Messerstechers den Steuerzahler bisher 960 000 Franken gekostet!

    «Wenn er die vorgegebene Tagesstruktur mit Reinigungsarbeiten und Mithilfe im Trainings­center nicht einhalte, gehe er davon aus, dass er von der ­Jugendanwaltschaft wieder eingesperrt werde.»

    Nun wissen wir also, dass im Kanton Zürich pro Jahr ca. 3300 Jugendliche abgeurteilt werden und dass Carlos neben einem Zweiten ein Einzelfall sei.

    Man müsse aber die Relationen sehen: Die Unterbringung in einem Jugendheim koste brutto ca. 19’000 Franken pro Monat, in einer geschlossenen psychiatrischen Institution könnten die Kosten bis zu 40’000 Franken betragen. Die jetzige Betreuung dieses Jugendlichen sei also nicht unbedingt teurer als die Alternativen, die bisher nicht zum Erfolg führten. Hinzu kommt: Wenn erreicht werden könne, dass er nicht wieder straffällig werde, könne die Gesellschaft langfristig viel Geld einsparen.

    Die Mietzinsobergrenze beträgt in Zürich für Sozialhilfebezüger 1’100 Franken inkl. Nebenkosten (Einzelperson), für unter 25-Jährige sogar nur 650 Franken !!!

    Jetzt dürfte allen klar sein, warum Menschen genötigt werden, in die Agglo-Gemeinden abzuwandern, wenn man sich den Luxus leisten will, für jugendliche Deliquenten, bei denen man mit den üblichen Schutzmassnahmen nicht weiterkommt, etwas Neues auszuprobieren.

    Vielleicht könnte man diese 2 Wochen gemäss SAT1 -Vorbild zu den „strengsten Eltern“ der Welt (jeweils dienstags um 20:15 Uhr) zur Erziehung schicken und der Allgemeinheit inskünftig Einiges ersparen!

  4. Ich verstehe deine Empörung Ingrid, mich macht diese Inkompetenz der Behörden und der verantwortlichen Politiker auch hässig. Für Straftäter verschwenden sie Steuergelder und bei Sozialhilfe-Empfängern und anderen Notleidenden sparen sie. Da muss sich ja jeder anständige Bürger an den Kopf fassen.

  5. Ich glaube nicht, dass die Jugendanwaltschaft eine grosse Wahl hat. Sperrt man ihn ein muss man ihn irgendwann freilassen, passiert dann etwas ist die Jugendanwaltschaft schuld. Gibt man Geld aus um dies zu verhindern ist die Jugendanwaltschaft schuld. Ob es etwas bringt, keine Ahnung, dafür kennen wir alle den jungen Mann zu wenig. Alles was wir haben sind viele subjektive Eindrücke. Unsere Gesetze schwimmen vor allem im Jugendbereich immer hinterher, das ist irgendwie auch logisch, einerseits entwickelt sich alles so schnell, andererseits ist das wahrscheinlich der einzige Nachteil unserer Demokratie, sie ist langsam.

    Was mich hinsichtlich der Rechtstaatlichkeit stört ist, dass wohl andere Jugendliche für dieselbe Tat im Gefängniss sitzen, während der junge Mann in Freiheit lebt. Das ist rechtstaatlich doch ziemlich heikel.

    Schlussendlich wird es aber immer Personen geben, die unseren Staat viel Geld kosten, weil sie schlicht zu gefährlich sind für unsere Gesellschaft. Unsere Verfassung verpflichtet uns auch diese Leute anständig zu behandlen und das kostet halt leider etwas.

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