Schiesserei in Ascona trotz Waffengesetz

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. Juni 2017 | 928 mal gesehen

Dass die Verschärfung des Waffengesetzes nichts bringt, zeigt die wenige Tage zurückliegende Schiesserei in Ascona.  Der Täter war ein 54 jähriger Gärtner aus Mazedonien. Das Opfer seine Ehefrau. Offenbar ein Eifersuchtsdrama.

Ein legaler Schweizer Waffenhändler darf einem Mazedonier in der Regel keine Waffe verkaufen. Es sei denn, dieser verfügt über eine Ausnahmebewilligung. Dass ein Gärtner eine solche Ausnahmebewilligung erhält, ist unwahrscheinlich. Denn er braucht für seinen Beruf ja keine Faustfeuerwaffe.  Wahrscheinlicher ist, dass der Mann sich die Waffe illegal beschafft hat.

Fakt ist, die Beschaffung illegaler Waffen ist nicht schwer. Auch klar ist, dass einer, der die Tötung eines anderen Menschen beabsichtigt, sich sicher nicht durch das Waffengesetz von der Beschaffung des Tatwerkzeugs abhalten lässt.

Auch die vom Bundesrat vorgesehene Verschärfung des Waffengesetzes hätte diese Tat nicht verhindert. Denn diese sieht einzig weitere Regulierungsschikanen für jene Waffenbesitzer vor, die sich an die Gesetze halten.

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2 Gedanken zu „Schiesserei in Ascona trotz Waffengesetz“

  1. Ich bin gerade jetzt in Serbien hier ist es sehr einfach eine Waffe zu kaufen z. B. man melde sie bei einem Schiessverein an und schon ist der Weg frei für den Waffenkauf.

  2. Hallo Josef, in der Schweiz ist es in diesem Fall einfacher als in Serbien. Denn hier muss man nicht Mitglied in einem Schützenverein sein um eine Waffe kaufen zu können. Das ist auch gar nicht nötig, es ist nur wieder eine weitere Schikane.

    PS: Serben dürfen in der Schweiz übrigens keine Waffe kaufen bzw. nur mit Ausnahmebewilligung.

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