Revision des AVIG ist asozial!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 4. September 2010 | 4.536 mal gesehen

Revision AVIG ist asozialEs ist geradezu asozial wie Politiker Besserverdienende zu Lasten des Mittelstands und der Unterschicht begünstigen. Um die Schulden der Arbeitslosenversicherung zu decken, sind Leistungskürzungen, eine Erhöhung der ALV-Beiträge auf 2.2% und ein lächerliches Solidaritätsprozent für nichtversicherte Lohnanteile zwischen CHF 126’001 und CHF 315’000 vorgesehen. 

Durch die Erhöhung der ALV-Beiträge auf 2.2% und dem Solidaritätsprozent will man jährlich CHF 646 Mio einnehmen. Zusätzlich will man mit Leistungskürzungen 622 Mio. pro Jahr einsparen. 

Die Leistungskürzungen sollen hauptsächlich unter 25-Jährige ohne Kinder, Mütter, Leute in Ausbildung und Kranke betreffen. Man will also ausge-rechnet auf Kosten der Schwächsten sparen! Auch der Mittelstand muss Abstriche in Kauf nehmen. Die Wartezeit für Kinderlose mit einem Jahreseinkommen über CHF 60’000 soll künftig statt 5 Tage zwischen 10-20 Tage betragen. Das heisst, wer arbeitslos wird, mehr als CHF 60’000 pro Jahr verdient und keine Kinder hat, der müsste, sofern die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) vom Volk angenommen wird, zwischen 10-20 Tage warten ehe er Taggelder beziehen darf. Es gilt in diesem Fall den 1. Monat in Arbeitslosigkeit mit dem Ersparten zu überbrücken oder zum Sozialamt zu gehen. Das obwohl man höhere ALV-Beiträge zahlt! 

Besonders sauer stösst auf, dass Spitzenverdiener wieder einmal mit Samthandschuhen angefasst werden. Dass das Solidaritätsprozent nur bis CHF 315’000 erhoben wird ist reine Willkür. Es handelt sich dabei einfach um das zweieinhalbfache von CHF 126’000. Die Differenz zwischen CHF 126’001 und CHF 315’000 beträgt CHF 188’999. Ein Prozent von CHF 188’999 ist CHF 1’889.99. Wer also ein Jahresgehalt von CHF 315’000 hat, bezahlt pro Jahr CHF 1’889.99. Natürlich zusätzlich zu den ALV-Beiträgen für den versicherten Lohnanteil bis CHF 126’000. Stossend daran ist, dass jemand, der CHF 1 Mio. verdient ebenfalls nur CHF 1’889.99 zusätzlich zahlen muss. Dabei versteht sich wohl von selbst, dass CHF 1’889.99 kein Prozent von Gehältern über CHF 315’000 mehr ausmacht. 

Je mehr einer über CHF 315’000 verdient, desto geringer wird sein Solidaritätsbeitrag. Ist das in Zeiten, in denen Manager  Abzockerlöhne und Millionenboni einstreichen und gleichzeitig Stellen abbauen und Arbeitnehmer in die Arbeitslosigkeit entlassen vertretbar? Wo bleibt hier die soziale Gerechtigkeit? Auf der Strecke? Wer generiert eigentlich die Wertschöpfung im Land? Die Manager in den Teppichetagen oder die Untergebenen in den Produktionshallen und Servicezentren?

Gerade kleine Leute und junge Mitmenschen, die um ihren Job bangen müssen, sind vielleicht froh, wenn man die ALV-Leistungen nicht kürzt. Hingegen dürften die ALV-Leistungen jemandem, der im Entlassungsfall einen goldenen Fallschirm in Form einer Entschädigung in Millionenhöhe erhält, egal sein. Wie ich bereits in einem früheren Artikel zum Thema geschrieben habe, werde ich am 26. September NEIN zur Revision des AVIG stimmen. Ich hoffe, dass die kleinen Leute und der Mittelstand den Vertretern der Abzocker nicht auf den Leim kriechen. Bei einem Nein zur Revision des AVIG  wird es eine Erhöhung des ALV-Beitrages auf 2.5% geben. Dies ist nötig um die Verschuldung der ALV von CHF 7 Milliarden abzubauen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden also zusammen 0,3% mehr bezahlen müssen als dies die Revision vorsieht, dafür fallen aber die Leistungskürzungen weg. Das kommt jenen zugute, die auf die Arbeitslosenhilfe angewiesen sind!

Rate this post

9 Gedanken zu „Revision des AVIG ist asozial!“

  1. Dem ist wirklich absolut nichts hinzuzufügen, erneut eine absolut unausgeglichene Vorlage von bürgerlicher Seite. Eigentlich müssten sie es mittlerweile besser wissen, aber da wiegen wohl die Interessen ihrer Mandate in Verbänden und Firmen zu schwer.

  2. Die Abzocker und ihre politischen Vertreter sind von den vorgesehen Leistungskürzungen kaum betroffen. Sie können im Entlassungsfall auf einen goldenen Fallschirm in Form von mehreren Millionen Franken Abfindung hoffen. Treffen werden die Leistungskürzungen vorallem die Unterschicht und den Mittelstand.

    Die Ablehung der Revision des AVIG ist für die kleinen Leute auf jedenfall von Vorteil. Im Ablehnungsfall wird der ALV-Beitrag für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen auf 2.5% erhöht. Das ist zwar 0.3% mehr als es die Revision des AVIG vorsieht, doch wesentlich dabei ist, dass es dann keine Leistungskürzungen gibt. Das ist gerade für Leute, die über keine goldenen Fallschirme verfügen und im Ernstfall auf die ALV angewiesen sind entscheidend.

  3. Es geht um soziale Gerechtigkeit. Wenn wir die soziale Gerechtigkeit vernachlässigen, ist der soziale Frieden in Gefahr!

    Manager wie Brady Dougan haben sich auch in den Krisenjahren 2008 und 2009 Millionenboni auszahlen lassen. Das in einer Zeit, in der viele Büetzer Lohneinbussen in Kauf nehmen mussten und um ihren Job bangen mussten oder ihren Job gar verloren haben.

    Es macht keinen guten Eindruck, wenn sich Einkommensmillionäre jetzt vor dem Solidaritätsbeitrag drücken und sich nur schäbig bis zu einem Lohnanteil von CHF 315’000 daran beteiligen. Brady Dougan hat 2009 sage und schreibe 70 Millionen Schweizerfranken verdient. Was sind da schon CHF 1’889.99 als Solidaritätsbeitrag? Die Büetzer tragen mit ihrer Lohnarbeit zum Reichtum der Einkommensmillionäre bei. Es ist eine Schweinerei, wenn man jetzt schon wieder die Büetzer mit höheren Beiträgen und Leistungskürzungen benachteiligt.

    Wenn der Mittelstand zerstört wird, hat das Auswirkungen auf die Sicherheit im Land. Die Reichen müssen dann womöglich Wachleute anstellen um ihre Güter vor armen Mitmenschen und Einbrechern zu schützen. Das kostet dann mehr als dieser lächerliche Solidaritätsbeitrag.

  4. „Es geht um soziale Gerechtigkeit. Wenn wir die soziale Gerechtigkeit vernachlässigen, ist der soziale Frieden in Gefahr!“

    Richtig, und deshalb werden seit Jahren Teile der Armee, so wie kantonale und eidg. Polizeien für das Einschreiten bei Unruhen ausgebildet.

  5. Gerade junge Lehrabgänger, die auf Jobsuche sind und die Rekrutenschule absolvieren müssen, werden benachteiligt wenn die AVIG-Revision angenommen werden sollte. Wer stellt schon einen Lehrabgänger ein, der die Rekrutenschule noch vor sich hat?

  6. Allgemein: Die AVIG-Revision ist sozial verträglich und ein gut bürgerlicher Kompromiss. Ausser den Linken (SP und Grüne) ist niemand dagegen. Die Leistungsanpassungen sind zumutbar. Die Linken wollen ihr Thema (Abzocker) kultivieren und wollen somit eine gute, zukunftsfähige Lösung verhindern. Und das auf dem Buckel der Arbeitnehmer, die mit einem Nein wiedereinmal die gesamte Last zu tragen hätten.

    1. Das Solidaritäts-Prozent ist nicht Gegenstand der Abstimmung. Es stimmt schlicht nicht, dass die Abstimmung einen Einfluss darauf hat. Das wird im Beitrag jedoch suggeriert, was höchst unsachlich ist. Wenn Ja gestimmt wird, wird das strukturelle Defizit mit Beseitigung von Fehlanreizen (Missbrauchsbekämpfung) und einer Lohnprozenterhöhung bekämpft. Bei einem Nein nur mit einer Lohnprozenterhöhung. Der Beitrag des Solidaritätsprozents kommt sowieso, und zwar genau in dieser Form.

    2. Wir haben die Wahl, ob wiederum alle Last der Arbeitnehmer und die arbeitende Bevölkerung tragen soll. Oder ob der Anreiz besonders bei jungen, an sich flexiblen Menschen ohne Familie stärker sein sollte, eine Arbeit anzunehmen bzw. früher zu suchen. Ein Beispiel: Warum soll ein Student nach dem Studium nicht noch 4 Monate warten müssen um von der ALV zu profitieren? Was ist daran so schlimm, dass er etwas früher mit der Stellensuche beginnen muss und diese ev. intensiver gestalten muss? Das ist absolut zumutbar. Obwohl er notabene nie einbezahlt hat, profitiert er nach 4 Monaten von der ALV. Wer hier sozial-abbau schreit kultiviert einen linken Sozialstaat, der auf Dauer nicht finanzierbar ist.

    3. Die ALV ist eine Versicherung und kein Sozialwerk. Es wird ein Lohn versichert, der vorübergehend einen Erwerbsausfall überbrückt. Was länger dauert oder wer nicht genügend einbezahlt hat muss auf Sozialwerke zurückgreifen. Das ist ganz normal – ich verstehe den Aufschrei nicht.

    4. Wer Nein stimmt, vernichtet Arbeitsplätze. Die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe wird verschlechtert.

    Den Unmut bezüglich Solidaritätsprozent kann ich teilweise nachvollziehen, darum geht es aber nicht. Wer das ändern will, soll das auf dem normalen politischen Weg versuchen. Ein Protest-Nein deswegen bringt rein gar nichts.

  7. Thomas, du erzählst einen Unsinn, ich bin kein Linker. Ich bin Mitglied der SVP-Maur (ZH). Somit gibt es schonmal einen Rechten, der gegen diesen Sozialabbau ist. Das liegt daran, dass ich schon mal arbeitslos war und weiss was es heisst auf die ALV angewiesen zu sein. Stell dir vor, es gibt Menschen, die nicht auf ein heiles Heidiland-Familienumfeld zählen können wenn sie in eine Notlage geraten sind.

    Von Sozialverträglichkeit zu sprechen indem man einerseits die ALV-Beiträge erhöht und andererseits die Leistungen drastisch kürzt ist einfach weltfremd und abgehoben. Wer sowas sagt, weiss nicht wovon er spricht.

    Zu deinem Punkt 1: Auch da erzählst du einen Unsinn, denn der Solidaritätsbeitrag ist Gegenstand der Abstimmung. Ich empfehle dir diesbezüglich einmal das Abstimmungsbüchlein in die Hand zu nehmen und Seite 9 aufzuschlagen! Das Problem hierbei ist, dass man nur bis 315’000 ein Solidaritätsprozent erhebt. Bei 315’000 entspricht dies 1’889.99. Dieser Betrag ergibt sich aus der Differenz von 126’001 und 315’000, welche man duch 100 dividiert. Du kannst ja mal ausrechnen, was 1’889.99 von z.B. 500’000 ist (bei allen Zahlen, die über der erwähnten Differenz von 188’999 liegen macht es weniger als 1% aus). Bei 500’000 sind das z.B. nur noch 0.38%!!! Das heisst, je mehr jemand über 315’000 verdient, desto weniger macht der maximale Solidaritätsbeitrag von 1’889.99 im Verhältnis zu seinem Einkommen aus! Das ist einfach Fakt! Somit ist auch erwiesen, dass man hier einmal mehr höheren Einkommen (allen Einkommen über 315’000) entgegenkommt.

    Ebenfalls ist es so, dass die ALV-Beiträge je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt werden. Wenn die ALV nur um 0.2% erhöht wird, müssen die Unternehmen natürlich nur 0.1% mehr bezahlen. Den Rest zahlen die Arbeitnehmer mit ihrem Anteil und den LEISTUNGSKÜRZUNGEN!!!! (Das heisst die ALV spart hier auf dem Buckel jener, die auf die ALV angewiesen sind.)

    Wenn die AVIG-Revision abgelehnt würde, müsste der Bundesrat den ALV-Beitrag von derzeit 2% um 0.5% auf 2.5% erhöhen. Das würde bedeuten, dass Unternehmen und Arbeitnehmer 0.25% mehr zahlen müssten. Dafür gäbe es aber keine asozialen LEISTUNGSKÜRZUNGEN für die versicherten Arbeitnehmer!!!! So sieht es aus.

    Zu behaupten, dass eine Erhöhung des ALV-Beitrags um lächerliche 0.25% (Anteil für Unternehmen bei einer Ablehnung der AVIG-Revision) der Wirtschaft schaden würden ist Unfug. Die Wirtschaft musste bereits einmal einen höheren ALV-Beitrag entrichten. Im Übrigen wäre das nur 0.15% mehr als es die ALV-Revision vorsieht.

    Das Argument mit dem Sozialwerk (dein Punkt 3) ist Schwachsinn. Denn entweder ist auf alle Einkommen über dem Versicherten Lohn einen Solidaritätsbeitrag von 1% zu entrichten oder aber sonst auf keinem. Die Wischiwaschi-Lösung, die wieder einmal den hohen Einkommen (über CHF 315’000) entgegenkommt ist schlecht, ungerecht und asozial.

    Gerade als SVP’ler der selber denken kann, bin ich deshalb gegen diese asoziale Vorlage und wundere mich darüber wieso so viele einfach der Parole der Parteileigung nachlaufen. An der Delegiertenversammlung in Bäretswil waren inklusive mir nur 5 gegen die Vorlage. Das ist erstaunlich, denn die meisten dieser Mitläufer, die einfach das stimmen was die Parteileitung vorgibt, verdienen wahrscheinlich weniger als 315’000 pro Jahr und gehören somit zu den Leidtragenden. Die sägen am Ast auf dem sie selber sitzen und merken es offenbar noch nicht einmal. Möglicherweise liegt es aber auch daran, dass der Anteil der Leute im Alter von 55+ hoch war. Diese Altergruppe muss nämlich kaum Leistungskürzungen in Kauf nehmen (nur die Verlängerung der Wartezeit sofern sie mehr als TCHF 60 verdienen) und profitiert so von einer moderateren Erhöhung. Aber die Jüngeren zahlen drauf und bekommen weniger dafür. Gerade die Jungen, die weniger verdienen, weniger Vermögen haben und mangels Erfahrung oft Mühe haben einen Job zu finden sollten „gegen“ die AVIG-Revision stimmen (das heisst NEIN stimmen). Es ist zu ihrem eigenen Vorteil. (Schaut euch Seite 6 im Abstimmungsbüchlein an!)

    Zusammenfassung:
    Das Problem ist, dass der Solidaritätsbeitrag nur auf nichtversicherte Lohnanteile zwischen 126’001 und 315’000 erhoben wird. Wer also bis 315’000 verdient, hat Pech gehabt, denn er muss ein Solidaritätsprozent zahlen. Wer aber mehr verdient, hat Glück gehabt, er muss für die Lohnanteile, die über 315’000 liegen keinen Solidaritätsbeitrag mehr zahlen. Das ist das Geschenk an die Reichen. Wenn einer also z.B. wie Brady Dougan von der CS Fr. 70’000’000 verdient muss er dennoch nur einen Solidaritätsbeitrag von lächerlichen 1’889.99 zahlen. Das ist der maximale Solidaritätsbeitrag (=1% auf die Differenz von 126’001 und 315’000).

    Zusätzlich können Unternehmen von einem geringeren Anstieg der ALV-Beiträge profitieren. Diese geringere Beitragserhöhung finanziert man mit Leistungskürzungen. Die Büetzer (hauptsächlich die Jungen) sind also einmal mehr die Dummen, insbesondere dann, wenn sie der AVIG-Revision noch zustimmen.

    Wieso soll ein kinderloser unter 25-Jähriger, der 1 Jahr Beiträge gezahlt hat nur 9 Monate Leistungen beziehen können wenn ein kinderloser über 25-Jähriger der 1 Jahr Beiträge gezahlt hat 1 Jahr lang Leistungen beziehen kann? Diese Altersgrenze ist genauso willkürlich und ungerecht wie die Grenze von 315’000 beim Solidaritätsbeitrag.

  8. Zum Punkt 1 von Thomas:
    Wer im geltenden Gesetz nachliest (www.gesetze.ch), findet, dass dort der im Art. 90c steht:

    Konjunkturrisiko
    1 Erreicht der Schuldenstand des Ausgleichsfonds Ende Jahr 2,5 Prozent der von der Beitragspflicht erfassten Lohnsumme, so muss der Bundesrat innert einem Jahr eine Gesetzesrevision für eine Neuregelung der Finanzierung vorlegen. Er erhöht vorgängig den Beitragssatz nach Artikel 3 Absatz 2 um höchstens 0,5 Lohnprozente und den beitragspflichtigen Lohn um maximal das Zweieinhalbfache des versicherten Verdienstes. Für den Betrag zwischen dem Höchstbetrag und dem Zweieinhalbfachen des versicherten Verdienstes darf der Beitrag höchstens 1 Prozent betragen.

    Also ist wird nur die Zahl von 0.5 Prozentpunkte auf 0.3 Prozentpunkte geändert.

  9. Das ist falsch Joachim. Bitte lese im Abstimmungsbüchlein die Seite 6.

    Was stimmt ist, dass bei einer Annahme der AVIG-Revision eine Erhöhung der ALV-Beiträge um 0.2% erfolgt und gleichzeitig Leistungskürzungen bei der ALV erfolgen. Mit der Beitragserhöhung will man zusätzliche Einnahmen von 646 Millionen Schweizerfranken generieren und mit den Leistungskürzungen will man 622 Millionen Schweizerfranken einsparen.

    Wenn die AVIG-Revision abgelehnt wird, gibt es eine Erhöhung der ALV-Beiträge von derzeit 2% auf 2.5%. Dafür gibt es aber keine Leistungskürzungen und das ist entscheident für Leute, die dereinst einmal auf die ALV angewiesen sein könnten weil sie z.B. keinen goldenen Fallschirm erhalten.

    Ungerecht bei der AVIG-Revision sind besonders zwei Dinge:
    1. Leute, die jünger als 25 Jahre als sind werden diskriminiert. Sie dürfen 12 Monate lang ALV-Beiträge einzahlen und dürfen dann aber im Falle von Arbeitslosikeit nur 9 Monate beziehen. Das ist eine ungerechte Schweinerei. Denn was konkret unterscheidet jemanden, der 24 Jahre alt ist von jemandem, der 25 Jahre alt ist???? Willkür pur ist das.

    2. Um die Schulden der ALV von 7 Milliarden Schweizerfranken abzubauen ist für eine befristete Zeit ein Solidaritätsbeitrag vorgesehen. Dieser wird auf nichtversicherte Lohnanteile zwischen 126’000 und 315’000 Schweizerfranken erhoben und beträgt 1%. Hier ist stossend, dass das Solidaritätsprozent nur bis 315’000 erhoben wird. Jeder, der mehr verdient (Einkommensmillionäre und Abzocker) lacht sich ins Fäustchen. Grund: Lese meinen Artikel, dort stehts geschrieben.

    Diejenigen, die von der AVIG-Revision profitieren sind die Reichen und die Arbeitgeber. Die Verlierer sind die Büetzer und die Jungen.

    Warum profitieren die Arbeitgeber?
    Weil sie bei einem JA zur AVIG-Revision nur 0.1% mehr ALV-Beiträge entrichten müssen. (ALV-Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.) Würde, die AVIG-Revision abgelehnt, dann müssten sie 0.25% mehr ALV-Beiträge entrichten, dafür gäbe es bei den Arbeitnehmern (Büetzern und Jungen) keine Leistungskürzungen.

Kommentare sind geschlossen.