Renten sichern heisst Bruttogewinn-Regel kippen!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 9. März 2010 | 2.934 mal gesehen

Schweizer FrankenOffenbar haben uns die Befürworter der Senkung des Mindestumwandlungssatzes so einiges verschwiegen. Wie der Tagesanzeiger heute berichtete, werden nur 90% der Renditen, die mit den Vorsorgegeldern erwirtschaftet werden den Arbeitnehmern gutgeschrieben. Die restlichen 10% fliessen in die Taschen der Versicherer. Würde man von der erzielten Rendite erst die diversen Kosten abziehen und dann von dem was übrig bleibt 10% an die Versicherer vergüten, könnte man allfällige Lücken bei den Versicherern nahezu stopfen.

Wie es scheint wollte man die Lücken aber in erster Linie auf Kosten der Arbeitnehmer stopfen. Die Gewinne der Versicherer wollte man nicht schmälern. Gut, dass sich das Volk diese Frechheit nicht hat bieten lassen.

Gemäss Tagesanzeiger haben wir die Brutto-Gewinnregel einem Kniefall von Bundesrat Hans-Rudolf Merz zu verdanken. Der Tagesanzeiger schreibt:

Dass das Gesetz überhaupt die Bruttogewinn-Regel vorsieht, ist laut FDP-Nationalrätin Christine Egerszegi auf Druck des Versicherungslobby geschehen. Im Jahr 2004 beriet das Parlament über die Revision des Bundesgesetztes über die berufliche Vorsorge (BVG). «Wir haben damals über die Bruttogewinn-Regel in der Kommission lange beraten. Allen war sonnenklar, dass sich die zehn Prozent auf den Nettogewinn beziehen», erklärt Egerszegi, die die Vorlage als Präsidentin der Kommission damals eng begleitete gegenüber «10vor10».

Die Verordnung, die Bundesrat Hans-Rudolf Merz damals dem Parlament präsentierte, bezog sich dann aber auf die Bruttogewinne, nachdem die Versicherer auf diese Regel gedrängt hätten. «Wir hatten damals den Eindruck, wir seien getäuscht worden», so die Aargauer Politikerin.

Quelle

Was man auch wissen sollte ist, dass 55% der Vorsorgegelder im überobligatorischen Teil versichert sind. Für diese Gelder gilt kein Mindestumwandlungssatz. Aus diesem Grund werden diese Vermögen mit einem wesentlich tieferen Zinssatz verzinst. Wenn die Kassen nun eine Mischrechnung zwischen der Verzinsung von obligatorischem Vermögen und überobligatorischen Vermögen machen, können sie den Mindestumwandlungssatz von 6.8%, der ab 2014 gilt, unterbieten.

Wir brauchen jetzt Transparenz! Die Performance, die Verzinsung und die Verwaltungskosten der einzelnen Kassen sind offenzulegen. Die Brutto-Gewinnklausel ist auf der Stelle aufzuheben. Ebenfalls sollte man eine Liberalisierung ins Auge fassen. Arbeitnehmer sollten sich ihre Pensionskasse selber aussuchen können. Wenn eine Kasse einen unattraktiven Mindestumwandlungssatz anbietet, sollte man ohne den Arbeitgeber wechseln zu müssen zu einer anderen Pensionskasse wechseln können. Das wäre nur gerecht!

Rate this post

2 Gedanken zu „Renten sichern heisst Bruttogewinn-Regel kippen!“

  1. Ich frage mich ob die Politiker das erkannt haben oder gewollt nicht wahr haben wollen. Der Fiskus erhält auch einen erheblichen Batzen von dem was an Verwaltungskosten abgezogen wird, deshalb wird es auch keine sinnvollere Lösung geben als den Sparer woanders zur Kasse zu bitten.

  2. Nun erkannt haben es viele Politiker und wollen es auch kippen. Doch wird es nicht so einfach sein. Die Lobby der Kassen ist sehr gross.

Kommentare sind geschlossen.