Regierungrat will Schweizer Pass verschenken

Von Alexander Müller veröffentlicht am 19. Dezember 2009 | 5.535 mal gesehen

Der Zürcher Regierungsrat hat dem Kantonsrat ein neues Bürgerrechtsgesetz zur Abstimmung vorgelegt. Wenn es nach dem Willen des Regierungsrats geht, sollen Ausländer künftig einen gesetzlichen Anspruch auf Einbürgerung haben. Sogar Verbrecher sollen in den Genuss der neuen Regelung kommen!

Diese kantonale Regelung geht weiter als vom Bund vorgeschrieben. Bei Einbürgerungsentscheiden müssen zwar Regeln eingehalten werden, doch ein Recht auf Einbürgerung, wie dies im neuen Bürgerrechtsgesetz vorgesehen ist, besteht keines.

Die nachfolgenden Paragraphen sollen nach dem Willen des Regierungsrats ins neue Bürgerrechtsgesetz:

§ 3. Ausländerinnen und Ausländer werden auf Gesuch hin in das Kantonsbürgerrecht und das Gemeindebürgerrecht aufgenommen, wenn sie die Voraussetzungen für die Erteilung der Einbürgerungsbewilligung des Bundes und die Voraussetzungen nach diesem Gesetz erfüllen.

Gemeinden dürfen also nur noch überprüfen ob die Anforderungen für eine Einbürgerung erfüllt sind. Ob sie jemanden einbürgern wollen oder nicht steht gar nicht mehr zu Debatte. Der Wille der betroffenen Bürger und der Gemeinde bleibt auf der Strecke. Mit Demokratie hat das nichts mehr zu tun. Diese ist ohnehin in Gefahr, wenn immer mehr Leute aus fremden antidemokratischen Kulturkreisen eingebürgert werden.

§ 4.
1) Die gesuchstellende Person muss bei Einreichung des Gesuchs seit mindestens drei Jahren Wohnsitz in der Gemeinde haben.
2) Hat die Person bei Einreichung des Gesuchs das 25. Altersjahr noch nicht vollendet, genügen zwei Jahre Wohnsitz im Kanton, wenn sie in der Schweiz während mindestens fünf Jahren den Unterricht auf Volksschulstufe oder Sekundarstufe II in deutscher Sprache besucht hat.

Ausländer, die 26 Jahre alt oder älter sind, sollen nachdem sie drei Jahre in einer Gemeinde gelebt haben ein Gesuch auf Einbürgerung einreichen dürfen. Ausländer, die das 25. Alterjahr noch nicht vollendet haben, bereits nach zwei Jahren. Bei wem klingeln die Alarmglocken noch nicht?

Die Erfahrung zeigt, dass Leute aus fremden Kulturkreisen nicht in dieser kurzen Zeit integriert werden können. Die Fristen sind viel zu kurz! Zudem ist unklar, wieso man die Frist bis zum Alter von 25 Jahren verkürzt. Volljährig wird man im Alter von 18 Jahren und nicht mit 26. Sind jugendliche Schläger aus fernen Ländern ausserhalb der EU leichter integrierbar als wohlerzogene und gutausgebildete EU-Bürger, die 26 oder älter sind? Werden hier ältere Leute ohne trifftigen Grund diskriminiert?

Immerhin wird vorausgesetzt, dass die Rechtsordnung beachtet wird.

§ 7.
1) Die gesuchstellende Person muss die schweizerische Rechtsordnung beachten.
2) Bei Erwachsenen setzt dies voraus, dass
a. der Strafregisterauszug für Privatpersonen keine Einträge aufweist,
b. bei Verurteilungen gestützt auf das Jugendstrafgesetz vom 20. Juni 2003 die Fristen gemäss Abs. 3 verstrichen sind,
c. kein Strafverfahren gegen sie hängig ist.
3) Bei Jugendlichen setzt dies voraus, dass
a. sie innerhalb der letzten fünf Jahre vor Einreichung des Gesuchs nicht wegen eines Verbrechens verurteilt worden sind,
b. sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Einreichung des Gesuchs nicht wegen eines Vergehens verurteilt worden sind,
c. kein Strafverfahren gegen sie hängig ist.

Doch leider zu früh gefreut. Nach dem Entwurf des Zürcher Regierungsrats, können auch Verbrecher das Bürgerrecht erlangen. Sie müssen nur die Fristenregelung beachten. In meinen Augen macht diese Fristenregelung keinen Sinn. Oder wollen wir tatsächlich Verbrecher einbürgern? Der Schweizer Pass ist sehr begehrt! Wir sollten ihn nicht verschenken und schon gar nicht an Kriminelle.

Quelle der zitierten Paragraphen: Entwurf Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG)

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10 Gedanken zu „Regierungrat will Schweizer Pass verschenken“

  1. Alexander
    nach Bundesgesetz müssen die Ausländer 12 Jahre in der Schweiz sein, und hier heisst es nach der Voraussetzung des Bundes. Also muss die Person 12 Jahre in der Schweiz sein. Einfach die letzten 3 in der Gemeinde wo das Gesuch gestellt wird.

  2. Trix, anbei der genaue Wortlaut von Art. 15 des Bundesgesetzes über den Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (Quelle):

    Art. 15 – Wohnsitzerfordernisse

    1) Das Gesuch um Bewilligung kann nur der Ausländer stellen, der während insgesamt zwölf Jahren in der Schweiz gewohnt hat, wovon drei in den letzten fünf Jahren vor Einreichung des Gesuches.

    2) Für die Frist von zwölf Jahren wird die Zeit, während welcher der Bewerber zwischen seinem vollendeten 10. und 20. Lebensjahr in der Schweiz gelebt hat, doppelt gerechnet.1

    3) Stellen Ehegatten gemeinsam ein Gesuch um Bewilligung und erfüllt der eine die Erfordernisse von Absatz 1 oder 2, so genügt für den andern ein Wohnsitz von insgesamt fünf Jahren in der Schweiz, wovon ein Jahr unmittelbar vor der Gesuchstellung, sofern er seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem andern Ehegatten lebt.2

    4) Die Fristen von Absatz 3 gelten auch für einen Gesuchsteller, dessen Ehegatte bereits allein eingebürgert worden ist.

    5) Für die eingetragene Partnerin einer Schweizer Bürgerin oder den eingetragenen Partner eines Schweizer Bürgers genügt ein Wohnsitz von insgesamt fünf Jahren in der Schweiz, wovon ein Jahr unmittelbar vor der Gesuchstellung, sofern sie oder er seit drei Jahren in eingetragener Partnerschaft mit der Schweizer Bürgerin oder dem Schweizer Bürger lebt.

    6) Für eingetragene Partnerschaften zwischen ausländischen Staatsangehörigen gelten die Absätze 3 und 4 sinngemäss.

    Das heisst, dass ein Ausländer nicht am Stück ohne Unterbruch 12 Jahre lang in der Schweiz gelebt haben muss! Zudem wird die Zeit, die er zwischen seinem 10 und 20 Lebensjahr in der Schweiz gelebt hat doppelt gerechnet! Bei Ehegatten, braucht es nur 5 Jahre (Gefahr für Scheinehen) und zwar selbst dann, wenn einer der Ehegatten ein eingebürgerter Schweizer ist!!! Erinnert an den Fall Comagic.

  3. „Bei Ehegatten, braucht es nur 5 Jahre (Gefahr für Scheinehen) und zwar selbst dann, wenn einer der Ehegatten ein eingebürgerter Schweizer ist!!!“

    Also sollte man verschiedene Stufen von Schweizern einführen ?

  4. Dort geht es mir im Wesentlichen um das Problem mit Scheinehen. Der Schweizer Pass ist begehrt, Leute tun viel um ihn zu erhalten. Siehe Fall Comagic.

    Ich finde es nicht gut, dass man nach einer eingetragenen Partnerschaft von lediglich 3 Jahren mit einem Schweizer oder einem Ausländer, der die Bedingungen nach Abs. 1 + 2 erfüllt in den Genuss kommt bereits nach 5 Jahren Aufenthalt in der Schweiz eingebürgert werden zu können. Es ist im übrigen auch nicht gerecht gegenüber den ehrlichen Ausländern wenn Betrüger, die eine Ehe vorgaukeln schneller eingebürgert werden können. Die eingetragene Partnerschaft sollte mindestens 5 Jahre dauern.

    Ich bin kein Freund von Schnellverfahren. Gut Ding will Weile haben. Die Schweizer Staatsbürgerschaft ist sehr wertvoll. Ein Schweizer darf in einem Staat leben, der weitreichende Menschenrechte, Bürgerrechte und Freiheitsrechte garantiert. Das ist auf dieser Welt keine Selbstverständlichkeit. Diese Staatsbürgerschaft bedarf aber auch einer besonderen Verantwortung. Man darf sie nicht einfach jedem leichtfertig verleihen. Man gefährdet sonst unsere Demokratie. Nicht einmal unsere nächsten Nachbarn (Deutsche, Franzosen, Italiener und Österreicher) verstehen unsere Demokratie vollumfänglich. Wir müssen ihr Sorge tragen. Denn stellt euch vor was sonst passieren kann!

    Irgend ein Linker vom antidemokratischen Club Helvétique reicht eine Initiative ein, welche eine massive Einschränkung der demokratischen Bürgerrechte vorsieht. Frisch eingebürgerte Ausländer, die in einer Diktatur oder einem Gottesstaat (ist in etwa dasselbe) sozialisiert wurden, wissen dann womöglich gar nicht um was es geht und lassen sich zusammen mit den einheimischen Linken vom Rattenfänger des Club Helvétique einfangen und schon haben wir unsere Freiheits- und Bürgerrechte verloren.

  5. Ein Riesenproblem, das bisher niemand gewagt hat auf den Tisch zu bringen: Jedes Jahr fällt das Schweizer Bürgerrecht tausenden Menschen durch den Zufall der Geburt zu, einfach nur weil sie als Kind Schweizer Eltern in der Schweiz geboren werden. UNFASSBAR!!!! Viele dieser sogenannten „Schweizer“ werden nachher staatsfeindliches Gesindel, das es sich erdreistet, den rechten Populisten nicht jedes Wort nachzuplappern, sondern frecherweise Sachverhalte zu prüfen, empörende eigene Meinungen zu entwickeln und diese auch zu vertreten. Man sollte in der Schweiz geborenen Kindern erst dann das Bürgerrecht erteilen, sobald Sie ihre Unterschrift unter einen SVP-Mitgliedsvertrag setzen können, so nach dem ersten Schuljahr … und dann auch erst auf Probe bis zur ersten Volksabstimmung, nach genehmen Abstimmungsverhalten.

  6. Frank, Menschen die hier geboren werden und von Schweizer Eltern nach Schweizer Sitte erzogen werden, werden von frühester Kindheit mit den Sitten, den Bräuchen und der Kultur unseres Landes konfrontiert. Sie machen eine ganz andere Sozialisierung durch als das Menschen tun, die z.B. in der Türkei oder in Saudiarabien aufgewachsen sind.

    Es gibt regionale, kulturelle, religiöse, politische und demographische Unterschiede!

    Es kann mir niemand weissmachen, dass ein Türke in der Türkei einfach so eine Volksinitiative einreichen kann. In der Türkei kann man wegen Beleidigung des Türkentums bestraft werden! Stellt euch vor was geschehen würde, wenn man in der Schweiz Leute wegen Beleidigung der Schweiz bestrafen könnte. Es gäbe kaum einen Linken, der straffrei davonkäme.

    Der Multikulturalismus ist ein Experiment mit ungewissem Ausgang. Hier sind Zauberlehrlinge am Werk. Einige Resultate lassen sich bereits im angrenzenden Ausland erkennen. Zunehmende Brutalität bei Jugendlichen, brennende Banlieus in Frankreich, brennende Kirchen und Moscheen in Holland, Getthos in Deutschland usw. Die Probleme und der Hass nehmen zu. Ist es das was ihr wollt?

    Nochmals, die Schweizer Staatsbürgerschaft ist „NOCH“ viel wert. Wir sollten sie nicht leichtfertig verjubeln. Sonst sind alle Werte, die diese Staatsbürgerschaft ausmachen in Gefahr!

  7. Was Du schreibst, ist eigentlich vollkommen an dem Thema vorbei, das ich mit meinem Posting parodiere: das Leute, denen das Schweizer Bürgerrecht durch den Zufall der Geburt zugefallen ist, ein Riesengschiss drum machen, wenn es um Einbürgerungen von Ausländern geht. Leute wie Du sollten sich mal überlegen, WARUM in Frankreich die Banlieus brennen, warum es Ausländergettos gibt usw. … so lange Einheimische glauben, etwas besseres zu sein, und ein gut integrierter Ausländer wäre einer, der den Herrenmenschen seines Landes regelmässig die Füsse küsst, wird sich daran nichts ändern.

  8. Frank, du begreifst nicht um was es geht. Es ist naiv zu glauben, dass einer der in einem ganz anderen Land unter ganz anderen Lebensumständen aufgewachsen ist in 3-5 Jahren ein Mensch wird, der das Wesen unserer Demokratie und die Komplexität unserer Gesellschaft begriffen hat und dazu noch bereit ist sich anzupassen. Gerade die Auseinandersetzungen mit dem Islam beweisen ja, dass die Integration nicht so einfach ist. Folglich ist es grob fahrlässig solchen Leuten einfach so mir nichts dir nichts das Bürgerrecht nachzuschmeissen.

    Bisher haben wir vorallem von der geographischen, der kulturellen und der politischen-religiösen Differenz gesprochen. Nehmen wir doch noch die Demographische hinzu. Meinst du, dass unsere Welt heute die Gleiche wäre wenn heute an unserer Stelle, die Aktivdienstgeneration leben würde? Stell dir doch mal rein theoretisch vor was wäre, wenn man einfach mal so schnipp machen könnte und dann die Aktivdienstgeneration unsere Plätze einnehmen würde. Meinst du die würden in die EU wollen wenn die an unserer Stelle wären? Meinst du die wären dafür, dass man Armeewaffen im Zeughaus aufbewahrt? Meinst du die wären für erleichtere Einbürgerungsverfahren? Ich denke nicht.

    Fazit: Integration in eine fremde Gesellschaft ist eine anspruchsvolle Sache, die man nicht alleine mit dem Erlernen einer Landessprache meistert. Zudem braucht sowas Zeit. Wer für schnelle Verfahren ist, der will nicht, dass sich Zuwanderer integrieren und anpassen. Wer für schnelle Einbürgerungsverfahren ist, der will die Gesellschaft ändern. Genau das unterstelle ich den Linken. Sie wollen die Gesellschaft ändern. Darum geht es ihnen, leider ist es ihnen bereits gelungen. Wir passen uns immer mehr dem tieferen Niveau der EU an. Anpassung nach unten nennt man das.

  9. Es ist meiner Meinung nach sehr wohl möglich sich innert 2 Jahren komplett in die Schweiz zu integrieren. Dies wären natürlich nur Einzelfälle, aber die Ansicht, dass Zeit ein wichtiger Faktor bei der Integration ist, teile ich überhaupt nicht.

    Prinzipiell kann man durchaus die Anforderungen verschärfen. Man sollte durchaus mehr Sprachkenntniss verlangen, nicht unbedingt grammatikalisch, aber jemand, der einen Schweizer Pass will muss sich sehr gut in der ansässigen Landessprache verständigen können.

    Ich kenne Ausländer, die bessere „Schweizer“ sind als manche Person mit Schweizer Pass, die mehr für unsere Gesellschaft tun, die besser Bescheid wissen über unseren Staat und unser Leben und die sich auch mehr für die Zukunft der Schweiz interessieren.
    Die Zeit ist als Faktor für eine Einbürgerung sicherlich nicht relevant, der Wille und die Bereitschaft sind weit wichtiger.

  10. Sprache ist mehr als Kommunikation! Sprache ist auch Kultur. Um ein komplexes Land wie die Schweiz zu verstehen benötigt man Zeit.

    Selbstverständlich gibt es Leute, die sich schneller integrieren lassen als andere. Österreicher oder Deutsche lassen sich z.B. eher einfacher und schneller integrieren als Häftlinge aus Guantanamo oder Leute aus Pakistan oder dem Iran. Es liegt auf der Hand, dass sich Leute aus ähnlichen Kulturkreisen, die ähnliche Wertvorstellungen haben schneller integrieren lassen.

    Bei der Integration geht es übrigens nicht darum ob jemand „besser“ ist als ein anderer. Wir sind hier keine Nazis, die Menschen bewerten wollen!!! Es geht darum ob ein Immigrant bereit ist sich in unseren Kulturraum zu integrieren und unsere Wertvorstellungen zu übernehmen. Man sollte nur Demokraten einbürgern. Faschisten, Monarchisten, Kommunisten und Islamisten sollte man nicht einbürgern. Denn diese Leute sind meiner Meinung nach eine Gefahr für die innere Sicherheit und den Frieden unseres Landes.

    Ausländern einfach das pauschale Recht auf Einbürgerung zu gewähren halte ich für falsch. Unser Bürgerrecht ist etwas wert. Wir Bürger sollten entscheiden dürfen wer es verliehen bekommt und wer nicht. Was man umsonst bekommt ist nichts wert. Wir brauchen eine intelligente Migrationspolitik, das setzt ein Bewusstsein für den Wert unseres Bürgerrechts und die Wertschätzung unserer Heimat voraus. Man lässt auch nicht einfach jeden Tubel in seine Wohnung oder sein Haus!

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