Rassismusverfahren: Justiz will nicht ermitteln

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. Februar 2015 | 2.405 mal gesehen

Im Kanton St. Gallen wollte ein eingebürgerter Schweizer türkischer Herkunft eine seiner Wohnungen nicht an Schweizer vermieten. Er versah seine Wohnungsanzeige deshalb mit dem Vermerk „keine CH“.

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Gegen den Vermieter gingen zwei Strafanzeigen beim Untersuchungsamt Altstätten der St. Galler Staatsanwaltschaft ein. Die erste Strafanzeige war von mir. Auch die Geschäftsführerin der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus äusserte sich in den Medien dazu.

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Quelle: Artikel der Zeitung 20min mit dem Titel „Vermieter will keine Schweizer in der Wohnung“ vom 5.9.2013

Nach mehr als einem Jahr Untätigkeit entschied sich die St. Galler Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Ermittlungen getätigt zu haben mit einer Nichtanhandnahmeverfügung einzustellen. Das ist ein Skandal sondergleichen. Rassendiskriminierung ist kein Kavaliersdelikt, da kann eine Untersuchungsbehörde ein Verfahren nicht einfach einstellen ohne ermittelt zu haben.

Trotzdem hat die Anklagekammer des St. Galler Kantonsgerichts die eigenwillige Nichtanhandnahmeverfügung der St. Galler Staatsanwaltschaft gestützt. Ich habe mich entschieden diese Verfügung zu publizieren, damit die öffentliche Kontrolle gewährleistet ist und die interessierte Bevölkerung erfährt wie willkürlich in der Schweiz Recht gesprochen wird. Hier könnt ihr euch die Verfügung vom 14. Januar 2015 ansehen.

Ich bin dazu geneigt den Fall an das Bundesgericht weiterzuziehen, denn so geht es nicht! Ich wurde im Kanton Zürich wegen einem Medienartikel einer Tagesanzeiger-Journalistin verhaftet. Zur Last wurde mir ein Tweet gelegt, den weder die Journalistin noch der Zürcher Staatsanwalt gesehen hatte. Das reichte der Zürcher Staatsanwaltschaft für eine Verhaftung!

Profirecherche von renommierter TA-Journalistin und Mama-Bloggerin
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In St. Gallen meinen die Justizbehörden hingegen, dass sie Rassismusverfahren einfach ohne ermitteln zu müssen mit einer Nichtanhandnahmeverfügung einstellen können. Nichtanhandnahmeverfügungen werden nur erlassen, wenn nicht ermittelt wurde bzw. die Staatsanwaltschaft sich weigert ein Verfahren anhand zu nehmen.

Bei einem Offizialdelikt muss die Staatsanwaltschaft von Amts wegen ermitteln. Es kann nicht sein, dass eine Staatsanwaltschaft bei einem Offizialdelikt nicht einmal ermittelt. Dass ein solches Verhalten dann auch noch vom St. Galler Kantonsgericht gedeckt wird, ist ein Skandal. Wann wacht die Bevölkerung endlich auf?

Ich habe übrigens auch die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus kontaktiert und um das gebeten, was diese Kommission gemäss ihrem Webauftritt anbietet. Ich habe um Beratung und Unterstützung gebeten. Bislang habe ich keine Antwort von dieser Kommission erhalten. Ich heisse eben weder Kreis noch Gibor sondern Müller, vielleicht liegt es ja daran.

So falsch und verlogen ist die Schweizer Gesinnungsjustiz!

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2 Gedanken zu „Rassismusverfahren: Justiz will nicht ermitteln“

  1. Auch ich habe das Urteil der Anklagekammer St. Gallen vor 14 Tagen der Eidgen. Kommission gegen Rassismus gesandt. Eine Antwort habe ich nicht erhalten. Um das Urteil an das Bundesgericht zu ziehen zu können, bleibt nur noch eine Frist bis Ende Februar 2015.Ein Nationalrat versprach mir, dieses Urteil mit einem politischen Vorstoss zu behandeln. Es kann ja nicht sein, dass „Keine Muslime“ strafbar ist und „Keine Schweizer“ erlaub seit.

  2. Diese von Linken und Leuten mit Migrationshintergrund geführte angeblich „eidgenössische“ Kommission scheint sich nicht für Anliegen von Schweizern zuständig zu fühlen. Eine Vizepräsidentin der „Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus“ dürfte aus demselben Land stammen wie der in diesem Verfahren Beschuldigte. Wer weiss, vielleicht wird da ja mit zweierlei Mass gemessen. Eine zeitgerechte Antwort ist ja wohl das Mindeste, was man erwarten darf. Ich erwäge einen Weiterzug ans Bundesgericht.

    Es kann nicht sein, dass eine Staatsanwaltschaft bei einem Offizialdelikt nicht einmal ermittelt. Dass ein solches Verhalten dann auch noch vom St. Galler Kantonsgericht gedeckt wird, ist ein Skandal. Wann wacht die Bevölkerung endlich auf?

    Vom „Nationalrat“ würde ich mir nicht zuviel versprechen. Im konkreten Fall wird kein neues Gesetz benötigt, es geht schlicht und einfach darum, dass dieses Gesetz gefälligst korrekt und für alle gleich anzuwenden ist. Ansonsten können wir dieses politische Gesinnungsgesetz wieder abschaffen.

    Abgesehen davon bildet der Nationalrat zusammen mit dem Ständerat zwar die gesetzgebende Gewalt der Schweiz, doch es gibt immer wieder Nationalräte, die offenbar die eigenen Gesetze nicht kennen. Siehe z.B. die beiden SVP-Nationalräte Christoph Mörgeli und Hans Fehr. Der Erstere kannte offenbar die kurze Frist für Antragsdelikte im Strafgesetz nicht und der andere wusste offenbar nicht, dass es nicht erlaubt ist abgewiesene Asylbewerber schwarz zu beschäftigen. Angesichts solcher Vertreter der Legislative unseres Landes erstaunen mich absurde, ungerechte, vage formulierte und beliebig auslegbare Gesetze nicht mehr. Die SVP ist die grösste Partei im Nationalrat und hat dadurch am meisten Mitglieder in den Kommissionen. Sie könnte viel mehr erreichen, wenn ihre Vertreter im Nationalrat etwas mehr von Gesetzen verstehen würden. Es mangelt dieser Partei ganz offensichtlich an Fachkompetenz und Sachverstand. Die SVP hat damit etwas mit den anderen grossen Schweizer Parteien gemeinsam. Der Schweiz fehlt eine kompetente politische Kraft, die mit den Missständen im Schein-Rechtsstaat rigoros aufräumt.

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