Rassismus im Schweizer Waffenrecht

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. Juli 2015 | 1.888 mal gesehen

In der Schweiz werden Menschen aufgrund ihrer Herkunft diskriminiert. So ist es Angehörigen bestimmter Staaten verboten eine Waffe zu erwerben. Bislang hat dies aber offenbar weder die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus noch die Medien, Georg Kreis, David Gibor und ihresgleichen gestört. Eine entsprechende Anfrage von mir an die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus blieb unbeantwortet.

Ich sehe in der im folgenden Bild gezeigten Regelung eine klare Form von Behördenrassismus. Es ist verfassungswidrig Menschen einzig aufgrund ihrer Herkunft pauschal zu diskriminieren, so wie dies offensichtlich Schweizer Behörden tun. Für mich ist klar, in der Schweiz gibt es staatlich verordneten Rassimus. Die Schweizer Rechtssprechung ist scheinheilig und verlogen.

Rassistisches Schweizer Waffengesetz?
Rassistisches Schweizer Waffengesetz?

Richter und Behörden legen die eigenen Gesetze bewusst falsch aus und schaffen am laufenden Band Unrecht. Entweder wird das Antirassismusgesetz und Art. 8 der Bundesverfassung abgeschafft oder aber es muss auch Albanern, Kosovaren, Serben, Türken usw. erlaubt sein in der Schweiz Waffen zu erwerben, zu besitzen, zu vermitteln usw. Alles andere ist verlogen, scheinheilig und nach Schweizer Recht rassistisch und verfassungswidrig.

Noch eine Anmerkung zum Antirassismusartikel. Er geht auf die Initiative jüdischer Kreise zurück, denen Revisionisten und Holocaustleugner ein Dorn im Auge waren. Er soll mit Diskriminierung, Strafverfolgung, Ausgrenzung und Unterdrückung privilegierte Bevölkerungsgruppen vor Diskriminierung schützen. Inzwischen wird der Artikel dermassen breit ausgelegt, dass selbst etwas, was eindeutig nichts mit Rassismus zu tun hat, als Rassismus stigmatisiert wird. Der Artikel wird von den Vertretern des Schweizer Rechtsstaats beliebig und willkürlich ausgelegt und interpretiert. Richter betreiben mit diesem Artikel Politik. Dabei strotzen Gerichtsurteile nur so von absurden Mutmassungen und wilden Interpretationen.

Paradoxerweise verstösst der Rechtsstaat selbst gegen den Antirassismusartikel und sogar gegen die Bundesverfassung, wie das Beispiel mit dem Waffengesetz belegt.

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2 Gedanken zu „Rassismus im Schweizer Waffenrecht“

  1. 1. Per Waffengesetzes Änderungen werden nur unbescholtene, rechtsschaffende und gesetzestreue Bürger, Sportschützen und Waffensammler erreicht, eingeschränkt und zum potentiellen Verbrecher abgestempelt, bis das Gegenteil bewiesen ist❗

    Kriminelle kaufen Waffen nicht im Geschäft, wo sie erst einen Waffen Erwerbsschein (SFR 80.-) beantragen müssen!
    Um dies zu können benötigen man einen aktuellen Strafregister Auszug (SFR 50.-) ohne Einträge!
    Man muss einen Fragebogen des Justiz und Sicherheits Departements ausfüllen, welcher ca. 50, teils recht vorverurteilende und intimen Fragen enthält ….
    Bis man dann diesen Erwerbsschein erteilt bekommt , vergehen ca. 4 Wochen, da das Amt für Sicherheit & Justitz diverse Abklärungen zum Antragsteller einzuholen hat.

    Der Kriminelle kauft die Waffe „auf der Gasse“!
    Diese Waffen kommen zu 90% aus dem Balkan, und wurden illegal in die Schweiz verbracht.
    Sie Sind günstiger wie im Fachhandel, und können innerhalb 2 h beschafft werden!

    NUR DER BRAVE BÜRGER UND SPORT SCHÜTZE IST SO DUMM UND LÄSST SICH FICHIEREN UND ENTWÜRDIGENDE FRAGEN STELLEN…!
    MUSS 4 WOCHEN WARTEN, IN DENEN ER POTENTIELL ALS ATTENTÄTER ANGESEHEN WIRD…..

    WIE NAIV MUSS MAN SEIM, ZU GLAUBEN, MAN KÖNNE GESETZLOSE MIT GESETZEN VON KRIMINELLEN TATEN ABHALTEN…..!

    Die Einwanderer aus den gewissen Staaten, welche im Waffengesetzes so „diskriminierend / Fremdenfeindlich“
    vermerkt sind, sind nicht so dumm sich fichieren zu lassen, und haben ausserdem kein Interesse ihre Waffen beim Händler zu kaufen, wo man 4 Wochen warten muss….!

    MIT MEHR GESETZEN ODER AUCH VERSCHÄRFUNGEN SCHON BESTEHENDER ARTIKEL WIRD KEIN EINZIGER KRIMINELLER EINGESCHRÄNKT, ENTWAFFNET ODER VON EINER TAT ABGEHALTEN❗ NICHT EIN EINZIGER❗

    NUR DIE RECHTSCHAFFENDEN BÜRGER WERDEN NOCH MEHR VERUNGLIMPFT, GEDÄNGELT UND DISKRIMINIERT❗

  2. Herr Hengartner, ich teile ihre Ansicht, dass sich Gesetzesbrecher nicht von Gesetzen abhalten lassen eine Straftat zu begehen. Aus diesem Grund werden Gesetzesbrecher ja Gesetzesbrecher genannt. 😉

    Was aber nicht geht ist, dass in der Schweiz einfach Menschen aufgrund ihrer Herkunft pauschal diskriminiert werden. Das ist nach Artikel 261bis StGB Rassismus. Insofern ist das Schweizer Waffenrecht Ausdruck von Behördenrassismus.

    Interessanterweise scheint das weder die eidgenössische Kommission gegen Rassismus, noch Georg Kreis, noch David Gibor, noch die jüdische Kultusgemeinde der Schweiz, noch die GRA-Stiftung, noch die Massenmedien zu kümmern. Mir zeigt das wie scheinheilig und verlogen das Antirassismusgesetz in der Schweiz ausgelegt und angewendet wird.

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