Raser verhaftet

Von Alexander Müller veröffentlicht am 25. Juni 2011 | 3.770 mal gesehen

Am frühen Samstagmorgen hat die Kantonspolizei Zürich zwei Raser auf der Autobahn A3 bei der Ausfahrt Thalwil aus dem Verkehr gezogen. Dabei wurden die Raser auf der Stelle verhaftet und ihre Fahrzeuge  eingezogen. Es handelt es sich um einen 21 jährigen Schweizer und einen 26 jährigen Mazedonier. Sie lieferten sich ein Rennen mit einer Geschwindigkeit von über 200 km/h. 

In Deutschland sind Geschwindigkeiten von über 200km/h stellenweise erlaubt, in der Schweiz sind jedoch maximal 120km/h auf Autobahnen erlaubt. Bis 1973 gab es auf Schweizer Autobahnen keine Tempolimite. Von 1974-1983 galt eine Tempolimite von 130km/h. Diese wurde aus Umweltschutzgründen unter dem Vorwand des Waldsterbens auf 120 km/h gesenkt. Trotz höheren Sicherheitsstandards und besserer Technik bei den Fahrzeugen wurde die Tempolimite seither nicht mehr erhöht.

Den Rasern drohen eine saftige Busse, ein Führerausweisentzug von mehreren Monaten bis auf unbestimmte Zeit und der Verlust ihres Autos. Der Einzug von Autos ist im Kanton Zürich eine gängige Praxis. Die Zürcher Staatsanwaltschaft stellt im Durchschnitt alle zwei Wochen ein Auto sicher. Dabei handelt es sich neben Autos von Rasern auch um beschlagnahmte Fahrzeuge von Lenkern, die trotz Führerausweisentzug gefahren sind. Die beschlagnahmten Fahrzeuge werden in privaten Garagen von Abschleppdiensten aufbewahrt. Für die Kosten von 250 Franken pro Monat muss der Lenker aufkommen. Die Autos bleiben so lange beschlagnahmt, bis die Staatsanwaltschaft keine Wiederholungsgefahr mehr sieht. Gegen eine Beschlagnahmeverfügung kann bei der Oberstaatsanwaltschaft rekurriert werden. Wird der Rekurs abgelehnt, muss der Lenker zusätzlich die Verfahrenskosten von einigen Hundert Franken zahlen. Bejaht der Staatsanwaltschaft eine Wiederholungsgefahr, wird das Auto im Rahmen des Strafbefehls verwertet und der Erlös für die Verfahrenskosten verwendet. Ein allfälliger Überschuss erhält der Lenker. Kommt der Fall vor Gericht, müssen die Richter über eine definitive Beschlagnahmung und Verwertung entscheiden.

Diese effiziente und knallharte Praxis geht RoadCross jedoch zu wenig weit. RoadCross fordert mit ihrer Raserinitiative mehrjährige Haftstrafen für Schnellfahrer. Die Initianten von RoadCross haben dabei willkürlich Limiten definiert, denen zufolge eine Haftstrafe angemessen erscheint. RoadCross glaubt mit Gefängnisstrafen die Zahl der Verkehrsdelikte senken zu können. Für die Kosten, die inhaftierte Raser während der Verbüssung ihrer Haft verursachen und die Resozialisierung danach, dürfen dann die Steuerzahler aufkommen.

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