Rambo-Methoden

Von Alexander Müller veröffentlicht am 22. September 2013 | 3.761 mal gesehen

Ein 21-jähriger Schweizer sitzt am vergangenen Mittwoch vor seiner Stammkneipe. Plötzlich wird er von Polizisten attackiert, zu Boden geworfen, mit Handschellen gefesselt und es werden ihm die Augen verbunden. Dann nehmen ihn die Polizisten mit in seine Wohnung und durchsuchen diese. Die darauffolgende Nacht verbringt er in Untersuchungshaft in einer Gefängniszelle.

Rambo-Polizei

Grund für dieses rabiate Vorgehen der Polizei ist eine Drohung, die am gleichen Tag in einer Berufsschule eingegangen ist. Sie verdächtigt den Verhafteten der Tat.

Auf ihr Vorgehen angesprochen, rechtfertigt sich die Polizei mit fragwürdigen Argumenten. Der Medienchef der Stadtpolizei Zürich wird in Medienartikeln wie folgt zitiert:

«Es war keine brutale Verhaftung, sondern eine konsequente. Wir hatten ­einen dringenden Tatverdacht. Die Verhaftung und die Hausdurchsuchung wurden von der Staatsanwaltschaft angeordnet. Er hat mit seinem Auftritt im Kampfanzug selber dazu beigetragen.»

Diese Rechtfertigung kann ich nicht ernst nehmen. Es kann doch nicht sein, dass die Polizei einen unbescholtenen Bürger vor einer Kneipe angreift, auf grobe Art und Weise verhaftet und ihn anschliessend einfach eine Nacht in Untersuchungshaft steckt. Das Tragen eines Kampfanzugs rechtfertigt dieses Vorgehen jedenfalls mit Sicherheit nicht.

Eine verdächtige Person ist ja noch lange nicht schuldig! Von der Polizei darf man erwarten, dass sie einen Tatverdächtigen auf zivilisierte Weise zur Befragung mit auf den Polizeiposten bringt. Eine Untersuchungshaft ist ebenfalls nicht gerechtfertigt zumal die Beamten bei der Hausdurchsuchung offenbar ja keine Anhaltspunkte gefunden haben, welche ihren Tatverdacht erhärten.

Diese Aktion wirft wieder einmal ein schlechtes Licht auf die Zürcher Staatsanwaltschaft, welche die Verhaftung offenbar angeordnet hatte. Die Zürcher Staatsanwaltschaft kann doch nicht einfach Leute verhaften lassen, ohne dass ernsthafte Gründe für einen dringenden Tatverdacht vorliegen. Das Tragen eines Tarnanzugs ist meiner Ansicht nach jedenfalls noch kein Grund für einen dringenden Tatverdacht.

Sollte der verdächtigte junge Mann tatsächlich unschuldig sein, so rate ich ihm eine Staatshaftungs-klage einzureichen und eine Aufsichtsbeschwerde zu prüfen. Ein solch rabiates Vorgehen der Polizei, wie es in den Medien geschildert wird, ist inakzeptabel!

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16 Gedanken zu „Rambo-Methoden“

  1. Herr Müller, da müsste man erstens das genauere Umfeld der Sache kennen und zweitens auch jenes des betroffenen jungen Mannes. Sie lassen das alles sehr im Diffusen und prangern gleichzeitig die Polizie an, die offensichtlich nur ihre Arbeit macht. Oder sprechen Sie auch direkter eigener Erfharung, weil Sie es selbst waren?

    Wurde der Mann zu Unrecht festgenommen, wird er entlassen. Die von Ihnen dargelegten Rambomethoden lassen sich nicht verifizieren, eben auch wegen dem Ablauf und der Umstände. Ihre Finger zeigen m, E. ins Leere und Sie machen sich das sehr einfach.

    Wäen es aber tatsächlich Rambomethoden, sollten Sie dafür sorgen, dass die betroffenen Polizisten alle zu den Freiwilligen der Armee werden, denn genau das wird sich dort entwickeln, wenn wir die allg. Wehrpflicht abschaffen und eine Berufsarmee anstreben..

  2. Ja, ja Herr Selk, als es darum ging mich vorzuverurteilen waren Sie auch nicht so zurückhaltend wie in diesem Fall. Wie fair ist das denn? Im vorliegenden Fall liegt folgendes bereits auf dem Tisch:

    1. Die Polizei hat nicht bestritten, den Mann auf den Boden geworfen zu haben, ihn mit Handschellen gefesselt zu haben, ihm die Augen verbunden zu haben und ihn eine Nacht in Untersuchungshaft gesteckt zu haben.

    2. Der Mann galt lediglich als Verdächtiger. Ein Verdächtiger ist noch kein rechtmässig verurteilter Straftäter. Ein Verdächtiger ist lediglich jemand, der von einem anderen verdächtigt wird.

    Ich Hinterfrage in meinem Artikel das Vorgehen der Polizei. Die Polizei rechtfertigt ihr Vorgehen mit einem Tatverdacht, der sich darauf stützt, dass der Mann Tarnkleidung anhatte. Das war offenbar auch der Grund, welcher die Zürcher Staatsanwaltschaft dazu bewogt einen Strafbefehl auszustellen. Siehe Aussage von Marco Cortesi.

    Zitat Marco Cortesi

    «Wir hatten ­einen dringenden Tatverdacht. Die Verhaftung und die Hausdurchsuchung wurden von der Staatsanwaltschaft angeordnet. Er hat mit seinem Auftritt im Kampfanzug selber dazu beigetragen.»

    Hier muss man sich doch einfach einmal die Frage stellen ob ein solches Vorgehen, gegen einen unbescholtenen offenbar noch nicht vorbestraften Bürger gerechtfertigt ist. Ich bin klar der Meinung, dass ein solches Vorgehen nicht gerechtfertigt ist. Meiner Meinung nach hätte es gereicht zu dem Mann hinzugehen, sich als Polizei zu erkennen zu geben und den Mann aufzufordern mitzukommen. Sie hätten ihm dann den Durchsuchungsbefehl zeigen können, seine Wohnung durchsuchen können und den Mann zur Befragung mit auf den Polizeiposten nehmen oder der Staatsanwaltschaft zuführen können. Jemanden ohne hinreichenden Tatverdacht einfach einmal in aller Öffentlichkeit auf rabiate Weise festnehmen und eine Nacht lang einsperren ist eine Schweinerei.

    Das Problem wird wohl bei der Auslegung dessen liegen, was ein dringender Tatverdacht ist. Genügt das Tragen eines Tarnanzugs bereits als hinreichender Tatverdacht??? Ich meine nein.

    Ob der Mann letztendlich schuldig ist oder nicht lasse ich in meinem Artikel übrigens offen. Bitte nochmals genau lesen, was ich dort geschrieben habe. Ich rate ihm zu einer Staatshaftungsklage bzw. einer Aufsichtsbeschwerde sofern er unschuldig ist. Meiner Meinung nach muss man sich so etwas nicht gefallen lassen.

  3. Herr Müller, immer schön beim Thema bleiben. Was sagt die Polizei dazu? Gegen Willkür wäre ich auch, aber bitte den Ball mal etwas flacher halten. s’Grüessli

  4. Lesen Sie doch einmal was ich schreibe! Ich wiederhole mich. Aussage von Marco Cortesi von der Stadtpolizei:

    Zitat Marco Cortesi

    «Wir hatten ­einen dringenden Tatverdacht. Die Verhaftung und die Hausdurchsuchung wurden von der Staatsanwaltschaft angeordnet. Er hat mit seinem Auftritt im Kampfanzug selber dazu beigetragen.»

  5. Das sind halt Ami-Methoden, die kann man gut finden oder nicht. Sollte mal ein Polizist von einem Verdächtigen angeschossen oder gar erschossen werden schreien alle. Ich will solche Sachen nicht entscheiden müssen, als Kommandant würde ich da wahrscheinlich auch öfters zur Variante rabiat und sicher tendieren.

    Ob der Tatverdacht begründet war, keine Ahnung, das kannst du aber auch nicht wissen, ich finde das arg spekulativ, du weisst ja auch nicht welche Informationen die Polizei hat, ob sie den Medien alles mitgeteilt hat oder evtl. noch Infos zurückhält.

  6. Genau, so sehe ich das auch. Gilt im Übrigen auch für die Videoszene aus Winterthur, wo ein Polizist, einen Demonstranten einer unbewilligten Demo ’schubste‘. Sieht man nur diesen Ausschitt, ist die Sache heikel. Aber selbstverständlich können Randalierer unbewilligt tun und lassen, was sie wollen. Es ein der Fairness halber auch darauf hingewiesen, dass wir auch in diesem Falle die ‚Vorgeschichte‘ zu Schubsete nicht kennen. Und klar, sogleich ein Anwalt auch der Alternativszene, der seine Meinung abgeben darf.

  7. Jonas, ich bezweifle, dass du immer noch so reden würdest, wenn du selber betroffen wärst. Stell dir vor, du würdest friedlich in einer Gartenbeiz sitzen und ein Bier trinken. Plötzlich kommen vier Männer in Zivilkleidung auf dich zugerannt, packen dich ohne ein Wort zu sagen, reissen dich zu Boden, legen dir Handschellen an und verbinden dir die Augen. Würdest du das gut finden?

    Nachher rechtfertigt sich ein Polizeichef wie folgt: „Der Jonas war selber schuld, dass ihm das passiert ist, er hätte halt keine Tarnhose anziehen sollen.“

    Geht es eigentlich noch? So etwas ist einfach nicht akzeptabel. In USA ist es übrigens anders, dort geben sich die Polizeibeamten bei einer Festnahme lautstark zu erkennen indem sie rufen: „Police, get down on the ground!“

    Herr Selk, meiner Meinung nach kann man einen Mann, der friedlich an einem Sitzplatz einer Beiz sein Bier trinkt, nicht unbedingt als Randalierer bezeichnen. Dies selbst dann nicht, wenn er eine TAZ-Hose anhat.

  8. Lieber Her Müller, es scheint, dass Sie alle Ermittlungsdetails kennen, ich nicht. Ich gehe davon aus, dass die Polizei Gründe für ihr Verhalten hatte. Passierte mir das, das ist Ihre Frage, wäre ich auch nicht begeistert. Aber das ist dann Pech.

    Ich habe aber ein wenig das Gefühl, dass Sie den Schwarzen Peter unbedingt der Poliezi zuschieben wollen oder irre ich mich?

    Das das alles sich weitgehend im hypothetischen Raum bewegen, wir also nicht alle Fakten kennen, beschliesse ich hier meinen Beitrag dazu.

  9. Herr Selk, ich stütze mich bei meiner Annahme auf die Aussagen des Verdächtigten und von Marco Cortesi, dem Medienchef der Zürcher Stadtpolizei.

    Der Verdächtigte, der bei seiner Verhaftung vor seiner Stammbeiz Country Range in Buchs ZH sass, äussert sich wie folgt:

    «Plötzlich rennt einer auf mich zu und reisst mich vom Stuhl! Dann kommen zwei weitere Männer, drücken mich zu Boden. Fesseln mich mit Handschellen. Und verbinden mir die Augen. Ich wusste nicht, wer mich so brutal angreift.»

    Marco Cortesi von der Stadtpolizei wurde wie folgt zitiert:
    «Wir hatten ­einen dringenden Tatverdacht. Die Verhaftung und die Hausdurchsuchung wurden von der Staatsanwaltschaft angeordnet. Er hat mit seinem Auftritt im Kampfanzug selber dazu beigetragen.»

    Auf die Art und Weise der Verhaftung angesprochen meinte Cortesi:
    «Es war keine brutale Verhaftung, sondern eine konsequente.»

    Es bleibt offen, was Cortesi unter „konsequent“ versteht. Allerdings ist es unwahrscheinlich, dass es bei der Polizei Verhaftungen gibt, die nicht konsequent sind. Das war meiner Vermutung nach einfach eine Wortspielerei von Cortesi, der inzwischen Medienprofi ist.

    Ich habe kein Vertrauen mehr in Staatsanwälte und die Polizei, daher glaube ich in diesem Fall eher dem Verdächtigten als der Polizei.

  10. Wenn das der einzige Hinweis ist gehe ich mit Dir einig, ich kann aber nicht beurteilen wie die Faktenlage genau ist, das dürftest du auch nicht kennen solange du nicht Einsicht in die Ermittlungsakten gehabt hast wovon ich nicht ausgehe.

    Damit will ich sagen, Verhaftungen sollen verhältnismässig sein, wenn es genügend Hinweise gab, dass dieser Mann gedroht hat eine Schule hochgehen zu lassen kann man durchaus so vorgehen. Ob die Polizei hier alles verraten hat und wie die genaue Faktenlage ist weiss ich nicht. Sollte er unschuldig sein hast du natürlich Recht.

    Wer aber im Tarnanzug und wohl auch mit Waffe (Spielzeug glaub ich) in einer Schule rumläuft, naja, da gab es schon einige Beispiele die hier die Alarmglocken schrillen lassen müssen. Hoffen wir dass wir auch in Zukunft von solchen Amokläufen verschont werden.

  11. Wow, dann ist das doch die Sache, die sich hier vor einigen Tagen abgespielt hat. Davon hat mir ein Kollege berichtet, der anscheinend das in Teilen unmittelbar miterlebt hat und ziemlich von der Rolle war. Das muss ziemlich heftig gewesen sein. Allerdings: mehr kann ich dazu auch nicht sagen. Wäre Ihrem Kollegen Unrecht widerfahren, müsste er sich einen Anwalt nehmen.

  12. Es handelt sich nicht um einen Kollegen von mir Herr Selk. Er soll Haftentschädigung beantragen, eine Staatshaftungsklage einreichen und eine Aufsichtsbeschwerde einreichen. Allenfalls auch noch eine Klage gegen die Polizeibeamten wegen möglicher Körperverletzung, sofern dies der Fall ist, und einen Strafantrag wegen Nötigung.

    Jonas, mir ist persönlich und im Detail ein Fall bekannt, da reichte der Staatsanwaltschaft bereits die Medienberichterstattung über eine Person um diese Festnehmen zu lassen und bei ihr eine Hausdurchsuchung anzuordnen. Dies völlig ungerechtfertigt! Ich sehe nicht ein, weshalb wir bei Kritik gegen die Polizei und die Staatsanwaltschaft mit zweierlei Mass messen sollten.

    Warum sollen die Alarmglocken schrillen, wenn jemand mit einem Tarnanzug und einer Waffe herumläuft? Ich habe gestern gleich zwei Leute mit TAZ und Sturmgewehr am Zürcher Hauptbahnhof herumlaufen gesehen. Ich selber bin auch schon so herumgelaufen als ich jünger war und noch Militärdienst leistete. Es ist für Soldaten sogar vorgeschrieben den TAZ zu tragen, wenn sie die Waffe dabei haben. Und wer im Wald einmal einen Jäger mit Tarnanzug und Waffe sieht, ruft wahrscheinlich auch nicht grad verängstigt die Polizei an oder? Was den Vorfall in der Schule angeht, der Verdächtigte sagt, dass er mit seinem Auftreten in der Schule Eindruck schinden wollte. Dass er dabei gedroht hat, ist nicht bekannt. Es wäre dann aber sicher bereits zu einem Polizeieinsatz gekommen, weshalb ich das ausschliesse. Ausserdem ist jener Vorfall schon über ein Jahr her. Was kommt als nächstes Jonas? Muss künftig jeder, der früher als Jugendlicher mal mit einer Waffe Eindruck schinden wollte mit einer Verhaftung rechnen wenn mal wieder irgendwo eine Drohung eingeht? Geht es noch?

  13. Na ja, das martialische Aussehen hat vielleicht auch einen visuellen Grund. Abgesehen von mögl. Verfehlungen der Polizei (sind ja auch nur Menschen), dürfen wir aber wohl feststellen, dass sich gewisse Gruppen immer mehr erdreisten, unseren Behörden auf der Nase herum zu tanzen und die Entwicklung muss im Interesse Aller gestoppt werden.

  14. Na ja Herr Selk, da kann man geteilter Ansicht sein. Wenn Sie mit gewissen Gruppen Wirtschaftsflüchtlinge meinen, die sich als Asylbedürftige ausgeben, dann sehe ich das sogar ähnlich. Wenn sie aber Opfer von Justizwillkür und Polizeigewalt meinen, dann bin ich anderer Ansicht.

    Die Aussage „sind ja auch nur Menschen“ kann ich nicht akzeptieren. Diese faule Ausrede kann jeder bringen, der einen Seich gemacht hat, auch die Gefängnisleitung, die Anthamatten den Kauf eines Messers erlaubt hat. Die könnten jetzt kommen und sagen: „Sorry, da haben wir einen Fehler gemacht, wir sind eben auch nur Menschen.“

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