Prüfung von Revisionsstellen genügend?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 29. Januar 2012 | 1.481 mal gesehen

Wie wir wissen, wurde im Fall Hildebrand die Wirtschaftsprüfungsfirma PricewaterhouseCoopers (PWC) damit beauftragt, die Transaktionen von Hildebrand zu überprüfen. Wir wissen ebenfalls, dass der Bericht der PWC auf keine regelwidrigen Transaktionen von Hildebrand hinwies. Der Bankrat der Nationalbank verwendete den Bericht von PWC dann als Persilschein um Hildebrand reinzuwaschen. Dies überzeugte den Bundesrat der Sache nicht mehr weiter nachzugehen und Herrn Hildebrand den Rücken zu stärken. Auch die Medien, mit Ausnahme der Weltwoche, waren damit weitgehend zufrieden und begnügen sich damit auf jene einzudreschen, welche sie für die Affäre Hildebrand verantwortlich machten.

Nun wissen wir aber auch, dass angangs Januar weitere Dokumente auftauchten, welche Hildebrand letztlich zum Rücktritt zwangen. Diese Dokumente lagen PWC nicht vor. Dies obwohl PWC sämtliche relevanten Unterlagen von der SNB und Hildebrand eingefordert hatte um die Transaktionen von Hildebrand zu prüfen. Hier liegt meiner Meinung nach ein wichtiges Problem, welches bei Wirtschaftsprüfungsfirmen besteht. Sie prüfen nach bestem Wissen und Gewissen. Das heisst, sie fragen nach und prüfen dann anhand der Unterlagen, welche sie vorgelegt bekommen. Wenn wichtige Dokumente fehlen, deren Existenz nicht einfach so angenommen werden kann, dann weiss das die Revisionsstelle schlicht und einfach nicht. Und somit sind auch ihre Prüfungsberichte letztlich nie über alle Zweifel erhaben.

Im Fall Hildebrand kam natürlich noch zusätzlich hinzu, dass das Bankreglement von Hildebrand und seinen Direktoriumskollegen selber geschrieben worden war. Wenn ich mein eigenes Reglement schreiben kann, dann ist es ja wohl gut möglich, dass ich nicht dagegen verstosse. Da ich es ja nach meinen eigenen Bedürfnissen verfassen kann. Das ist die zweite Tragödie im Fall Hildebrand. Hier haben insbesondere der Bankrat und der Bundesrat versagt. So unfähige und amateurhafte Aufsichtsbehörden gehören eindeutig ihres Amtes enthoben. Die härtesten Kontrollgesetze nützen nichts, wenn die Kontrolleure inkompetente Pfeifen sind.

Rate this post

Ein Gedanke zu „Prüfung von Revisionsstellen genügend?“

  1. leider sind die betrefenden personen und unternehmen zu fest verbandelt und verdienen an einander viel geld….!! objekivität kann da nicht erwartet werden leider…!!!

Kommentare sind geschlossen.