Oberstaatsanwaltschaft hebt Bundesgerichtsentscheid 1B_219/2016 auf!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. Dezember 2016 | 490 mal gesehen

Was für eine Farce! Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft bewilligt mir die amtliche Verteidigung doch noch. Dies nachdem mir das Schweizer Bundesgericht diese kurz zuvor mit einer absurden Begründung noch verweigert hatte. Damit hebt die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft den Bundesgerichtsentscheid 1B_219/2016 praktisch auf. Das Bundesgericht hatte in diesem Entscheid noch argumentiert, dass es eine amtliche Verteidigung in einem Strafverfahren nicht brauche, wenn dieses von einem Staatsanwalt geleitet werde.

Es ist schon erstaunlich was in unserer Bananenrepublik, die viele irrtümlich für einen Rechtsstaat halten, alles möglich ist. Zuerst verweigern sie mir über alle Instanzen hinweg in einem Strafverfahren zu Unrecht einen Pflichtverteidiger. Dann wird er mir doch noch gewährt obwohl das Bundesgericht noch im September 2016 ernsthaft die Ansicht vertrat, dass es in einem Strafverfahren keinen Pflichtverteidiger für eine beschuldigte Person brauche.

Die Schweizer Mainstream-Medien, hielten es nicht für nötig über die Sache zu berichten. Dies obwohl es von übergeordnetem öffentlichen Interesse ist, wenn das Bundesgericht die amtliche Verteidigung in Strafverfahren in Frage stellt und damit grundlegende Menschenrechte mit Füssen tritt. Die Mainstreammedien halten mir lieber jahrelang einen Tweet vor und erwähnen mich dabei namentlich. Dafür haben sie, angeblich im Namen der Pressefreiheit, gekämpft und erreicht, dass mich das Bundesgericht zur Person der Zeitgeschichte gekürt hat. Immerhin konnten sie damit erreichen, dass ich in der Schweiz praktisch nicht mehr gerichtlich gegen Persönlichkeitsverletzungen der Medien vorgehen kann.

Diese Farce und weitere Gerichtsurteile in diesem Stil zeigen auf wie weit Schweizer Richter gehen, wenn sie einen Verfahrensbeteiligten auf dem Kicker haben. Für mich ist klar, ich bin für diese Richter ein rotes Tuch. Deshalb muss ich mit ungerechten Urteilen zu meinem Schaden rechnen. Sie wollten mir ja noch nicht einmal ein halbwegs faires Verfahren gewähren!

Hier die Fakten

18.03.2016 – Abweisung amtliche Verteidigung

29.03.2016 – Beschwerde gegen Abweisungsverfügung

17.05.2016 – Urteil des Zürcher Obergerichts (Verweigert mir Pflichtverteidiger)

01.09.2016 – Bundesgerichtsentscheid (Verweigert mir Pflichtverteidiger)

16.12.2016 – Züricher Oberstaatsanwaltschaft (Gewährt mir Pflichtverteiger)

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Ein Gedanke zu „Oberstaatsanwaltschaft hebt Bundesgerichtsentscheid 1B_219/2016 auf!“

  1. Warum werden gegen mich Verfahren geführt? Ich lasse offen ob es darum geht einen politischen Gegner kaltzustellen oder sich auf seine Kosten zu bereichern. Tatsache ist, dass ich politisch kaltgestellt und finanziell erleichtert wurde obwohl ich niemanden auch nur ein Haar gekrümmt habe. Auch nicht mit dem sogenannten K-Tweet. Mir wurde aber in den vergangenen 5 Jahren massiv Schaden zugefügt und einige haben ganz offensichtlich die Ansicht, dass es noch nicht genug ist. Das Einzige was man mir wirklich vorwerfen kann ist, dass ich offen meine Meinung sage. Wer das tut, der muss in der Schweiz ganz offensichtlich einen sehr hohen Preis zahlen.

    Ich halte es für falsch, Menschen aufgrund ihrer Meinung zu verfolgen und zu unterdrücken. Das ist tiefstes Mittelalter und erinnert an die Verfolgung der sogenannten Häretiker. Das waren Leute, die es wagten eine vom Dogma der katholischen Kirche abweichende Meinung zu haben und sie dann auch noch kundtaten.

    Heute wurde bekannt, dass ein FDP-Politiker für ein Verbot des „LIES-KORANS“ ist. Ich halte das für falsch. Von einem Angehörigen einer liberalen Partei würde ich intelligentere Vorschläge erwarten. Ein solches Verbot ist ein Zeichen der Schwäche und Ratlosigkeit. Besser wäre es dem LIES-Koran etwas Intelligentes entgegenzusetzen. Zum Beispiel die Werte und Errungenschaften der Aufklärung. Doch dazu sind die Verfechter von Multikultur und Selbstverleugnung ganz offensichtlich nicht in der Lage. Unsere sogenannten „Eliten“ bzw. Machthaber erinnern mich an die Verfechter der Willkommenskultur in Deutschland, die mit ihrer Politik eine grosse Mitschuld am Anschlag in Berlin und den bereits zuvor erfolgten Anschlägen haben. Aber das ist nur meine Meinung, die mir in der Schweiz von einem arroganten Richter verboten werden kann. Es ist ja in der Schweiz so, dass Richter einem unverholen ihre Meinung sagen können, das man als Beschuldigter aber nicht wirklich kontern darf, da es dann nur noch schlimmer für einen wird. Sie wollten mich wegen dem K-Tweet verurteilen und haben alles, was ich gesagt habe, so verdreht und interpretiert, bis sie es gegen mich verwenden konnten. Deshalb ist es in einem Verfahren nicht ratsam auch nur etwas zu sagen.

    Besser Mund, Augen und Ohren verschliessen und gut Leben, hiess es im stalinistischen Russland. Es gilt heute wohl auch in der Schweiz. DOK über die Grosse Säuberung:

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