Neues von der St. Galler Staatsanwaltschaft

Von Alexander Müller veröffentlicht am 7. November 2014 | 2.044 mal gesehen

Im Januar 2014 reichte ich einen Strafantrag gegen einen unbekannten Täter ein, welcher mich öffentlich in meiner Ehre verletzte und beschimpfte. Der St. Galler Staatsanwaltschaft gelang es den Täter im März 2014 zu ermitteln. Er hat die Tat gestanden. Laut Einvernahmeprotokoll der Polizei hat er an der Einvernahme folgendes ausgesagt: „Abschliessend betone ich, meine Aussage ist nur ein Angriff auf seine Reputation (…).“ Die Sache ist eindeutig und der Fall könnte somit längst abgeschlossen sein, doch leider ist er aus unerfindlichen Gründen immer noch pendent. Warum die St. Galler Staatsanwaltschaft den Fall auf Eis gelegt hat, ist unklar und geht aus den Akten nicht hervor. Eigentlich gibt es im Schweizer Strafrecht ein Beschleunigungsgebot.

Vom Ermittlungserfolg der St. Galler Ermittlungsbehörden weiss ich übrigens erst seit heute. Dies nachdem ich um Akteneinsicht gebeten hatte, weil ich seit Monaten nichts mehr von der St. Galler Staatsanwaltschaft gehört hatte.

Hier mein Schreiben an den zuständigen St. Galler Staatsanwalt, in welchem ich mich über das weitere Vorgehen erkundige. Es wäre schön, wenn das Verfahren noch in diesem Jahr abgeschlossen werden könnte, zumal der Sachverhalt inzwischen geklärt ist.

Staatsanwaltschaft Altstätten
Schreiben an Staatsanwaltschaft

Was ist bloss los mit den Staatsanwälten in unserem Land? Wieso dauert da alles so lange und wieso halten es diese nicht für nötig Geschädigte darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Täter ermittelt wurden? Es kann doch nicht sein, dass der Täter seit März bekannt ist und obwohl er die Tat gestanden hat, der Geschädigte erst im November darüber in Kenntnis gesetzt wird! Hätte ich nicht um Akteneinsicht ersucht, wüsste ich es selbst heute noch nicht. Ist das Teil einer gegenüber Tätern freundlichen Schweizer Justizkultur?

Es ist eine Zumutung, dass Staatsanwälte Geschädigte solange im Ungewissen lassen! Das Beschleunigungsgebot ist klipp und klar. Artikel 5 der Strafprozessordnung besagt folgendes:

Die Strafbehörden nehmen die Strafverfahren unverzüglich an die Hand und bringen sie ohne unbegründete Verzögerung zum Abschluss.

Leider habe ich inzwischen die Erfahrung gemacht, dass ein solches Verhalten bei Schweizer Staatsanwälten kein Einzelfall, sondern eher die Regel ist. Das Beschleunigungsgebot scheint im Schweizer Rechtsstaat keinen hohen Stellenwert zu haben. Ich konnte in den Akten dieses Falles jedenfalls keine Begründung dafür finden, weshalb das Verfahren immer noch pendent ist obwohl der Täter seit März bekannt ist und er die Tat längst gestanden hat. Das kann es doch echt nicht sein!  Es ist im höchsten Masse unbefriedigend. Lernen angehende Schweizer Juristen ein solches Verhalten während ihrem Studium?

PS: In einem anderen Verfahren, für welches derselbe Staatsanwalt zuständig ist, erhielt ich im September ein Schreiben. In diesem Schreiben wurde angekündigt, dass im Oktober mit einem Entscheid zu rechnen sei. Inzwischen haben wir November und ich warte immer noch auf den Entscheid. Wer weiss, vielleicht ist der zuständige Staatsanwalt ja immer noch am überlegen wie er entscheiden soll. Im Schweizer Rechtsstaat darf man einfach keine Erwartungen haben und muss es nehmen wie es kommt und dann weiterkämpfen. Rechtssicherheit ist eine Illusion.

STA-SG1

 

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