Mit Sex und Erotik SRG-Gebühren senken

Von Alexander Müller veröffentlicht am 14. Mai 2011 | 7.143 mal gesehen

Mit mehr SEX und EROTIK könnte die SRG Marktanteile gewinnen. Sie könnte z.B. durch Sexwerbung, die vor oder nach erotischen Sendungen eingespielt wird, zusätzliche Einnahmen generieren. Mit diesen Einnahmen könnte die SRG Qualitätssendungen wie z.B. Sternstunde Philosophie oder Horizonte finanzieren. Das Gute daran wäre, dass eine Quersubventionierung ohne Gebührenerhöhung möglich wäre. Unter Umständen könnte man die Radio- und TV-Gebühren sogar senken.

Um dies zu realisieren wäre jedoch eine Gesetzesänderung notwendig. So müssten das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) sowie das Strafgesetzbuch (StGB) modernen Verhältnissen angepasst werden. Beim RTVG wären die Artikel 4 Abs. 1 und Artikel 5 zu ändern. Beim StGB wäre der Artikel 197 den Sitte- und Moralvorstellungen eines modernen Menschen anzupassen.

Das Schweizer Fernsehen müsste dabei seinem qualitativen Anspruch weiterhin gerecht werden. Dies würde dadurch gewährleistet indem nur qualitativ hochstehende Erotik- und Sex-Sendungen ausgestrahlt werden. Kein FSK16 oder FSK18-Müll aber auch kein Schmuddelsex, wie er auf ausländischen Mainstream-Kanälen zu sehen ist. Die Steigerung sexueller Erregung durch das öffentliche Fernsehen könnte zu einer höheren Geburtenrate führen. Dies hätte wiederum einen positiven Effekt auf unsere Altersvorsorge-Einrichtungen. Da es der umgekehrten Alterspyramide entgegenwirkt.

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