Meinungsfreiheit darf keine Grenzen haben

Von Alexander Müller veröffentlicht am 3. August 2016 | 2.881 mal gesehen

Heute beantwortete Michael Kaufmann einen Tweet von mir. Er ist Präsident der jungen CVP.  In seiner Antwort behauptete er, dass die Meinungsfreiheit Grenzen habe. Dann konkretisierte er seine Aussage in einem zweiten Tweet und sagte, dass rechtsextreme, linksextreme und radikale Aussagen nicht geduldet werden dürften und unterstellt mir eine solche. Das kann ich abgesehen davon, dass ich Kaufmanns Ansicht nicht teile, so nicht stehen lassen.

Michael Kaufmann von der CVP beantwortet einen Tweet von mir.
Michael Kaufmann von der CVP beantwortet einen Tweet von mir.

Mit der Bemerkung „wie es z.B. bei dir der Fall war“ spielte Kaufmann auf eine Aussage von mir auf Twitter an.

Ich hatte im Juni 2012 in Anspielung auf einen Zeitungsartikel über den Freispruch eines radikalen Islamisten in Basel auf Twitter folgendes geschrieben:

„Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht…diesmal für Moscheen, damit die Regierung endlich aufwacht.“

Damit wollte ich meiner Besorgnis über die Untätigkeit der Regierung gegenüber dem radikalen Islamismus Ausdruck verleihen. Die Aussage gleicht vom Sinn her einer Aussage des bekannten Philosophen Slavoj Zizek, der im Zusammenhang mit den Ereignissen in der letzten Silversternacht in Köln folgendes gesagt hatte:

„Vielleicht brauchen wir eine grössere Flüchtlingskrise, schlimmere Kriege und noch mehr Terror, damit wir endlich aufwachen.“

Während Zizek viel Verständnis für seine Aussage erntete, wurde mir von den Medien Rechtsextremismus und Rassismus unterstellt. Die Medien behaupteten sogar, dass ich eine Kristallnacht gegen Muslime gefordert hätte. Schliesslich wurde ich nach einer intensive Hetzjagd in den Medien und sozialen Netzwerken vor Gericht gestellt und für meine Aussage verurteilt. Die Richter ignorierten in der Urteilsbegründung den Kontext der Aussage und den Satzteil „damit die Regierung endlich aufwacht“. Dies weil ihrer Ansicht nach der letzte Satzteil keinen Sinn ergab. Sie behaupteten, dass ich diesen Zusatz nur geschrieben hätte um den rassistischen Hintergrund meiner Aussage zu verschleiern und interpretierten meine Aussage einfach willkürlich um. So mutmassten sie, dass es mir darum gegangen sei Muslime und Juden herabzusetzen und den Holocaust zu legitimieren. Die Argumentation dieser Richter entbehrt jeglicher Beweisgrundlage, sie ist absolut hirnrissig und schwachsinnig. Die Idee mir Legitimation des Holocaust zu unterstellen, stammte vom Privatkläger David Gibor. Er ist Jude und nahm das als Grund um sich als Privatkläger zu legitimieren. Gibor brachte das sogenannte „antisemitische Element“ meines Tweets ins Spiel indem er behauptete, mein Tweet würde die Reichskristallnacht und den Holocaust legitimieren. Er überbewertete dabei die Worte „braucht es wieder“ indem er mir unterstellte damit ausgesagt zu haben, dass es schon einmal eine Kristallnacht gebraucht hätte. Der Staatsanwalt wollte ursprünglich nicht darauf eingehen, wurde von seiner Regie bzw. den Strippenziehern dieser politischen Gesinnungsjustiz dann aber angehalten Gibor als Privatkläger und damit auch seine ergänzende Strafanzeige gutzuheissen. Ich wurde schliesslich einzig auf der Grundlage von Behauptungen und Interpretationen der Richter verurteilt. Die Wahrheit ist bei meiner Verurteilung komplett auf der Strecke geblieben. Auch der Grundsatz „in dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten“ wurde bei mir vollkommen ignoriert, dies obwohl keine Beweise vorhanden waren und sich die ganze Anklage einzig auf das Geständnis von mir stütze, dass ich auf Twitter die folgende Aussage getätigt hatte „Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht…diesmal für Moscheen, damit die Regierung endlich aufwacht.“ Hätte ich das nicht zugegeben, wäre ich freigesprochen worden. Hierbei ist zu sagen, dass ich morgens um 6.00 Uhr von der Polizei aus dem Bett geholt wurde und nach einer Hausdurchsuchung direkt der Staatsanwaltschaft zugeführt wurde, die mich unverzüglich unter Druck setze und eine Aussage von mir wollte, ehe ich einen Anwalt finden konnte. Da ich an meiner Aussage auf Twitter nichts strafbares sah, sah ich nicht ein, weshalb ich sie verleugnen sollte. Ausserdem hatte ich in der Nacht vor meiner Verhaftung einen schlechten Schlaf, da ich eine umfangreiche Medienhetze, einen massiven Shitstorm und meine Entlassung hinter mir hatte. Ich war deswegen psychisch angeschlagen, hatte jedoch keine Hilfe. Ich konnte mit niemandem reden und wusste nicht, was ich tun soll. Auch heute kann ich mit niemandem wirklich darüber reden, weil es niemanden interessiert und ich nach der Demontierung in den Massenmedien als Persona non grata von der Gesellschaft weitgehend ausgeschlossen worden bin. Ich musste mir mein Umfeld komplett neu aufbauen. Es besteht aus Menschen, die von der Sache nichts wissen oder aber nicht darüber sprechen. Ich spreche mit diesen Leuten nicht darüber, da ich es leid bin, mir immer wieder irgendwelchen Stuss darüber anzuhören bzw. irgendwelche stupiden Werturteile anzuhören, die mich wütend machen.

Als Grundlage für das mir zugefügte Leid und meine Verurteilung wurde ein politisches Gesinnungsgesetz herangezogen. Es findet sich unter Art. 261bis StGB und ist im Volksmund als Antirassismusgesetz bekannt. Dieses Gesetz wird hauptsächlich zu politischen Zwecken benutzt um politische Gegner mundtot zu machen, sie zu kriminalisieren und zu unterdrücken. Ein weiterer Nutzen dieses Gesetzes wird erkennbar, wenn man weiss, dass ich David Gibor und zwei Türken einen Schadenersatz von über CHF 18’000.00 zahlen musste. Sie hatten behauptet durch meinen Tweet rassistisch verletzt worden zu sein. Das Gesetz kann durchaus als Grundlage für ein Geschäftsmodell dienen.

Auf der anderen Seite stellte die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen Eduard Ith ein. Er hatte mich unter namentlicher Nennung öffentlich als „Dummkopf par excellente“ beschimpft und mir „Blödheit“ unterstellt. Ich hatte gegen ihn wegen Beschimpfung im Sinne von Art. 177 StGB geklagt.

Ehrverletzung und Beschimpfung durch Eduard ith
Ehrverletzung und Beschimpfung durch Eduard ith

Die Staatsanwalt begründete die Einstellung des Verfahrens gegen Ith wie folgt:

Einstellungsverfügung

Das zeigt, dass im Schweizer Rechtsstaat mit unterschiedlichen Ellen gemessen wird und das die Betroffenheit unterschiedlich beurteilt wird. Wenn mir einer „Dummkopf par excellente“ sagt, kommt er ungeschoren davon. Wenn ich einen Tweet schreibe, in welchem die Worte „Kristallnacht“ und „Moscheen“ vorkommen, muss ich angeblich Betroffenen einen Schadenersatz von über 18’000 Franken bezahlen. Dies obwohl in meinem Tweet weder Namen, noch eine Rasse oder Religion genannt wurden. Mein Tweet war auch keine Legitimation des Holocausts. Das Wort „Holocaust“ kam in meinem Tweet ja noch nicht einmal vor!

Nein zu Gesinnungsgesetzen!

Anders als Michael Kaufmann von der JCVP, bin ich klar gegen Gesinnungsgesetze wie Art. 261bis StGB. Ich habe im Gegensatz zu Michael Kaufmann den politischen Missbrauch dieses Gesetzes am eigenen Leib erfahren. Die Hetze gegen mich wegen meiner Äusserung auf Twitter führte zu meiner Entlassung, Verhaftung und gesellschaftlichen Ächtung. Die Arbeitslosenkasse verweigerte mir die Auszahlung von Arbeitslosengeldern. Sie begründete dies damit, dass ich wegen meines Tweets selber Schuld an meiner Entlassung gewesen sei. Die Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Entschädigungszahlung an den Juden und die beiden Türken beliefen sich schliesslich auf über 150’000 Franken. Hinzu kommen Einkommenseinbussen, fehlende Rentenzahlungen und und und. Weitere Kosten stehen noch aus, weil ich gerichtlich gegen linke, jüdische und islamistische Rufmörder vorgegangen bin, die sich in den Medien, in Medienmitteilungen und im Internet rufschädigend über ich geäussert haben. Leider war mein Vorgehen gegen die Rufmörder erfolglos, da mich Zürcher Oberrichter und Bundesrichter nach Beschwerden zweier Journalistinnen zur Person der Zeitgeschichte erklärten und mir damit Persönlichkeitsschutz verweigerten. Ist das noch verhältnismässig?

Mein Tweet hat niemanden wirklich weh getan. Weder David Gibor noch die beiden Türken haben meinen Tweet selber jemals im Original gesehen. Sie hätten ohne Medienhetze auch nie etwas davon erfahren. Dass von Linken, Juden und Türken wegen des Tweets gegen mich gehetzt wurde, hatte vor allem damit zu tun, dass ich SVP-Mitglied war. Die Hetzer wussten nicht einmal was ich geschrieben hatte, wie aus den folgenden Bildern hervorgeht:

Tagesanzeiger macht klar, dass keiner der linken Hetzer wirklich wusste, was ich getwittert habe.
Tagesanzeiger macht klar, dass keiner der linken Hetzer wirklich wusste, was ich getwittert habe.

dachantenne_Kristallnacht_Screenshot

Binswanger fragt den anonymen Rufmörder nach dem Zusammenhang,.
Binswanger fragt den anonymen Rufmörder nach dem Zusammenhang.

Meinungsfreiheit hat keine Grenzen!

Ebenfalls anders als Michael Kaufmann bin ich der Meinung, dass Meinungsfreiheit keine Grenzen hat. Dass es Gesetze gibt, die vor  Ehrverletzungen, Verleumdungen und Beschimpfungen schützen, finde ich gut. Doch das sind für mich keine Meinungsäusserungen. Meinungsäusserungen müssen hingegen auch dann zulässig sein, wenn sie von Dritten subjektiv als extrem empfunden werden. Wir brauchen keine Gesinnungsrichter, die uns wie kleine Kinder bevormunden und unterdrücken! In einer liberalen Gesellschaft braucht es keine Gesinnungsgesetze.

Ich bin froh, dass Liberale im Sonderbundskrieg gegen die konservativen Katholiken, aus denen die CVP hervorgegangen ist, gewonnen haben. Leider ist der Liberalismus in der Schweiz mittlerweile auf dem Rückzug, während religiös konservative Kräfte wieder an Macht gewinnen.

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5 Gedanken zu „Meinungsfreiheit darf keine Grenzen haben“

  1. Übrigens: Ich ringe mit dem Gedanken in den Freitod zu gehen. Denn ich habe keine Lust all den Arschlöcher, die mir wegen einem Tweet massiven Schaden zu gefügt haben jetzt dafür auch noch ein Leben lang Geld zahlen zu müssen. Für sowas gehe ich nicht mehr arbeiten und muss auch nicht mehr leben.

    Die Schweiz ist kein gerechter Rechtsstaat. Linke Journalisten haben mich wegen einem Tweet ins Verderben gehetzt und linke Richter haben das auch noch gutgeheissen, indem sie mich kurzerhand zur Person der Zeitgeschichte erklärten und mir damit die Persönlichkeitsrechte verweigerten, die anderen Menschen zustehen. Begründet haben sie es mit einem Tweet, denn keiner von ihnen je mit eigenen Augen gesehen hat. Was für elende Schwachköpfe das doch sind.

    Eigentlich wollte ich ja einmal ein Buch darüber schreiben um die Sache zu verarbeiten, doch indem das Verfahren über den Tweet auf fast vier Jahre ausgedehnt wurde und mich zahlreiche mit dem Tweet verbundene Zivilverfahren beschäftigten, kam ich nicht dazu. Jetzt wäre es eine Monsteraufgabe all die zusammengetragenen Fakten in einem Buch zu verarbeiten, das ohnehin keinen interessiert. Denn anders als es die linken Schwachkopf-Richter behaupten, interessiert mein Fall, ausser jenen, die gegen mich gehetzt haben, kaum einen. Die letzten Bundesgerichtsurteile die ich bekommen habe liegen seit Wochen ungeöffnet im Briefumschlag. Der Dreck mit seinem niederträchtigen Inhalt ist es gar nicht wert gelesen zu werden. Sie kommen ohnehin immer wieder mit dem gleichen Schwachsinn, der in etwa wie folgt lautet: „Du hast den Tweet geschrieben, also bist du jetzt eine Person der Zeitgeschichte. Du wurdest für deinen Tweet verurteilt, also darf man dich jetzt als Rassist und Antisemit diffamieren. Du hast den Tweet geschrieben, also darf man dich jetzt namentlich und mit Foto nennen, denn damit hast du dich zur Person der Zeitgeschichte gemacht. Du hast geschrieben „Vielleicht braucht es wieder eine Kristallnacht für Moscheen, damit die Regierung endlich aufwacht“ also darf man jetzt öffentlich sagen du hättest eine Kristallnacht gewünscht. Du hast diesen Tweet geschrieben als darf man dich jetzt Rechtsextremer nennen. usw. usf.“ So eine kranke Scheisse können linke Richter bringen und sie kommen in der Schweiz auch noch damit durch.

    Diese Wichser würden es auch noch zulassen, dass ein linker Drecksjournalist jemanden als Alkoholiker bezeichnet, der einmal in seinem Leben mit 0,8 Promille im Blut hinter dem Steuer seines Autos erwischt wurde. Denn sie legitimieren ja das ganze Unrecht, das mir angetan wurde, mit einem einzigen Tweet.

    1. Anstatt in den Freitod, gehen Sie doch viel einfacher ins deutschsprachige Ausland (D, A, LI oder Südtirol). Dort kennt Sie niemand.
      In der Schweiz (entschuldigen Sie) mag Sie eh fast niemand und wenn Sie vom Ausland aus bloggen, gilt wegen dem Territorialprinzip (oder so?) für Sie in diesem Moment das Schweizer Gesetz nicht, sondern das lokale. Machen Sie sich aber vorher mit den lokalen Gesetzen vertraut. Dann kann Ihnen kein Schweizer Jude wieder Geld abknöpfen für Ihre Äusserungen.

      1. Hallo Anonymer, es ist etwas differenzierter.

        In nichtpolitischen Vereinen, beim Einkaufen und auf der Strasse ist es kein Problem. Die Leute auf der Strasse usw. wissen gar nicht wer ich bin. Jene, die es in meinem weiteren Umfeld wissen machen mir keine Vorwürfe. Mir hat sogar schon ein politisch Linker gesagt, dass das was sie da mit mir veranstalten eine Schweinerei sei. Es denken darüber hinaus auch nicht alle Juden so wie David Gibor, wie sie mir klar signalisiert haben. Ich merke, dass es Leute gibt, die wissen was da für ein dreckiges Spiel mit mir gespielt wird.

        Problematisch sind die Persönlichkeitsverletzungen der Medien in Bezug auf die berufliche Karriere. Die Richter haben mich zur Person der Schweizer Zeitgeschichte erklärt, was die Medien nutzen um bei jeder Gelegenheit negativ über mich zu berichten. Als z.B. der Aargauer Nationalrat Glarner wegen einer Äusserung kritisiert wurde, erwähnten sie auf watson.ch gleich noch eine Liste mit anderen SVPlern bzw. Ehemaligen, die mit dem Gesetz in Konflikt gekommen seien. Auch ich kam dort natürlich wieder vor. Sie lassen mich also nicht in Ruhe und dies unabhängig davon ob ich etwas mache oder nicht. Wie verlogen diese ganze Medienberichterstattung ist, wird klar, wenn man sieht wie jetzt alle über BGE 1B_219/2016 schweigen. Dies obwohl es ein skandalöses Urteil ist, dass den Pflichtverteidiger im Strafverfahren in Frage stellt. Journalisten von der NZZ und vom Tagesanzeiger haben bis vor das Bundesgericht gekämpft um mich wegen einem Tweet, den kaum einer gesehen hat, über mehrere Jahre hinweg namentlich in die Pfanne hauen zu dürfen und meinen Ruf und meine berufliche Karriere nachhaltig und absichtlich zu stören. Die unfairen Richter haben diesen Dreckwerfern natürlich die Absolution erteilt und den Rücken gedeckt.

        Weglaufen ist nicht mein Ding. Ich habe mir etwas aufgebaut, das sie mir jetzt zwar kaputtmachen und wegnehmen, doch es ist nicht so, dass mich niemand mag. Sie müssen zwischen der Realität und dem was Ihnen in den Medien vorgegaukelt wird unterscheiden. Die Medienrealität ist nicht die Realität! Viele Leute, die mich wirklich kennen, wissen wie die Dinge wirklich stehen. Auch wenn gute Freunde rar sind. In Notzeiten erkennt man die wahren Freunde. Ausserdem gibt es eine seelische Komponente. Ich habe mich auch selber aus der Gesellschaft zurückgezogen, weil die Sache schmerzt und ich sie nicht überwunden habe. Einzig im sportlichen Bereich suche ich noch den Kontakt zur Gesellschaft zu halten und damit hat es sich. Die machen mich seelisch kaputt. Dies in voller Absicht. Und das wegen einer Aussage auf Twitter. Dass das in der Schweiz möglich ist, ist ein Armutszeugnis für die Gesellschaft, die Schweizer Medien und die Schweizer Justiz. Vor so etwas kann man nicht weglaufen und es würde auch nicht meinem Wesen entsprechen. Ich bin nicht der Typ Flüchtling und Asylant. Ich bin der, der auf dem Schlachtfeld drauf geht, wenn es sein muss. Sei es durch eine feindliche Kugel oder bei verzweifelter und aussichtsloser Lage durch eine eigene.

        1. Es ist wirklich lächerlich, was da abgezogen wurde. Die Aussage war vielleicht etwas suboptimal, aber die Medien haben sich natürlich sofort drauf gestürzt und Halbwahrheiten verbreitet. Und wenn der Ruf einmal ruiniert ist, interessiert die Wahrheit die Öffentlichkeit nachher nicht mehr. Dramatisch ist, dass die Justiz auch noch auf den Zug aufspringt. Die wird im Gegensatz zu den Medien von Steuergeldern bezahlt.

          Dazu kommt mir die Simpsons-Folge „Die Babysitterin und das Biest“ S06E09 in den Sinn: Homer wird völlig sinnlos der sexuellen Belästigung bezichtigt und es wird ein Riesenmediendrama draus. Als sich rausstellt, dass die Anschuldigung offensichtlich falsch ist, wird es nur sehr am Rande geklärt und niemanden interessiert es. Natürlich alles auf überspitzte, humorvolle Art. Vielleicht hilft Ihnen Lachen in dieser schweren Zeit etwas. Ich wünsche Ihnen viel Kraft für Ihre Zukunft.

          1. Ja, wenn es nicht so krass wäre, könnte ich drüber lachen so absurd ist es. Das Ganze ist ein abgekartetes Spiel, das politisch orchestriert wird. Die Drahtzieher können dabei im Dunkeln bleiben und hinter meinem Rücken wirken.

            Es ist einfach nicht richtig, wenn in unserem Land einige Leute soviel Macht haben, dass sie das Leben anderer Leute zerstören können und das wegen einer einzigen Äusserung auf Twitter. Tatsache ist, dass die Richter meine berechtigten Interessen in der Regel völlig ignorieren und die an mir begangenen Persönlichkeitsverletzungen mittlerweile sogar mit diesem Blog rechtfertigen. So sagen sie, ich würde ja auch über einige Verfahren auf diesem Blog berichten. Damit rechtfertigen sie dann die Verleumdungen. Nur, dieser Blog existiert schon seit 2007 und ich kam nicht wegen diesem Blog in die Medien. Ich kam wegen einer Aussage auf Twitter, die kaum einer gesehen hat, in die Medien. Die Medien haben bereits meine Persönlichkeitsrechte verletzt als sie sich noch fragten, was ich geschrieben habe.

            Hier der Beweis:

            Bislang wurde die Justiz von mir gezahlt und für die Anwälte der Rufmörder muss ich auch noch aufkommen. Ich selber kann mir keinen Anwalt leisten und ein Pflichtverteidiger wird mir verweigert.

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