Malediven: Niederlassungsrecht nur für Muslime

Von Alexander Müller veröffentlicht am 7. Februar 2012 | 2.766 mal gesehen

Das folgende Zitat habe ich heute in einem Artikel des Tagesanzeigers gefunden:

„Auf den Malediven kann sich nur dauerhaft aufhalten, wer ein Muslim ist.“

Wenn das wirklich stimmt, dann ist das äusserst diskriminierend. Man kann doch nicht einfach so bestimmen, dass in einem Land nur Anhänger einer bestimmten Religion auf Dauer leben dürfen. Für mich ist das eine völkerrechtswidrige Diskriminierung. Wieso interveniert der UNO-Menschenrechtsrat nicht?

Die Malediven sind übrigens kein Einzelfall. Auch in anderen islamischen Ländern werden Menschen, die mit dem Islam nichts am Hut haben, diskriminiert. Dabei geht es übrigens nicht nur um so lächerliche Dinge wie ob man nun ein Kreuz, einen Stern oder einen Halbmond im Klassenzimmer ertragen muss oder nicht. In islamischen Ländern wird Nichtmuslimen tatsächlich verboten bestimmte Orte zu betreten. Das folgende Bild zeigt, nur Muslime dürfen geradeaus fahren. Nichtmuslime müssen nach rechts abbiegen. Das ist nichts anderes als eine Diskriminierung!

Eigentlich würde das Völkerrecht ja für alle UNO-Mitgliedsstaaten gelten. Angewendet wird es offenbar aber lediglich von christlichen Ländern.  Gilt für Muslime anderes internationales Recht? Haben die  eine Extrawurst was Menschenrechte angeht?

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2 Gedanken zu „Malediven: Niederlassungsrecht nur für Muslime“

  1. Man kann doch nicht einfach so bestimmen, dass in einem Land nur Anhänger einer bestimmten Religion auf Dauer leben dürfen ?
    Warum eigentlich nicht ? Jeder Gemeinschaft hat das Recht, selber zu bestimmen, wen sie in ihrer Gemeinschaft aufnehmen will – eine de-facto Ablehnung ohne Begründung für alle Nicht-Muslime ist also grundsätzlich legitim.
    Natürlich muss die Maledivische Gemeinschaft aller anderen Gemeinschaften dann ebenfalls das Recht auf Selbstbestimmung einräumen, wer in die Gemeinschaft aufgenommen werden soll.
    Dies bedeutet, dass in anderen Gemeinschaften ein de-facto Kriterium angewandt werden kann, welches alle Muslime von der Aufnahme in die Gemeinschaft ausschliesst.

    .. ist das eine völkerrechtswidrige Diskriminierung ?
    Kann sein, aber dann ist dieses Völkerrecht falsch und nicht die Aufnahme oder Ablehnung neuer Mitglieder in eine bestehende Gemeinschaft.
    (siehe dazu auch „Regeln Menschlicher Gemeinschaften“ von Werner Klee)

  2. Hallo Werner, du fragst „warum eigentlich nicht?“

    Weil es die gegen die Religionsfreiheit ist. Es würde nämlich bedeuten, dass ein als Christ Geborener sein Land verlassen müsste, wenn er aus der Kirche austritt und z.B. Agnostiker wird. Daselbe gilt natürlich für Juden, Muslime etc. Die Religionsfreiheit wäre an Konsequenzen geknüpft, welche die persönliche Freiheit des Betreffenden erheblich einschränken würde. Man will vielleicht nicht gleich das Land verlassen müssen nur weil man nicht mehr an eine Religion glaubt.

    Wobei einige Religionen ohnehin keine Religionsfreiheit vorsehen. Im Islam ist der Abfall vom Islam (=Apostasie) ja ohnehin bereits eine Sünde (Verstoss gegen Gottes Wille). Religionen wie der Islam sehen eine Religionsfreiheit gar nicht vor. Im Islam werden sogenannte Buchreligionen lediglich vom Mainstream-Islam geduldet. Islamische Fundamentalisten haben aber zuweilen sogar mit dem Dulden von anderen Religionen Mühe. Siehe Nigeria (Boko Haram), Ägypten, Malediven etc.

    Ich bin strikt gegen religiöse Unterdrückung. Nur weil einer an etwas glaubt, hat er noch lange nicht das Recht das Leben von anderen Menschen einzuschränken.

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