Kritik am Aufsatz von Dr. Matthias Schwaibold

Von Alexander Müller veröffentlicht am 17. April 2016 | 2.829 mal gesehen

Mir wurde kürzlich ein Aufsatz von Dr. Matthias Schwaibold zugetragen. Schwaibold äussert sich darin über ein Verfahren, welches mich betrifft. Was er verschweigt ist, dass er in einem anderen Verfahren eine Prozessgegnerin von mir vertritt. Eventuell fühlt er sich als Jude auch von mir angegriffen, so wie der Jude David Gibor. Ich wurde ja wegen der Twittergeschichte von Juden und jüdischen Organisationen in mehreren öffentlichen Hetzschriften und Wortmeldungen angefeindet. Aus Gründen der Fairness hätte er dies erwähnen sollen. Wie meine Geschichte zeigt, kann ich von meinen Gegnern jedoch weder Anstand, Ehrlichkeit noch Fairness erwarten.

Zum Aufsatz von Schwaibold:

Er beginnt mit der Behauptung, dass der Kristallnacht-Tweet ein klarer Fall von Rassendiskriminierung sei. Schwaibold versucht damit und mit einem Werturteil über den Kristallnacht-Tweet mich in einem schlechten Licht darzustellen. Entgegen der wenig geistreichen Behauptung von Schwaibold ist der Kristallnacht-Tweet eben kein klarer Fall von Rassendiskriminierung. Das wird alleine schon dadurch deutlich, dass eben nicht alle Juristen die Auffassung von Schwaibold teilen. So äusserte sich Rechtsanwalt Konrad Jeker auf strafprozess.ch dahingehend, dass er nicht wisse, was am Kristallnacht-Tweet strafbar sei und weiter sprach er von einem „schwierigen Fall“.

Konrad Jeker auf Strafprozess.ch über das Urteil zum Kristallnacht-Tweet
Konrad Jeker auf Strafprozess.ch über das Urteil zum Kristallnacht-Tweet

Ebenfalls überhaupt nicht klar ist, welche Rasse denn mit dem Kristallnacht-Tweet diskriminiert werden soll. Das müsste es aber sein, wenn er ein klarer Fall von Rassendiskriminierung ist, wie Schwaibold behauptet. Zur Erinnerung nochmals den genauen Wortlaut der Aussage auf Twitter:

„Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht…diesmal für Moscheen, damit die Regierung endlich aufwacht.“

Wie für jeden intelligenten Menschen auf Anhieb erkennbar ist, wird im Tweet keine Rasse genannt und es wird auch niemand mit dem Tweet diskriminiert. Er kann also gar nicht rassendiskriminierend sein. Trotzdem behauptet Dr. Matthias Schwaibold das.

Der Tweet ähnelt übrigens von der Konstruktion her einer Aussage des Philosophen Slavoj Zizek. Zizek sagte:

„Vielleicht brauchen wir eine grössere Flüchtlingskrise, schlimmere Kriege und noch mehr Terror, damit wir endlich aufwachen“

Ob Dr. Matthias Schwaibold Zizeks Aussage ebenfalls für wenig geistreich und rassistisch hält?

Warum ich von allen Schweizer Gerichten verurteilt wurde, liegt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit an der einseitigen und vorverurteilenden Medienbericherstattung und an der politischen Schweizer Gesinnungsjustiz bzw. dem Schweizer Justizfilz. Jene, die in den 1980er Jahren Steine gegen die Polizei warfen, Häuser besetzten und Mao sowie weitere linke Massenmörder und RAF-Terroristen verehrten, sind jetzt in allen Gerichtsinstanzen mit Gesinnungsgenossen vertreten. Der Bundesgerichtsentscheid wurde u.a. von Bundesrichter Denys gefällt, einem Linksgrünen. Brauche ich noch zu erwähnen, dass die Jungen Grünen in zwei Medienmitteilungen ankündigten wegen des Kristallnacht-Tweets Strafanzeige gegen mich einzureichen? Da passt es ja, dass die Urteile dann u.a. von Grünen Richtern gefällt werden. Die Mehrheit der Medienschaffenden wiederum stellte mich in der Medienöffentlichkeit als bösartiges Monster dar. Sie erklärten dem Publikum weshalb der Kristallnacht-Tweet so verwerflich ist und wie er verstanden werden muss. Was ich wirklich gesagt hatte und in welchem Kontext, spielte dabei keine Rolle. So kam es zu einem Schauprozess, in welchem die ungerechte Verurteilung schon im Vorfeld beschlossene Sache war. Es ist ein Unrecht, welches eigentlich eher aus Diktaturen bekannt ist.

Matthias Schweibold ist befangen und parteiisch

Schwaibold ist ein Anwalt, der für Medienunternehmen arbeitet und deren Interessen vertritt. In einem Verfahren verteidigt er Ringier gegen mich. Zudem ist er Jude.  So wie David Gibor und all jene Schweizer Juden, die meinten, sie müssten mich angreifen, weil in meinem Tweet das Wort „Kristallnacht“ vorkam. Es ist daher kaum erstaunlich, dass er den Entscheid des Bundesgerichts gegen die Verfügung des Bezirksgerichts Uster als Sieg für die Medienfreiheit darstellt. Doch das ist es eben nicht. Es ist ein Sieg für jene, die meine Persönlichkeitsrechte verletzen wollten und es nach dem Entscheid des Zürcher Obergerichts und nach dem Bundesgerichtsentscheid in der NZZ auch taten.

Um was es bei der Verfügung des Bezirksgerichts Uster ging:

Die Verfügung des Bezirksgerichts Uster wurde im Vorfeld der erstinstanzlichen Gerichtsverhandlung über den Kristallnacht-Tweet erlassen. Der zuständige SVP-Richter wollte damit meine Persönlichkeitsrechte schützen. Anlass war eine Intervention von mir, nachdem ich aus einer Aktennotiz erfuhr, dass meine Gegner von der Türkischen Gemeinschaft Schweiz eine hohe Anzahl Zuschauer organisierten. Das Bezirksgericht wies in seiner Verfügung darauf hin, dass die Berichterstattung über ein Straverfahren normalerweise in anonymisierter Form erfolgt. Es verwies dabei auf die Rechtssprechung des Bundesgerichts. Laut BGE 129 III 529 steht das Informationsinteresse der Allgemeinheit dem Schutzinteresse der Prozessbeteiligten gegenüber. Deshalb erfolgt die Berichterstattung bei Strafverfahren normalerweise in anonymer Form.

Konkret ging es um die Frage ob es wirklich nötig ist wegen einem Strafverfahren über einen Tweet meine Arbeitsstelle ein weiteres Mal zu gefährden weil namentlich über mich berichtet wird. Ich hatte ja bereits einmal die Arbeitsstelle verloren weil die Medien wegen des Tweets in primitivster Art und Weise gegen mich gehetzt hatten. Der Bezirksrichter meinte, dass mein Interesse den Job zu behalten höher zu gewichten ist als das Interesse der Schweizer Medienschaffenden dafür zu sorgen, dass ich meine Arbeitsstelle wieder verliere. So kam diese Verfügung zustande.

Gegen die Verfügung reichten Liliane Minor vom Tagesanzeiger und Brigitte Hürlimann von der NZZ zwei vom Wortlaut her praktisch identische Beschwerden ein. Das Zürcher Obergericht hob die Verfügung daraufhin auf. Das Obergericht stützte zwar die Ansicht, dass die Berichterstattung bei einem Strafprozess  normalerweise in anonymer Form erfolgt, sagte aber, dass dies bei Personen der Zeitgeschichte nicht gelte. Es erklärte mich deshalb kurzerhand zur Person der Zeitgeschichte und begründete dies damit, dass ich auf Twitter provokativ getwittert hätte. Nach dieser bescheuerten Ansicht reicht es also bereits, auf Titter etwas zu schreiben, wovon sich andere provoziert fühlen, um zur Person der Zeitgeschichte ernannt zu werden.

Die beiden Journalistinnen zogen den Entscheid weiter, weil sie vom höchsten Gericht die Absolution suchten. Dieses gab ihnen in allen Punkten Recht und begründete seinen Entscheid damit, dass Gerichtsberichterstatter eine Besserstellung gegenüber dem übrigen Publikum zusteht. Indem die Verfügung aber nur die anwesenden Gerichtsberichterstatter betraf, seien diese gegenüber dem übrigen Publikum schlechter gestellt worden, was unzulässig sei.

Mit so einem Schwachsinn rechtfertigte das höchste Gericht der Schweiz die Erlaubnis für die Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte. Es versäumte es dabei, der Frage nachzugehen, ob es wirklich von übergeordnetem öffentlichen Interesse ist, den Angeklagten in einem Strafverfahren über einen Tweet namentlich zu nennen. Dies obwohl der Angeklagte einzig wegen der Bericherstattung wegen dieses Tweets ins Rampenlicht der Medienöffentlichkeit geriet. Der gesunde Menschenverstand sagt, dass das Zürcher Obergericht und das Bundesgericht falsch und menschenrechtswidrig entschieden haben. Doch die Macht und das Geld ist auf Seiten meiner Gegner und die behaupten wie Dr. Matthias Schwaibold freilich etwas anderes. Die Sache erinnert etwas an die Geschichte über des Kaisers neue Kleider. Was die Mächtigen und Autoritäten sagen, wird blind geglaubt, auch wenn es kreuzfalsch ist. Dies zumindest bei den Obrigkeitsgläubigen, bei jenen, die den Fall nicht im Detail kennen und bei jenen, denen der Gesunde Menschenverstand abhanden gekommen ist.

Ist die Medienfreiheit zur unnötigen Verletzung von Persönlichkeitsrechten sinnvoll?

Die Medienfreiheit war durch die Verfügung des Bezirksgerichts Uster nicht wesentlich tangiert. Die Verfügung untersagte es den Medien ja nicht über das Gerichtsverfahren zu berichten. Die Verfügung untersagte nur eine identifizierende Berichterstattung. Sie verpflichtete die Medienvertreter meine Persönlichkeitsrechte zu wahren. Es muss ja nicht die ganze Welt wissen, dass Alexander Müller jetzt wegen einem Tweet in Uster der Prozess gemacht wird. Das ist in etwa genauso interessant wie der Umstand, dass in China einmal ein Sack Reis umgefallen ist. Jene, die mir schaden wollten, wollten aber meine Persönlichkeitsrechte verletzen. Sie wollten identifizierend über mich berichten und sie haben es getan. Bei den Beschwerden von Minor und Hürlimann ging es sicher nicht um die Medienfreiheit. Es ist ja wohl lächerlich einzig wegen der Aufforderung die Persönlichkeitsrechte eines weitgehend unbekannten Angeklagten zu wahren bis vors Bundesgericht zu gehen und dabei zu behaupten, es ginge um die Medienfreiheit.

Ich kann mich kaum mehr wehren, da ich viel zu viele Gegner habe und mir jene Rechte, die als Errungenschaften unseres Rechtsstaats gerühmt werden, kategorisch verweigert werden. Jene, die Dreck auf mich werfen sind zahlreich. Unterstützer habe ich praktisch keine, ich muss mich alleine verteidigen. Meine Anträge auf eine Pflichtverteidigung und um unentgeltliche Rechtspflege werden regelmässig abgelehnt. Doch alles, was sie mir vorwerfen, dreht sich letztlich um eine einzige Aussage auf Twitter. Dafür machen sie mir seit bald vier Jahren das Leben zur Hölle und haben in ihrem offensichtlichen Sadismus die grösste Freude dabei. Das zeigt, dass hier die Verhältnismässigkeit und der gesunde Menschenverstand von Anfang an auf der Strecke geblieben sind.

Mich erinnern das ganze Affentheater und die Wortklauberei der Rabulistiker, die auf mich losgegangen sind, an die folgende Szene aus Monty Pythons Film „Das Leben des Brian“. Es geht um einen Mann der gesteinigt werden soll, weil er das Wort „Jehova“ gesagt hat. Mich wollen sie fertig machen weil ich in einem Tweet das Wort „Kristallnacht“ verwendet habe.

Aktennotiz
Gekippte Verfügung Bezirksgericht Uster
Beschwerde Hürlimann
Beschwerde Minor
Beschwerdeantwort meines Verteidigers
Urteil Zürcher Obergericht
Aufsatz von Dr. Matthias Schwaibold

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Ein Gedanke zu „Kritik am Aufsatz von Dr. Matthias Schwaibold“

  1. Nachtrag: Schwaibold wollte nicht, dass ich sein bereits im Forum Poenale veröffentlichtes Pamphlet auf meinem Blog zeige. Er schrieb mir einen schroffen Brief, in welchem er dessen Entfernung verlangte und weitere Massnahmen ankündigte. Da ich nicht auf die Spielchen des Stämpfliverlags und von Schwaibold einging, setzte Schwaibold den linksgrünen Zürcher Staatsanwalt Daniel Welti auf mich an. Die linksgrünen Zürcher Staatsanwälte machen diese Spielchen gegen mich immer wieder bereitwillig mit. Umgekehrt weisen sie aber Strafanzeigen von SVPlern sehr gerne voreilig mit Nichtanhandnahmeverfügungen ab. Daniel Welti lud mich zur Einvernahme vor und reichte wohl aus Ehrfurcht vor Schwaibold oder aus politischen Gründen Anklage gegen mich ein. Wie zu erwarten wurden die unbegründete Klage von Schwaibold und der Strafantrag des linksgrünen Staatsanwalts Daniel Welti vor Gericht abgewiesen und ich wurde freigesprochen. Schwaibold und der linksgrüne Staatsanwalt Daniel Welti haben eine Niederlage kassiert. Aber immerhin haben sie es geschafft, dass ich wegen so einer lächerlichen Sache vom Bündnerland nach Uster reisen musste um vor Gericht zu erscheinen. Vermutlich hat es mich auch meinen damaligen Job gekostet weil mein damaliger Arbeitgeber wegen diesem lächerlichen Strafverfahren, welches ja mit meinem Freispruch endete, Bammel bekam. So kann man auch Leute schikanieren. Staatsanwalt Daniel Welti, RA Schwaibold und der weitere Privatkläger RA David Gibor und dessen Anwalt Daniel Kettiger liessen sich entschuldigen und erschienen nicht vor Gericht. Die Sache war ihnen ganz offensichtlich nicht so wichtig. Es ist zu bezweiflen, dass die Zürcher Steuerzahler die durch diesen Leerlauf entstandenen Kosten gerne bezahlen. Bedanken dürfen sie sich beim Zürcher Staatsanwalt Daniel Welti und den Klägern.

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