Kosovareninserat – Bundesgericht setzt politische Rechtsprechung fort

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. April 2017 | 286 mal gesehen

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Das Bundesgericht in Lausanne bestätigt die Verurteilung des ehemaligen SVP-Generalsekretärs Martin Baltisser und der stellvertretenden SVP-Generalsekretärin Silvia Bär wegen Rassendiskriminierung.

Das Bundesgericht hat mit dem Urteil in Sachen Kosovareninserat leider einmal mehr seine Inkompetenz bewiesen. Sermin Faki, die Bundeshausredaktorin des Blick ist daher zu recht enttäuscht und äussert sich wie folgt, Zitat:

„Hier aber entstand der Eindruck, dass die Richter ihre politische Anschauung mit juristischen Interpretationen rechtfertigen.“ Quelle

Diese Einschätzung teile ich aus eigener Erfahrung. Die überwiegend linken Richter wollen dem Volk mit ihrer politischen Rechtsprechung, ihre politische Ideologie aufzwingen. Die Glaubwürdigkeit der Justiz ist damit dahin. Dasselbe trifft auf die Politik zu, die so eine Justiz zulässt.

Als es darum ging das Volk zu einem Ja für die Antirassismusstrafnorm zu gewinnen, wurde diesem noch vorgelogen, es gehe darum grobe rassistische Diskriminierungen zu ahnden. Heute wird im Zweifel bei einzelnen Äusserungen verurteilt. Dies selbst wenn gar kein Verstoss gegen die Antirassismusstrafnorm vorliegen kann, wie es beim  Kristallnacht-Tweet der Fall war. Sowohl beim Kosovareninserat als auch beim Kristallnacht-Tweet, hatte Rechtsanwalt David Gibor seine Finger mit seinen weit hergeholten Interpretationen massgebend im Spiel.

Bei politischen Dingen bzw. Gesinnungsgesetzen ist es in der Schweiz massgebend, welche Richter darüber urteilen.

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