Koran: Eine frauenfeindliche und rassistische Lehre

Von Alexander Müller veröffentlicht am 28. April 2015 | 3.226 mal gesehen

Laut dem Zürcher Obergericht ist es erlaubt, die im Koran verbreitete Lehre als frauenfeindlich und rassistisch zu bezeichnen. Ebenso ist es erlaubt den Islam als Kampfideologie, die weltweit eine Blutspur hinterlässt, zu bezeichnen. Ausserdem dürfen auch Exponenten von Religionen kritisiert werden. Hingegen ist es nicht erlaubt Muslime mit ihrer Religion gleichzusetzen. Denn das wäre nach Ansicht des Zürcher Obergerichts RassismusSchliesslich, so hält das Zürcher Obergericht fest, seien nicht alle Muslime Vergewaltiger.

Dies berichtete heute der Tagesanzeiger in einem Artikel, welcher uns Bürger über die Grenzen der Meinungsfreiheit aus Sicht von Zürcher Oberrichtern belehrt.

Darstellung von Mohammed bei der Teilnahme an einer wahrscheinlich von ihm in Auftrag gegebenen Enthauptung.
Darstellung von Mohammed bei der Teilnahme an einer wahrscheinlich von ihm in Auftrag gegebenen Enthauptung.

Für mich ist es eine Tatsache, dass wir in der Schweiz eine politische Gesinnungsjustiz haben. Dies belegen ja auch eindeutige Gesinnungsgesetze wie das Antirassismusgesetz, welches aus politischen Gründen mehrheitlich einseitig, unfair und ungerecht ausgelegt wird. Wenn es einem linksgrünen Bundesrichter nicht passt, dann entzieht er dem Schweizer Kläger einfach mit fadenscheinigen Argumenten die Privatklägerschaft. Ich habe darüber berichtet. Auf der anderen Seite haben Richter keine Mühe damit, Klägern der Türkischen Gemeinschaft Schweiz wegen einer Aussage auf Twitter über 18’000 Franken Schadenersatz zuzusprechen. Dies obwohl in der betreffenden Aussage weder Türken noch eine andere Personengruppe genannt wurde.

Gerechte und faire Verfahren können im Schweizer Rechtsstaat nicht erwartet werden. Hingegen darf man von Richtern saudumme, provokative und arrogante Sprüche und Häme erwarten. Doch gerade Richter, die nicht fähig sind faire Verfahren zu gewährleisten, sollten es unterlassen andere Leute moralisch zu verurteilen. Sie zeigen damit nämlich nur wie moralisch verkommen und hinterhältig die verlogene Schweizer Gesinnungsjustiz ist.

Gerichtsverfahren bzw. politische Schauprozesse für die Medien könnten wir uns in der Schweiz eigentlich sparen. Dies, da ja die Urteile in der Regel bereits vor einer Gerichtsverhandlung feststehen und vom Referenten bereits im Vorfeld verfasst wurden. Solche vor einem Verfahren verfasste Vorurteile sind das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben sind.

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2 Gedanken zu „Koran: Eine frauenfeindliche und rassistische Lehre“

  1. Solche Richter sind eine Schande für die Schweiz. Sie tragen zum Untergang des Abendlandes bei und arbeiten dem IS in die Hände.

  2. Das sehe ich genauso wie Sie Herr Müller. Ich bedanke mich hiermit noch einmal herzlich für Ihre Spende. Ich kann sie jetzt gut gebrauchen. Obwohl ich in der Aussage, für welche ich verurteilt wurde, ausser der „Regierung“ weder Türken noch eine andere Personengruppe nannte, haben mich die unfairen Richter dazu verdonnert Türken der Türkischen Gemeinschaft Schweiz über 18’000 Franken Schadenersatz zu bezahlen. Dies für den unnötigen Aufwand, den ein medienbekannter Anwalt auf meine Kosten für seine Selbstdarstellung in den Medien betrieben hat. Unnötig deshalb, weil ja bereits die Staatsanwaltschaft aufgrund des Tatvorwurfs von Amtes wegen gegen mich ermittelt hatte. Ein Aufwand von Privatklägern, der 18’000 Franken rechtfertigt, war somit nicht nötig. Ich bin davon überzeugt, dass mir die Privatkläger bzw. ihr Anwalt nur zusätzlich schaden wollten. Er hat ja gegenüber den Medien selber gesagt, dass er eine harte Bestrafung wolle. Dafür hat er gleich selber gesorgt. Er hat vor Gericht meiner Meinung nach übrigens ein erbärmliches Bild abgegeben. Aber vielleicht, wer weiss, war das eine Inszenierung von ihm um bei den Richtern Mitleid zu erregen.

    Ein Mann mit Ehre hat sich den Autoritäten mit Würde zu stellen. Das habe ich getan obwohl die Richter die Autorität, welche sie Kraft ihres Amtes haben, missbraucht und daher nicht verdient haben. In der Schweiz tragen Oberrichter noch nicht einmal eine Robe, so schwach ist unser linker Rechtsstaat. Ich kann mit einem reinen Gewissen in den Spiegel schauen, denn ich weiss, dass ich zu Unrecht aus politischen Gründen von einer ungerechten Gesinnungsjustiz verurteilt wurde. Das ist durch die Häme und die unnötigen, provokanten und dummen Sprüche der Richter während und nach der Urteilsverkündung belegt. Bereits am Anfang der Verhandlung fragte mich ein Referent ob es richtig sei, dass ich einen Bachelor in Kommunikation hätte. Er wollte damit nur sicherstellen, dass er mir dies in seinem Urteil anschliessend zu meinem Nachteil auslegen kann. Wäre ich Maurer gewesen, hätte er sich wohl einen anderen Grund einfallen lassen. So unfair, hinterhältig und ungerecht war dieser Mann.

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