Kommentar zur Volksabstimmung vom 22.09.2013

Von Alexander Müller veröffentlicht am 22. September 2013 | 3.693 mal gesehen

Heute hat das Schweizer Stimmvolk zu meiner grossen Zufriedenheit ganz in meinem Sinne abgestimmt.

Mit Freude nehme ich zur Kenntnis, dass die Volksinitiative zur Abschaffung der Wehrpflicht vom Schweizer Stimmvolk wuchtig verworfen wurde. Die Initiative der Gemeinschaft Schweiz ohne Armee wurde von den Jungen Grünen und den JUSO unterstützt. Sie haben heute eine vernichtende Niederlage erlitten. Über 70% des Schweizer Stimmvolks, also mehr als 2/3 der Stimmberechtigten lehnen die Initiative der  Armeegegner ab! Das Stimmvolk hat sich mit seinem Entscheid somit klar für die Milizarmee ausgesprochen. Ausschlaggebend für diesen Entscheid dürfte die Erkenntnis sein, dass eine auf Freiwilligen beruhende Armee unweigerlich zu einer Berufsarmee führen würde. Dies weil es aufgrund der Situation auf dem Arbeitsmarkt schwierig geworden wäre qualifizierte Freiwillige für die Armee und den Zivildienst zu finden.

Ebenfalls erfreulich ist das deutliche JA zum neuen Arbeitsgesetz, welches eine Liberalisierung der Öffnungszeiten für Tankstellenshops an Hauptverkehrsachsen bringt. Das ist gut für den Schweizer Arbeitsmarkt und stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz.

Auch mit dem klaren Ja des Schweizer Stimmvolks zur längst fälligen Revision des Epidemiengesetzes von 1970 bin ich sehr zufrieden. Impfgegner und Bachblütenromantiker versuchten das Volk mit einer Angstkampagne vor angeblichen Zwangsimpfungen zu verängstigen. Das Volk hat mit dem klaren JA bewiesen, dass es diese Angstmacherei durchschaut hat. Das neue Gesetz bringt eine bessere Koordination der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen und ermöglich eine effizientere Bekämpfung von ansteckenden Krankheiten.

Auch die kantonale Vorlage in meinem Wohnkanton wurde ganz in meinem Sinne entschieden. Das Zürcher Stimmvolk lehnt die Initiative mit dem irreführenden Namen „für mehr Demokratie“ der Linken ab. Die Initiative wollte nicht mehr Demokratie sondern sie wollte das Stimm- und Wahlrecht für Ausländer auf Gemeindeebene einführen. Ich habe die Initiative abgelehnt weil sie die Rechte von Zürcher Stimmbürgern verwässert hätte. Wer mitreden will, der soll sich einbürgern lassen. Dazu muss er die für eine Einbürgerung notwendigen Voraussetzungen erfüllen!

Mit diesem Abstimmungsresultat bin ich sehr zufrieden. Die Mehrheit des Stimmvolkes hat so abgestimmt wie ich. Meine Stimmzettel:

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10 Gedanken zu „Kommentar zur Volksabstimmung vom 22.09.2013“

  1. Tja, wie von uns beiden vorausgesehen, von Dir erhofft und von mir befüchtet, ist das Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene abgelehnt worden. Traurig, denn es gibt keine rationalen Gründe dafür gut integrierten, steuerzahlenden Ausländern politische Teilhabe auf Gemeindeebene zu verweigern, nur solche wie Ausländerfeindlichkeit und eine irrationale Angst vor Fremdbestimmung. Es ist auf jeden Fall „weniger Demokratie“ wenn man Teile einer Gemeinschaft von der Mitbestimmung über Dinge, die diese Gemeinschaft betreffen ausschliesst.

  2. Doch es gibt rationale Gründe die gegen das Ausländerstimm- und Wahlrecht sprechen. Die Mehrheit der Stimmbürger im Kanton Zürich scheint das zum Glück auch so zu sehen wie ich.

    Wer mitbestimmen will, der muss die Voraussetzungen für die Bürgerrechte erfüllen. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, der kann sich einbürgern lassen und dann kann er mitreden.

  3. Auch die Idee das Stimmrecht nur an diejenigen zu vergeben welche die Voraussetzungen für Bürgerrechte erfüllen ist kein rationaler Grund, sondern nur eine willkürlich von Dir gesetzte Anforderung. Eigentlich wären z. B. Steuerzahlungen ein fairer Grund dafür Ausländern eine Mitbestimmung über die Verwendung der Steuereinnahmen zuzugestehen.

    Wenn man dazu noch Deine Argumentation „wer mitbestimmen will soll sich einbürgern lassen“ nimmt, Deinen Blog verfolgt und sieht wie „einbürgerungsfreundlich“ Du eigentlich bist erkennt man den eigentlichen Hintergrund Deiner Argumentation. Man siehe nur z. B. Deinen Kommentar aus 2009 zum Thema „Rechtsanspruch auf Einbürgerung bei erfüllten Voraussetzungen“.

    Könntest Du eigentlich damit leben in einer Firma zu arbeiten wo Dein Vorgesetzter ein Ausländer ist?

  4. Da irrst du dich Frank. Offenbar kennst du die Zürcher Kantonsverfassung nicht. Dort steht in Artikel 22 folgendes:

    A. Stimm- und Wahlrecht

    Art. 22 Das Stimm- und Wahlrecht und die weiteren politischen
    Rechte in Kantons- und Gemeindeangelegenheiten stehen allen Schweizerinnen und Schweizern zu, die im Kanton wohnen, das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben und in eidgenössischen Angelegenheiten
    stimmberechtigt sind.

    Die Initiative wollte diesen Artikel mit einem Absatz 2 ergänzen, welcher eine Ausweitung des Stimm- und Wahlrechts auf Ausländer für Gemeindeangelegenheiten vorsah. Aber das ist nicht in Ordnung, denn es macht Sinn, dass das Stimm- und Wahlrecht Schweizer Bürgern vorbehalten ist. Wer mitreden will, der soll die Anforderungen für eine Einbürgerung erfüllen. Wäre Artikel 22. im Sinne der linken Initianten geändert worden, hätten die Anforderungen für eine Einbürgerung umgangen werden können. Das ist jedoch nicht akzeptabel.

  5. Auch Dein letztes Posting enthält keine sachliche Argumentation. „Es macht Sinn“ schreibst Du, aber warum das so ist nicht. Auf diese Art und Weise macht es wenig Sinn weiterzudiskutieren, ich werde Dich auch nicht weiter bedrängen, ich weiss ja woher solche Entscheidungen wie die in Zürich vom Sonntag kommt.

  6. Frank gemäss der aktuellen Gesetzgebung kann ein Ausländer, der seit 12 Jahren in der Schweiz lebt einen Antrag auf die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung stellen. Die Linken wollen hier einfach mit einer Zwängerei Ausländern durch die Hintertüre Rechte zuschanzen, die Schweizer Bürgern vorbehalten sind. In Zürich wollten die Linken sogar Ausländer mitbestimmen lassen, die noch nicht einmal die Bedingungen für die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung erfüllen. So sah die Initiative vor bereits Ausländern ein Mitbestimmungsrecht zu gewähren die erst 10 Jahre in der Schweiz sind. Für etwas haben wir eine Staatsbürgerschaft mein lieber Frank!

  7. Das ist doch eine rein ideologische Diskussion, die einen würden ein Ausländerstimmrecht in Ordnung finden, die anderen wollen das nicht. Mit sachlicher Argumentation hat das relativ wenig zu tun, ich bin persönlich auf der Ja-Seite, kann aber durchaus verstehen wenn man das nicht will.

    Ich finde wir sollten einfach schauen, dass Leute welche gut integriert sind zügig und unkompliziert eingebürgert werden können, wir sollten weniger auf irgendwelche starren Fristen schauen sondern viel mehr die Leute genauer anschauen, die da SchweizerIn werden wollen. Wenn wir gut integrierte Personen einbürgern ist das ein Gewinn für die Schweiz.

  8. Wenn man Deine Aussagen betreffend „wer mitbestimmen will soll sich einbürgern lassen“ in Kontext setzt zu Deinen Standpunkten zu Einbürgerungsthemen über die letzten Jahre auf dailytalk.ch, kann man im Zusammenhang mit dem oben genannten Satz nur von Zynismus reden.

    Auch das Du kein Stimmrecht haben möchtest für Leute die die Kriterien für eine Einbürgerung noch nicht erfüllen ist für mich nicht rational. Speziell die Zeitdauer: auch die 12 Jahre Mindestaufenthalt sind kein Gradmesser dafür, wie integriert ein Ausländer ist.

    Und wir dürfen hier nicht vergessen um was es geht: es geht um Mitbestimmung auf Gemeindeebene, um die Verwendung von Steuergeldern (zu denen Ausländer auch beitragen) usw. Dein Kampf gegen Mitbestimmung z. B. über die Renovation des örtlichen Freibads oder ähnlichem von Leuten die mitbezahlen ist von der Basis her schon nicht rational begründbar.

    Lass es gut sein Alexander. Ich verfolge Deinen Blog jetzt einige Jahre und bilde mir meine Einschätzungen nicht nur aufgrund eines Beitrags, sondern im Kontext mit weiteren.

    Was Du vielleicht von mir noch nicht weisst: ich bin Ausländer, EU-Ausländer, seit 1992 in der Schweiz. Aber wie Du sicher mitbekommen hast an innenpolitischen Themen die Schweiz betreffend sehr interessiert. Ich würde allerdings schon deshalb nie die Einbürgerung beantragen weil „durch-den-Zufall-der-Geburt-Schweizer“ 😉 wie Du so ein Riesengschiss drum machen.

  9. Mitbestimmung sollte stets mit der Staatsbürgerschaft (bzw. dem schweizer Äquivalent) gekoppelt sein, allerdings sind die Voraussetzungen dafür in der Schweiz einzigartig hoch und sollten mMn gelockert werden.

    Nun meine Frage: Was spricht gegen ein Berufsheer?

  10. Herr Stöger, bei der Initiative über die Abschaffung der Wehrpflicht ging es nicht um die Einführung eines Berufsheers. Die Initianten wollten lediglich die Wehrpflicht abschaffen. Vorgesehen war eine auf Freiwilligen basierte Milizarmee. So etwas funktioniert aber nicht, da gute Leute in der Privatwirtschaft mehr Geld verdienen können als in der Armee und Berufstätige ohne bestehende Wehrpflicht nicht einfach vom Arbeitsplatz fernbleiben können. Es wäre somit zu Rekrutierungsproblemen gekommen.

    Zur Frage was gegen ein Berufsheer spricht: Grundsätzlich ist bei einem Berufsheer immer die Frage zu stellen wem es dient. Dem Volk oder demjenigen, der den Sold zahlt. Aus der Geschichte wissen wir, dass Söldner immer wieder in den Diensten von Kriegsfürsten, Tyrannen und Diktatoren standen und ohne weiteres auf die Bevölkerung losgegangen sind. Bei einer Milizarmee wäre das etwas schwieriger, da sie im Volk besser verankert ist. (Ausnahme: Bürgerkrieg) Ausserdem hat eine Milizarmee mehr defensiven Charakter, ist also ideal für ein neutrales Land, welches auf die Landesverteidigung ausgerichtet ist und auf internationale Einsätze verzichtet. Natürlich gäbe es auch Argumente, die für ein Berufsheer sprechen wie z.B. besser geeignet für Auslandeinsätze, Angriffskriege, die Unterdrückung eines Volks usw., doch das war nicht Gegenstand Ihrer Frage.

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