Kommentar zum Rücktritt von Ivo Romer

Von Alexander Müller veröffentlicht am 2. Dezember 2012 | 4.718 mal gesehen

Der Fall Ivo Romer zeigt einmal mehr, dass in der Schweiz Menschen aufgrund von Verunglimpfungen aus Amt und Würden gejagt werden ehe deren Schuld erwiesen ist.

Nachdem die Weltwoche enthüllte, dass gegen den Zuger FDP-Stadtrat Ivo Romer ermittelt wird, wurde dieser zum Rücktritt gedrängt. FDP-Präsident Philipp Müller forderte Medienberichten zufolge gar die Sistierung oder den Ausschluss von Romer aus der FDP. Dies obwohl Romer selbst erklärt haben soll, dass die Anschuldigungen gegen ihn jeglicher Grundlage entbehren.

Zurzeit ist unklar ob Romer schuldig oder unschuldig ist.  Mich ärgert die Art und Weise wie Politiker in der Öffentlichkeit vorverurteilt und von führenden Politiker-Kollegen verheizt werden. Gerade Nationalräte wie Philipp Müller sollten sich mit Schnellschüssen zurückhalten. Die Immunitätskommission des Nationalrats hat sich unlängst schützend hinter den Nationalratskollegen Alfred Heer gestellt als gegen diesen wegen Rassendiskriminierung ermittelt wurde. Heer ist immer noch Nationalrat, Präsident der SVP des Kantons Zürich und gerne gesehener Gast in der Talk Sendung „Sonntalk“ von Tele Züri. Offenbar sind vor dem Gesetz doch nicht alle gleich, trotz Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung.

Wie wärs, wenn wir in unserem Rechtsstaat mit Rücktrittsforderungen und Parteiausschlüssen erst einmal zuwarten, bis Leute in einem ordentlichen Verfahren freigesprochen oder verurteilt werden?

Ich finde die Aktionitis einiger Spitzenpolitiker vollkommen daneben. Es kann nicht angehen einzig aus Imagegründen verdiente Politiker aus Ämtern zu jagen bloss weil gegen diese in den Massenmedien Vorwürfe erhoben werden. Eine Lynchjustiz ist unseres Rechtsstaats unwürdig. Die Medien sind nicht die 3. Gewalt im Land! Dasselbe gilt für eine Strafuntersuchung, denn diese ist nicht gleichzusetzen mit einem Schuldspruch!

Unser Rechtsstaat verkommt zur Farce wenn die Justiz den Vorverurteilungen der Massenmedien hinterher hinkt. Die Medien schaffen sich heutzutage ihre Skandale mittels Dramatisierung und Diffamierung selbst. Es kann jedoch nicht die Aufgabe der Medien sein Urteile zu fällen. Die Medien sollen aufdecken, informieren und berichten. Sie sollen aber sachgerecht berichten und dabei ihrer Verantwortung gerecht werden. Mit Interpretationen und Spekulationen sollen sich sich zurückhalten. Es kann nicht sein, dass die Medien verurteilen ehe die Strafuntersuchungen gegen eine verdächtigte bzw. beschuldigte Person abgeschlossen sind. Journalisten sind keine Richter! Dazu fehlt ihnen in der Regel die Ausbildung.

Es ist ein Armutszeugnis für unseren Rechtsstaat, wenn Menschen ohne faires Verfahren und bevor etwas tatsächlich bewiesen ist zum Rücktritt aus ihren Ämtern gezwungen werden und man ihnen aus Imagegründen den Parteiaustritt nahelegt. Das ist Lynchjustiz aus dem finstersten Mittelalter. Jene die jetzt dreckeln sollten in den Spiegel schauen und sich an die 10 Gebote in der Bibel erinnern. Eines besagt, dass man nicht falsches Zeugnis über andere ablegen soll! Unsere verlogene Gesellschaft ist von einer Doppelmoral geprägt und die Empörung über andere scheint zum Volkssport verkommen zu sein.

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3 Gedanken zu „Kommentar zum Rücktritt von Ivo Romer“

  1. Nachtrag: Kann mir je­mand von den empörungsgeilen Le­sern un­se­rer hoch­ge­ach­te­ten Schwei­zer Hetz­me­dien sagen wes­halb die Staats­an­walt­schaft​ noch gegen Ivo Romer er­mit­telt? Denn ei­gent­lich hat die Welt­wo­che Romer doch schon längst überführt und verfügt über die er­for­der­li­chen Be­wei­se. Zu­min­dest gehe ich davon aus wenn ich lese was die auf ihrem Co­ver­blatt schrei­ben. Siehe Bild. Dort steht mit ab­so­lu­ter Be­stimmt­heit was Romer getan haben soll. Da steht nichts von mut­mass­lich oder An­ga­ben zu­folge oder so. Son­dern klipp und klar er hat dies und das ge­macht. Schon selt­sam, wenn die Me­dien schnel­ler er­mit­teln und aufklären als die Po­li­zei. Wofür brau­chen wir ei­gent­lich noch Po­li­zis­ten, Staatsanwälte und Richter? Die selbsternannte 4. Gewalt (Medien) richtet schneller und kostengünstiger als die 3. Gewalt. Die 4. Gewalt braucht dazu noch nicht einmal ein Verfahren. Die sagen einfach ohne fairen Prozess wie es ihrer Meinung nach ist und dann schlägt das Fallbeil zu.

    Weltwoche

  2. Wieso muss immer die Weltwoche zuerst den Fall Publik machen, bevor diese „unter den Teppich Wischerei“ aufgedeckt wird. Die Nachkommen dieser Frau hatten schon lange den Fall an die Behörden gemeldet (Vor-mundschaft + Anzeige).

  3. Herr Kopp, soweit ich informiert bin, hat die Weltwoche berichtet, dass gegen Herr Romer „ermittelt“ wird. Dass ist ein Zeichen dafür, dass es nicht unter den Teppich gewischt wurde, wie Sie behaupten. Denn wenn ermittelt wird, dann wird nicht unter den Teppich gewischt.

    Im übrigen ist festzuhalten, dass die Ermittlungsergebnisse noch nicht vorliegen. Folglich ist es verfrüht Herrn Romer zu lynchen. Zumal es ja sein könnte, dass die Ermittlungsergebnisse zum Freispruch von Herrn Romer führen könnten. Dann hätte der empörungsgeile Hassmob einen Unschuldigen gelyncht. Würden Sie das gut finden???

    Ermittlungen sind nicht gleichzusetzen mit einem Urteil. Ein Ermittlungserfahren dient dazu Beweise zu finden, die einen Verdacht erhärten oder entkräften. Je nach Ergebnis eines Ermittlungserfahrens wird entweder Strafantrag gestellt oder das Verfahren wird eingestellt. Auch wenn ein Strafantrag gestellt werden sollte, heisst das noch nicht, dass die Schuld erwiesen ist. Es kommt dann zu einem Gerichtsverfahren (nicht das Gleiche wie ein Ermittlungsverfahren). Das Gerichtsverfahren endet dann in einer Einstellung des Verfahrens, einer Verurteilung oder einem Freispruch. Dann kann noch der Istanzenweg bis zum Bundesgericht beschritten werden. Solange solche Verfahren dauern gilt die Unschuldsvermutung. Diese ist ein Menschenrecht. Bitte sehen Sie das ein!

    Übrigens es funktioniert heute nicht mehr so wie bei den Hexenprozessen des Mittelalters, wo die Aussage eines Nachbarn oder Neiders reichte um eine Hexe zu Foltern und anschliessend bei Anwesenheit eines empörungsgeilen und hysterischen Hassmobs auf dem Scheiterhaufen zu verbrennen.

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