Keine unentgeltliche Rechtspflege obwohl überschuldet

Von Alexander Müller veröffentlicht am 27. Juli 2016 | 1.639 mal gesehen

Mir wurde in der Schweiz ein Prozess wegen eines Tweets mit dem folgenden Wortlaut gemacht: „Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht…diesmal für Moscheen, damit die Regierung endlich aufwacht.“ Der Tweet gleicht sinngemäss der folgenden Aussage von Slavoj Zizek: „Vielleicht brauchen wir eine grössere Flüchtlingskrise, schlimmere Kriege und noch mehr Terror, damit wir endlich aufwachen.“ Zizek, darf seine Aussage machen, meine Aussage wurde von linken Richtern als strafbar eingestuft. Der Prozess über den Tweet wurde von den verantwortlichen Justizbehörden und dem Vertreter der Nebenkläger unnötig in die Länge gezogen und dauerte fast vier Jahre. Mir sind dadurch Kosten in der Höhe des Werts eines Schweizer Einfamilienhauses entstanden. Deshalb bin ich überschuldet und befinde mich in einer Schuldensanierung.

Klagen von mir gegen den Kanton Zürich und Medien, die meine Persönlichkeitsrechte verletzt haben, werden von der Justiz mit hohen Prozesskostenforderungen abgeblockt. Obwohl die Schweizer Justizbehörden wissen, dass ich kein Geld mehr habe und mich in einer Schuldensanierung befinde, verweigern sie mir konsequent die unentgeltliche Rechtspflege und treten damit Artikel 8 und Artikel 29 Absatz 3 der Schweizerischen Bundesverfassung mit Füssen. Laut Artikel 8 BV sollte vor dem Gesetz eigentlich jeder gleich sein. Mir wird aber im Gegensatz zu Asylbewerbern die unentgeltliche Rechtspflege verweigert. Einzig deshalb, weil ich Schweizer bin. Vielleicht wird mir die unentgeltliche Rechtspflege ja gewährt, wenn ich einen Asylantrag wegen politischer Verfolgung einreiche. Laut Artikel 29 BV hat Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, wer nicht über die erforderlichen Mittel für die Verfahrenskosten verfügt. Ich verfüge nachweislich nicht über die erforderlichen Mittel. Dennoch verweigern mir linke Richter die unentgeltliche Rechtspflege.

Ich kann mich leider nicht dagegen wehren, da die Schweiz ein Pseudorechtsstaat ist, in welchem linke Richter tun und lassen können was sie wollen. Da es in der Schweiz kein Verfassungsgericht gibt, gibt es niemanden, der den Richtern auf die Finger schaut und ihre Arbeit kontrolliert. Die Medien versagen in dieser Sache hinsichtlich Gewährleistung der öffentlichen Kontrolle komplett, da sie selber an der Geschichte über meinen Tweet als Täter beteiligt und somit befangen sind.

Aussage von Slavoj Zizek, Quelle
Aussage von Slavoj Zizek, Quelle

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2 Gedanken zu „Keine unentgeltliche Rechtspflege obwohl überschuldet“

  1. Ja Sie als alt-SVP-ler verlangen vom Staat Unterstützung. Aber da wundert eim nichts mehr. Gerade für SVP-Leute sind Eigeninitiative und Selbstverantwortung Fremdwörter; für alles rennen Sie und flennen beim Staat nach Geld – typisch

    1. Jetzt sage ich dir mal etwas du stinkfreches linkes Bubi. Ich bin seit 1992 berufstätig und habe mit hoher Wahrscheinlichkeit mehr Steuern gezahlt als so mancher Linke! Auch jetzt zahle ich noch Steuern und kriege vom Staat rein gar nichts geschenkt!

      Im Gegenteil, der Staat hat mich wegen einem einzigen harmlosen Tweet bevormundet und mir einen Schaden im Wert eines Schweizer Einfamilienhauses beschert. Man muss schon sehr bescheuert und links sein, wenn man es richtig findet, dass einer wegen einem harmlosen Tweet mit einer Strafe von mehreren hunderttausend Franken belegt wird!!!!!!!!!! Zumal ja selbst die Drecksjournalisten, die mir das angetan haben nicht einmal wussten was ich wirklich geschrieben habe, wie aus dem folgenden Bild hervorgeht. Noch bescheuerter ist es, mich deswegen zur Person der Zeitgeschichte zu erklären um mir auf diese Weise sämtliche Persönlichkeitsrechte verweigern zu können.


      Quelle: Tagesanzeiger

      Nachdem ich wegen der Medienhetzte den Job verlor, hat mir sogar die Arbeislosenkasse damals das Arbeitslosengeld verweigert, weil sie mir die Schuld darüber in die Schuhe schob, dass die linken Drecksmedien über mich berichteten und dabei meine Persönlichkeitsrechte massiv verletzten. Sie behauptete ich sei selbstverschuldet gekündigt worden weil ich den Tweet geschrieben habe, den kein Arschloch gesehen hat, aber über den die linken Drecksjournalisten so intensiv berichtet haben. Dabei kann ich sicher nichts dafür, wenn mir linke Drecksjournalisten jeden Scheissdreck vorwerfen, den ihnen von geisteskranken linksgrünen Hetzern eingetrichtert wurde um mir einen massiven Schaden zuzufügen. Was ja noch schlimmer ist, ist dass es den geisteskranken linken Hetzern immer noch nicht reicht und sie mich immer noch verfolgen und plagen. Ich wünsche jedem einzelnen, der sich darüber freut, was mir angetan wurde, dass er dasselbe erlebt.

      Was ich verlange ist, dass mir die Wichser vom Staat dieselben Rechte zugestehen, wie sie jedem dreckigen linken Schmarotzer und Wirtschaftsflüchtling auch zugestehen. Denn laut Artikel 8 der Bundesverfassung ist vor dem Gesetz jeder gleich zu behandeln, auch wenn das dir nicht passt!

      Laut Bundesverfassung Art. 29 Abs. 3 hat zudem jeder, der nicht über die erforderlichen Mittel verfügt Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, damit er seine Rechte geltend machen kann. Dass ich keine Mittel mehr habe ist die alleinige Schuld des Staats und der schwachsinnigen Wichser, die ihn auf dem Richterstuhl vertreten!!! Sie haben mich ausgeraubt wie eine Weihnachtsgans.

      Wenn ein linker Drecksack klagt, fordern die linken Schweinerichter keinen Prozesskostenvorschuss und wenn, dann einen von ein paar hundert Fränkli. Von Asylbewerbern wird grundsätzlich kein Prozesskostenvorschuss verlangt, obwohl jeder vor dem Gesetz gleich behandelt werden müsste!!! Von mir verlangen sie gleich ein paar tausend Franken um auf diese Weise das Verfahren zu verhindern. Sie wollen nämlich nicht, dass ich meine Rechte geltend machen kann. Die Zürcher Staatsanwaltschaft ist sogar der Meinung, dass ein 40 jähriger Schweizer keinen Pflichtverteidiger braucht!!! Wenn das nicht Rassismus im Sinne von Art. 261bis ist, was dann?

      Auch die Strafen sind im Übrigen nicht dieselben, ein Linker, der mir in einem Tweet dreckiges Schwein und Rassist sagte, wurde dafür mit einer lächerlichen Strafe von 2 Tagessätzen à 50 Franken AUF BEWÄHRUNG verurteilt. Eine Genugtuung wurde mir als Kläger verweigert und mir wurde zudem ein Grossteil der Gerichtskosten auferlegt. Die Argumentation der Grünen Richterin, ich sei selber schuld, da sich der Beklagte beim Lesen eines Zeitungsartikels über meinen Tweet geärgert habe und sich deshalb veranlasst gesehen habe mich zu beschimpfen. Abgesehen von der absurden Argumentation der inkompetenten linksgrünen Richterin, ist so eine Strafe im Vergleich zu dem, was mir wegen meinem Tweet aufgebürdet wurde, ein Hohn. Ich wurde dazu verbrummt dem Juden David Gibor und zwei Türken eine Entschädigung von über 18’000 Franken zu bezahlen weil in meinem Tweet die Worte „Kristallnacht“ und „Moscheen“ enthalten waren. Das lässt erkennen was wir für einen verkommenen und ungerechten Gesinnungs-Pseudorechtsstaat haben. Wenn mir einer Dreckschwein sagt, bekomme ich keine Genugtuung, wenn in meinem Tweet Kristallnacht und Moscheen steht, muss ich dafür über 18’000 Franken Genugtuung zahlen. Wer hier die Ungerechtigkeit nicht bemerkt, der ist ein fertiger Schwachkopf!

      PS: Wenn du jetzt bei mir zuhause wärst, hätte ich dir die Fresse poliert. Denn ich habe es überhaupt nicht gerne, wenn einer aus Bösartigkeit in meinen seelischen Wunden herumstochert und sich darüber lustig macht.

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