JA zur Selbstbestimmungsinitiative

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. August 2016 | 3.307 mal gesehen

Heute hat die SVP die Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter“ bzw. die Selbstbestimmungsinitiative eingereicht. Der Name der Initiative ist leider etwas naiv. Denn mieser als die vielen linken Schweizer Richter können fremde Richter gar nicht sein. Dennoch unterstütze ich diese Volksinitiative, nachdem ich einen Blick auf den Initiativtext geworfen habe.

Die Initianten wollen, dass die von unserem Souverän demokratisch legitimierte Bundesverfassung über dem Völkerrecht steht. Einzig das zwingende Völkerrecht soll noch respektiert werden. Sie wollen, dass die Regierenden keine völkerrechtlichen Verpflichtungen mehr eingehen, die der Bundesverfassung und damit dem Volkswillen widersprechen. Das ist gut so, denn dem Völkerrecht mangelt es weitgehend an demokratischer Legitimation.

Die Selbstbestimmungsinitiative im Detail

Die Initiative sieht vor die Absätze 1 und 4 von Artikel 5 sowie Art. 190 der Bundesverfassung zu ergänzen und die Bundesverfassung durch einen Artikel 56a zu erweitern.

Der Initiativtext lautet wie folgt:

Eidgenössische Volksinitiative ‚Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)‘

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 5 Abs. 1 und 4  Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns

1 Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht. Die Bundesverfassung ist die oberste Rechtsquelle der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

4 Bund und Kantone beachten das Völkerrecht. Die Bundesverfassung steht über dem Völkerrecht und geht ihm vor, unter Vorbehalt der zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts.

Art. 56a   Völkerrechtliche Verpflichtungen

1 Bund und Kantone gehen keine völkerrechtlichen Verpflichtungen ein, die der Bundesverfassung widersprechen.

2 Im Fall eines Widerspruchs sorgen sie für eine Anpassung der völkerrechtlichen
Verpflichtungen an die Vorgaben der Bundesverfassung, nötigenfalls durch Kündigung der betreffenden völkerrechtlichen Verträge.

3 Vorbehalten bleiben die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts.

Art. 190  Massgebendes Recht

Bundesgesetze und völkerrechtliche Verträge, deren Genehmigungsbeschluss dem Referen­dum unterstanden hat, sind für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend.

Kritik

Die Initiative ist ein Schritt in die richtige Richtung. Sie schafft Klarheit darüber, dass die Bundesverfassung für Bund und Kantone Vorrang haben. Problematisch bleibt die Abgrenzungsfrage darüber, was zwingendes Völkerrecht ist und was nicht. Das ist, wie bei vielen juristischen Dingen üblich, leider nicht klar geregelt. Die klare Definition darüber liegt aber ausserhalb des Einflussbereichs unseres Souveräns.

Was leider auch die Initiative nicht vorsieht ist, dass die Schweiz dringend ein Verfassungsgericht benötigt. Diese hätte die Aufgabe darüber zu wachen, dass sich Schweizer Richter und Parlamentarier an die Bundesverfassung halten. Es ist naiv zu glauben, dass unser Rechtsstaat einwandfrei funktioniert. Gerade der Fall über den Tweet, der mir seit über 4 Jahren von Schweizer Richtern dauerhaft vorgeworfen wird, zeugt davon. Ich bin davon überzeugt, dass ich freigesprochen worden wäre, wenn die Schweiz ein Verfassungsgericht gehabt hätte. Die Richter hätten das Gesetz nämlich dann nicht so beliebig biegen können wie sie es in meinem Fall getan haben. Sie hätten auch nicht so wild und einseitig bzw. kreuzfalsch interpretieren können, wie sie es getan haben. Da ihnen aber niemand auf die Finger schaut und die linke Presse ihre Aufsichtsfunktion nicht immer wahr nimmt, konnten sie tun was sie wollten. Dass die Presse ihre Aufsichtsfunktion in meinem Fall nicht wahr genommen hat, liegt daran, dass sie selber als Täterschaft in den Fall verwickelt ist.

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6 Gedanken zu „JA zur Selbstbestimmungsinitiative“

  1. Grüezi Herr Müller. Dr. Freysinger, Vizepräsident SVP & Vorstanzmitglied vom AUNS, meinte vor kurzem in einem Interview: „Russland zeigt uns einen neuen Weg, einen richtigen Weg. Und darin besteht die Zukunft.“ Darum die Frage: Unterstützen Sie auch die Idee, die Schweiz an Russland anzubinden, unser Justizwesen an Russland auszulagern und die fremden russischen Richter anzuerkennen ?

    1. Guten Tag Herr Meier.

      Ich bin weder SVP-Mitglied noch AUNS-Mitglied. Eine Anbindung der Schweiz an Russland unterstütze ich nicht und die steht auch nicht ernsthaft zur Debatte, auch nicht in der SVP und der AUNS.

      Ich bin für ein Freihandelsabkommen mit Russland und gegen die Beteiligung der Schweiz am Boykott der EU- und NATO-Staaten gegen Russland. Indem sich die Schweiz an diesem Boykott beteiligt, verliert sie ihre Neutralität und gibt damit leichtfertig und geradezu töricht Vorteile auf, die ein neutrales Land hat.

      1. Grüezi Herr Müller; aha, Sie sind für ein Freihandelsabkommen mit Russland ? Jäh wüki ? Zu welchen Bedingungen ? Kennst du die Bedingungen im voraus, dass du dafür bist ? Sicher ist dir bekannt, dass jedes internationale Abkommen u.a. die Gerichtszuständigkeit regelt für Fälle von Streitigkeiten, die sich bei der Anwendung dieses Abkommens (z.B. Freihandelsabkommen) ergeben. Du gehst (wie SVP- & AUNS-Naivlinge) davon aus, dass ein Partnerstaat eines Freihandelsabkommens ohne weiteres einen Schweizer Gerichtsstand akzeptiert, der nach Schweizer Recht urteilt ? Ein ausländischer Gerichtsstand würde nach internationalem Recht urteilen , was nach der neuen SVP-Initiative doch ausgeschlossen wäre, oder ? Und jedes Land, mit dem die Schweiz Freihandelsabkommen schliessen möchte, würde die Schweizer Bedingungen einseitig akzeptieren ? Wüki du ?

        1. Herr Meier, Kaufleute wollen im Gegensatz zu Juristen mit Handel und nicht mit Prozessen und Streitereien Geld verdienen. Verhandlungen über Freihandelsabkommen werden nicht mit der Festlegung des Gerichtsstands begonnen. Zuerst muss sich derjenige, der ein Abkommen anstrebt darüber im Klaren sein was er will. Ziele müssen definiert werden. Dann legt man sich eine Strategie fest, nimmt mit dem potentiellen Vertragspartner Kontakt auf und bespricht das Ganze. Wenn der potentielle Vertragspartner an einem Abkommen interessiert ist, beginnt man mit den Verhandlungen und der Ausarbeitung der Details.

          Zum Gerichtsstand, der kann in beiden Ländern sein. Wenn ich im Ausland einkaufe, akzeptiere ich die AGB und Gesetze des Händlers im Ausland. Wenn nicht, verkauft er mir nichts. Im umgekehrten Fall, akzeptiert der ausländische Kunden meine AGB und Schweizer Recht. Mein Gerichtsstand ist an meinem Firmensitz und das steht so in den AGB. Wem das nicht passt, der soll woanders einkaufen.

          Ein Freihandelsabkommens soll meiner Meinung nach Handelshemmnisse abbauen. Der freie Warenverkehr zwischen den Freihandelspartnern soll erleichtert werden. Wenn es nur um den Gerichtsstand und um die Befriedigung der Bedürfnisse von Juristen ginge, könnte man als Händler und Kaufmann darauf verzichten. In der Privatwirtschaft tätige Menschen versuchen in der Regel Streitereien mit Vergleichen zu lösen. Sie können so das ineffiziente, zu grossen Teilen hirnrissige, zeitaufwendige und extrem teure Justizwesen umgehen. In der Regel können Handelspartner in Vergleichen befriedigendere Ergebnisse erzielen als es Sesselfurzer und Vollidioten auf dem Richterstuhl fertig bringen. Wenn mich ein Geschäftspartner bescheisst, habe ich das letzte Mal mit ihm Geschäfte gemacht. So einfach ist das. Ausserdem kann man Risiken im Warenhandel versichern.

  2. Grüezi Herr Müller, sicher ist dich bekannt, dass v.a. Rechtskreise (der SVP, der FDP & Kath-Kons.) über Jahrzehnte die Einrichtung einer Verfassungsgerichtsbarkeit verhindert haben. So konnten die Rechten erreichen, dass für sie unliebsame Verfassungsnormen (Mutterschutz, Mieterschutz; Regulierungen aus dem Umweltbereich) im Parlament jahrzehntelang vertrödelt werden konnten, ohne dass jemand wegen der nicht verfassungskonformen Gesetzeslage beim Bundesgericht klagen konnte. Märssi.

  3. Lieber Thomas Meier, ich bin politisch rechts, gehöre aber weder einer Partei noch einem „Kreis“ an. Zudem behalte ich mir vor auf diesem Blog meine eigenen politischen Ansichten und Meinungen zu veröffentlichen. Was andere vertreten, ist nicht mein Bier. Ich bin klar für eine Verfassungsgerichtsbarkeit und habe diese Position auch schon vertreten als ich noch SVP-Mitglied war. Wenn ihr Linken mich wegen einem Tweet aus der SVP drängt, müsst ihr mir nachher nicht laufend Dinge vorhalten, die diese Partei beschliesst. Beschwert euch diesbezüglich bei der SVP und nicht bei mir.

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