JA zur Kirchensteuerinitiative

Von Alexander Müller veröffentlicht am 31. Oktober 2013 | 3.218 mal gesehen

Die Jungfreisinnigen des Kantons Zürich verlangen mit der Kirchensteuerinitiative die Steuerbefreiung von juristischen Personen von der Kirchensteuer. Juristische Personen sind Kapitalgesellschaften, Vereine, Genossenschaften und Stiftungen.

Es macht Sinn juristische Personen von der Pflicht Kirchensteuern zahlen zu müssen zu befreien, denn sie sind konfessionslos und gehören keiner Religion an. Dennoch hat sich der Zürcher Regierungsrat aus politischen Gründen gegen die Abschaffung der Kirchensteuer ausgesprochen.

Um welchen Betrag es dabei geht:
Im Jahr 2011 zahlten juristische Personen rund 106.1 Millionen Schweizerfranken Kirchensteuern. [aartikel]3462044850:right[/aartikel] Es geht also um etwas über 100 Millionen Schweizerfranken, die den Kirchen entgehen, wenn juristische Personen von der Pflicht Kirchensteuern zu zahlen befreit würden.

Ich bin klar der Meinung, dass die Kirchensteuer für juristische Personen gegen die Schweizer Bundesverfassung verstösst und abgeschafft gehört. Laut Artikel 15, Absatz 4 der Bundesverfassung darf niemand gezwungen werden einer Religionsgemeinschaft anzugehören oder beizutreten. Folglich sollte auch niemand zur Zahlung von Kirchensteuern gezwungen werden dürfen.

Es ist höchste Zeit juristische Personen von der Kirchensteuer zu befreien. Das macht auch ein aktuelles Ereignis wieder deutlich. Nachdem bekannt wurde wie ein Bischof im Deutschen Limburg Geld verschwendet hat, wird nun ein ähnlicher Fall aus dem Kanton Zürich bekannt.

Kirchensteuerinitiative
Darum gehört die Kirchensteuer abgeschafft!

Wenn die Kirchen im Kanton Zürich trotz sinkender Mitgliederzahlen immer noch genug Geld haben um 17 Millionen Schweizerfranken für einen Protzbau auszugeben, dann können sie auch auf die 100 Millionen Schweizerfranken Kirchensteuer von den juristischen Personen verzichten. Daher JA zur Kirchensteuerinitiative!

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10 Gedanken zu „JA zur Kirchensteuerinitiative“

  1. Sorry für meine etwas sarkastische Bemerkung: aus welchem verstopften Stuhlgang wird denn das Zentrum berappt. Die Jesuiten wieder in Zürich: das ist der wahre Grund….

  2. Was ich vermisse ist ein Link zur Kampagnen-Website der Befürworter:
    www . kirchensteuerinitiative – ja . ch
    führt ebenfalls zu den Gegnern
    www . kirchensteuerinitiative – nein . ch

    Klar, das ist eine Hinterhältigkeit der kirchlichen Kreise, aber man könnte ja auch noch unter einem anderen Namen eine Website aufschalten, wenn man verpasst hat den Namen zu registrieren..

  3. Das zeigt wofür die Kirchenlobby ihr Geld ausgibt. Eigentlich dürfte es die Kirchensteuer gar nicht geben, da sie gegen die Bundesverfassung verstösst. Wenn niemand zu einem Glauben gezwungen werden darf (siehe Art. 15, Absatz 4 der Bundesverfassung) dann sollte auch niemand dazu gezwungen werden dürfen Kirchensteuern zahlen zu müssen. Aber das ist eine logische Schlussfolgerung und keine rechtliche bzw. politische.

  4. ja! entlässt doch endlich alle aus den gesellschaftlichen verpflichtungen…
    wer braucht denn noch einen zusammenhalt?

  5. Herr Eisenring, Zusammenhalt und Glauben sind zwei verschiedene Dinge! Es gibt nicht nur religiöse Organisationen auf dieser Welt.

  6. eine historisch gewachsene solidarität zu kappen ist ein wagnis
    da ist ein genaues und weitsichtiges und uneigennütziges denken von vorteil

  7. Jetzt übertreiben Sie. In der Bundesverfassung ist die Glaubens- und Gewissensfreiheit garantiert. Die Kirchensteuer des Kantons Zürich verstösst gegen die in der Bundesverfassung garantierte Glaubens- und Gewissensfreiheit. Denn dort steht, dass niemand gezwungen werden darf, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören, eine religiöse Handlung vorzunehmen oder religiösem Unterricht zu folgen. Folglich kann es nicht im Sinn des Gesetzgebers sein, wenn juristische Personen gezwungen werden die Kassen der Landeskirchen zu füllen! Es kann im Übrigen nicht die Aufgabe eines säkularen Staats sein, für bestimmte Religionsgemeinschaften Geld einzutreiben! Ist der Kanton Zürich etwa ein Gottesstaat?

    Abgesehen davon ist die einseitige Bevorteilung der sogenannten Landeskirchen ein Verstoss gegen die in der Bundesverfassung garantierte Rechtsgleichheit. Dies indem die Landeskirchen vom Kanton Zürich gegenüber anderen Religionsgemeinschaften bevorteilt werden.

  8. @Peter Eisenring: Die Kirche ging auch damals ein Risiko ein, als die Kirche aufhörte mit den Folterungen und den Ermordungen durch Köpfen, Hängen und Verbrennen auf dem Scheiterhaufen.

    Aber es hat sich gelohnt, seit die Kirche den Machterhalt nicht mehr mit Brutalität durch setzt, ist das Image deutlich besser geworden und die katholische Kirche steht auch finanziell gut da, weil sie den angeeigneten Reichtum an Gütern und Ländereien grösstenteils behalten durfte.

    Wenn es nun darum geht, ob sich jetzt die Kirche alleine auf ihre eigenen Mitglieder verlassen kann, braucht das wieder Mut. Es besteht ein gewisses Risiko, dass den ref./kath. Kirchen ohne das Geld der Juden, Muslime, Atheisten etc. aus den Kirchensteuern der juristischen Personen dann Finanznöte entstehen könnten.

    Doch die christlichen Werte, Herr Eisenring, müssen der Magnet der Zürcher Landeskirchen sein! Und nicht gesetzlicher Zwang, damit möglichst viel Geld aus der Bevölkerung zu den Landeskirchen kanalisiert wird…

  9. Diese Initiative ist der grösste Schwachsinn.Un die Plakate „Faire Kirchensteuern“ ist komplett daneben. Das Geld bekommt die Kirche nicht, sondern sozialdienste(der Kirche)
    In das ihr auf dem einen Plakat das Kreuz zerschneidet ist absolut DANEBEN.Und sollen die die auf sozialdienste angewiesen sind, zu euch kommen?!

  10. Lieber „Guter“, wieso soll in einem liberalen und weltlichen Staat eine weltliche Firma, die überhaupt nicht religiös ist, an Landeskirchen Steuern zahlen? Mit welchen Sonderrechten für ganz bestimmte Kirchen rechtfertigen Sie das?

    Ist der Kanton Zürich ein Gottesstaat oder ein liberaler Kanton?

    Für was steht eigentlich in der Bundesverfassung, dass niemand zu einem bestimmten Glauben gezwungen werden darf? Wenn niemand zu einem bestimmten Glauben gezwungen werden darf, wieso soll es dann möglich sein juristische Personen dazu zu zwingen Kirchensteuern zu zahlen? Das ist ein Widerspruch in sich! Gilt eigentlich die in der Bundesverfassung garantierte Glaubens- und Gewissensfreiheit nur dann, wenn es gewissen Leuten gerade in den Kram passt? Soweit ich weiss dürfen kantonale Gesetze nicht der Bundesverfassung widersprechen.

    Wenn ein Religiöser meint, dass er aufrund seines Glaubens barmherzig sein muss, dann soll er für die Sozialdienste unterstützen. Zwangskirchensteuern sind jedoch eine Schweinerei!

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