JA zur Bausparinitiative

Von Alexander Müller veröffentlicht am 28. Mai 2012 | 3.632 mal gesehen

Ich befürworte die Bausparinitiative des Hauseigentümerverbands weil sie das Bausparen steuerlich begünstigt und den Eigenheimerwerb fördert.

Die Gegner der Initiative behaupten, dass die Bausparinitiative zu Steuerausfällen führen und lediglich Reiche begünstigen würde. Zudem behaupten sie, dass es bereits heute Mittel zum Bausparen gäbe und erwähnen dabei die berufliche und private Vorsorge der 2. und 3. Säule. Doch diese Argumente sind falsch, denn die 2. und 3. Säule sind primär als Vorsorge für den Ruhestand gedacht und nicht zum Eigenheimerwerb! Ausserdem profitieren nicht nur die Reichen. Jeder, der nach einer Annahme der Initiative Geld fürs Bausparen zurücklegt, kann Steuerabzüge geltend machen.

Aktuell können Angestellte pro Jahr nur CHF 6’682.00 in die Säule 3a einzahlen und vom steuerbaren Einkommen abziehen. Dieses Geld ist jedoch primär für die Altersvorsorge gedacht. Wenn die Bausparinitiative angenommen wird, können Einzelpersonen während 10 Jahren jährlich CHF 10’000.00 vom steuerbaren Einkommen einzig fürs Bausparen zurücklegen. Es käme also auch der Mittelstand in den Genuss des Bausparens.

Ich befürworte daher die Initiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“ und stimme am 17. Juni 2012 JA! (Genauer Wortlaut der Initiative)

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5 Gedanken zu „JA zur Bausparinitiative“

  1. Diese Bausparinitiative unterstütze ich voll, weil, es hat viel zu wenig Eigentümer in der Schweiz, nur so kann man dem linken Sozi Mieterverband den Wind aus den Segel nehmen.

  2. Aufgrund der Personenfreizügigkeit steigen die Mieten insbesondere in den Städten und mit dem ÖV gut erschlossenen Agglomerationen. Die Mieter können kaum von den tiefen Hypothekarzinsen profitieren. Doch wer kein Geld hat, der kann sich leider auch kein Eigenheim leisten und damit auch nicht von den tiefen Hypothekarzinsen profitieren. Deshalb lohnt sich das Bausparen. Ich finde es sinnvoll wenn der Bund das Bausparen steuerlich begünstigt.

  3. Wer kein Geld hat dürfte auch kaum auf ein Eigenheim sparen können. 🙂

    Die Personenfreizügigkeit hat sicher einen Einfluss auf die Mieten, ist aber bei weitem nicht der einzige Faktor. Dass Mieten in den Städten und den gut erschlossenen Agglos steigen ist irgendwie logisch.

  4. Hallo Jonas, die Schweiz hat eine der tiefsten Quoten Europas was Wohneigentum anbelangt. Grosse Teile des Mittelstands haben kein Wohneigentum. Dieser könnte Geld für Wohneigentum beiseite legen. Eine steuerliche Begünstigung für Wohneigentum nützt vor allem dem Mittelstand. Die Reichen haben das gar nicht nötig, die profitieren von hohen Miteinnahmen und tiefen Hypothekarzinsen, die sie nicht vollumfänglich an die Mittelstands-Mieter weiter geben.

    Dass Mieten in Städten und durch den ÖV gut erschlossene Agglos steigen ist nicht einfach irgendwie logisch. Es gibt Gründe dafür. Einerseits ist dank der Personenfreizügigkeit die Nachfrage gestiegen und andererseits stagniert in Städten das Angebot an Wohnraum. Dies weil die Wohnflächen durch Genossenschaftswohnungen für privilegierte Sozis und Naturschutzzonen begrenzt sind und weil andererseits keine Wolkenkratzer gebaut werden dürfen. Dass viele Zugewanderte in der Stadt wohnen wollen, liegt daran, dass sich viele gut bezahlte Arbeitsplätze (Banken, Versicherungen) in urbanen Gebieten befinden. Niemand will nach Hinterpfupfingen ziehen, wenn er anschliessend 3 1/2 Stunden Weg bis zum Arbeitsplatz hat. Dann kann er ja gleich jeden Tag von Hamburg nach Zürich fliegen oder den TGV von Paris nach Zürich nehmen.

  5. Argumente, Gegenargumente und Bedenken.

    Es geht um das Grundrecht auf die exklusive Nutzung eines eigenen, als Wohnraum genutzten Lebensraums.Dieses Grundrecht soll gemäss Initiative im gesetz verankert werden.
    Lebensraum ist ein bedingungsloses Grundrecht, und die Veredelung des Lebensraumes zu wohnlich nutzbarem Raum soll nach dem Willen der Initiative durch Eigenleistung und –verdienst sowie Anreiz zum zweckbestimmten Sparen dieses Verdienstes ermöglicht werden.

    Eine weitere Stärke dieser Initiative ist die Bevorteilung von eigenem Wohnraum gegenüber Wohnraum, der in fremdem privatem Besitz ist, jedoch vom Besitzer nicht selber genutzt, sondern mit Gewinn vermietet wird.

    Die Bedenken:
    – die Finanzierung durch einen Zusatz zum Steuergesetz ist keine gute Lösung, denn das Steuergesetz und die Steueradministration ist schon ohne diesen Zusatz kompliziert, unübersichtlich, ineffizient, aufwendig und geldvernichtend ohne Nutzen. Mit einer etwaigen Streichung der fragwürdigen Eigenmietwert-Versteuerung (und dem Pendant für die Mieter, einer begrenzten Abzugsmöglichkeit des Mietzinses) wäre dem Anliegen besser gedient. Auch über eine Streichung der Vermögenssteuer und deren Ersatz durch einen obligatorischen Versicherungsschutz für Vermögenswerte (der die bisherigen ebenfalls obligatorischen Immobilien- und Hausratversicherungen ersetzt) wäre ebenfalls nachzudenken.
    Ein besseres Steuergesetz (genauer: Gesetz zur Finanzbeschaffung für staatliche Leistungen durch Abgaben jedes Bürgers), welches ausschliesslich auf einem direkten linearen Anteil am Zahlungsverkehr (dem eindeutigsten und zugleich einfachsten Kennwert der Wirtschaftskraft jedes Steuerpflichtigen) basiert, im Kontext mit einem BGR-Ansatz wäre für das Ziel dieser Initiative (Wohnraum-Eigentum) förderlicher und würde zugleich in erheblichem Masse unnötige Administrationsaufwand und -Kosten einsparen. Gespartes Geld wäre dabei, solange es nicht am Zahlungsverkeht teilnimmt (also in der Phase des Sparens) automatisch von der Steuer befreit.

    – wer aus irgendwelchen Gründen sein Bauvorhaben nicht bis zum Ende durchziehen kann, riskiert eine plötzliche hohe Nachsteuerschuld bis hin zur Zahlungsunfähigkeit.

    – wer sein Bauvorhaben durchzieht und dann nach einer proforma-Wartefrist sein Wohneigentum veräussert, profitiert zu Unrecht von der staatlichen Finanzierungshilfe für Wohneigentum, während der nachfolgende und eigentliche Besitzer der 4 Wände nicht profitiert.

    – Die Initiative sagt nichts darüber aus, dass die staatliche Finanzierungshilfe, die von der Schweizer Gemeinschaft erarbeitet werden muss, daher auch nur den Mitgliedern dieser Gemeinschaft (Schweizer Bürger) zustehen soll. Ohne diese klare, gerechte und legitime Bestimmung schafft eine solche Leistung der Allgemeinheit für seine Bürger zusätzliche und unerwünschte Einwanderungsanreize und fördert dazu noch den Ausverkauf unseres ohnehin knappen Lebensraums. Auch dieses Problem entfällt bei der Anwendung eines BGR-Ansatzes als Leistung einer Gemeinschaft für ihre eigenen Mitglieder.
    (Bedenken wegen Rechtsungleichheit sind unrichtig: Wohneigentum als Recht für Ausländer soll in deren Land und auf Kosten von derem Land realisiert werden, um die Rechtsgleicheit wieder herzustellen. Dies liegt in der Verantwortung und Kompetenz des betreffenden Landes UND NICHT UNSERER SCHWEIZ)

    Mit entsprechenden flankierenden Bestimmungen (über die in der Initiative wegen der Einheit der Materie nichts ausgesagt werden kann) können diese Bedenken jedoch zerstreut werden, und deshalb überwiegt ganz klar der Vorteil der Initiative, die Verankerung des Grundrechts auf Wohneigentum in unseren Gesetzen !

    Daher: JA zur Initiative „eigene 4 Wände“ !

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