JA zur Asylgesetzrevision

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. Mai 2013 | 1.923 mal gesehen

Am 9. Juni 2013 stimmt das Schweizer Stimmvolk über die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes ab. Die Revision ist dringend notwendig um Missbräuche zu bekämpfen und um zu gewährleisten, dass echten Schutzbedürftigen weiterhin Asyl gewährt werden kann. Ich empfehle deshalb den Stimmbürgern die Asylgesetzrevision anzunehmen.

Die Revision sieht die folgenden Neuerungen vor:

  • Asylverfahren werden beschleunigt. Beschwerdefristen für Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten werden verkürzt. Der Bundesrat erhält das Recht, effizientere Verfahren für die Prüfung der Asylgesuche zu prüfen. Asylgesuche, die keine weiteren Abklärungen benötigen sollen im Schnellverfahren erledigt werden. Damit soll vermieden werden, dass Asylsuchende den Kantonen zugeteilt werden müssen.
  • Der Zugang zum Asylverfahren via Schweizer Vertretungen im Ausland wird abgeschafft. Damit wird ein überflüssiges Relikt aus dem Kalten Krieg endlich abgeschafft. Das ist dringend notwendig, denn die Schweiz ist laut Botschaft des Bundesrats der einzige Staat in Europa, der Asylgesuche auf der eigenen Botschaft im Herkunftsstaat von Asylbewerben zulässt. Nicht Schutzbedürftige Personen, die nach Europa auswandern wollen erhalten damit eine verlockende Möglichkeit auf Kosten der Schweizer Steuerzahler nach Europa auszuwandern. Damit muss endlich Schluss sein!
  • Die Suche nach Asylunterkünften wird erleichtert indem der Bund die Erlaubnis erhält eigene Bauten bis zu drei Jahre als Asylunterkunft zu nutzen. Dies ohne bei Gemeinden oder Kantonen eine Bewilligung einholen zu müssen. Dadurch reduziert sich die Zahl von Asylsuchenden, die den Kantonen zugewiesen werden. Der Standortkanton und die Standortgemeinde werden weiterhin vorher informiert und angehört.
  • Renitente Asylbewerber können neu in Zentren für Renitente untergebracht werden. Damit kann die öffentliche Sicherheit und ein reibungsloser Betrieb in den Bundeszentren gewährleistet werden.
  • Damit abgewiesene Asylbewerber nicht vor der Abschiebung untertauchen, werden die Zwangsmassnahmen angepasst. Der Bund  erhält die Erlaubnis abgewiesene Asylbewerber direkt von Bundeszentren aus in ihr Herkunftsland zurückzuführen.
  • Wehrdienstverweigerung ist nicht mehr automatisch ein Asylgrund. Das ist richtig so, denn auch in der Schweiz besteht für gesunde Bürger Wehrpflicht.

Bitte stimmen Sie aus diesen Gründen am 9. Juni 2013 JA zur Asylgesetzrevision! Der Schweiz und echten Schutzbedürftigen zuliebe.

Asylgesetz-Revision_JA

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