JA zur Änderung des Arbeitsgesetzes

Von Alexander Müller veröffentlicht am 18. August 2013 | 2.044 mal gesehen

Am 22. September 2013 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über die Änderung des Arbeitsgesetzes ab. Diese Änderung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ich unterstützte die Vorlage deshalb.

Um was geht es? Heute ist es Betreibern von Raststätten und Tankstellen an Hauptverkehrswegen und an Autobahnraststätten lediglich erlaubt rund um die Uhr Treibstoff zu verkaufen, Kaffee auszuschenken und kleine Imbisse anzubieten. Tankstellenshops dürfen hingegen auch an Hauptverkehrswegen und Autobahnraststätten von 1 – 5 Uhr morgens keine Waren verkaufen. Das ist stossend, denn es widerspricht einem breiten Bedürfnis der Bevölkerung und ist zudem ein massiver staatlicher Eingriff in die Gewerbefreiheit. Faktisch ist es eine staatliche Bevormundung der Bevölkerung.

Bundesrat und Parlament haben diesen Missstand erkannt und eine Änderung des Arbeitsgesetzes ausgearbeitet. Diese Änderung sieht vor, dass künftig auch Tankstellenshops an Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr rund um die Uhr Waren verkaufen dürfen. Eine umfassendere Liberalisierung, die eine generelle Aufhebung des Nachtarbeitsverbots vorgesehen und sämtliche Tankstellenshops miteinbezogen hätte, wäre besser gewesen. Es ist Kantonen überdies weiterhin freigestellt innerhalb des bundesrechtlichen Rahmens die maximal möglichen Ladenöffnungszeiten weiter einzuschränken. Die vorgesehene Änderung des Arbeitsgesetzes ist jedoch ein Schritt in die richtige Richtung.

Deshalb empfehle ich am 22. September 2013 JA zur Änderung des Arbeitsgesetzes zu stimmen.

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